Selbstständig machen in der Insolvenz?

3 Antworten

Das ist keine einfachte Materie. Wenn du dich im Insolvenzverfahren selbstständig machen willst, benötigst du die Zustimmung des Insolvenzverwalters. Er kann dich aber auch bei bestehender Selbstständigkeit zur Aufgabe zwingen. Auf jeden Fall muss der Antrag auf Eröffnung des Verfahrens aktuelle Angaben enthalten. Eine Selbstständigkeit im eigentlichen Insolvenzverfahren bringt einige Besonderheiten und Mehraufwand mit sich. Vor allem für den Verwalter. Zudem trägt er ein gewisses Risiko, wenn das Vorhaben schief geht. Das größte Problem ist, dass für Einkünfte aus Selbstständigkeit die regulären Pfändungsschutzvorschriften für Arbeitseinkommen (§§ 850c ff. ZPO) nicht greifen. Der unpfändbare Betrag bestimmt sich nach § 850i ZPO. Es verbleibt also soviel, wie wenn du unselbstständiger Arbeit nachgehen würdest. Kommt es zu keiner Einigung mit dem Insolvenzverwalter, entscheidet das Insolvenzgericht. Nach der Aufhebung des Insolvenzverfahrens (meist etwa nach einem Jahr) kannst du in der sogenannten Wohlverhaltensperiode selbstständig sein, wie du willst. Der Treuhänder hat darauf keinen Einfluss mehr. Allerdings sind auch hier die Gläubiger durch Zahlungen so zu stellen, als ob du unselbstständiger Arbeit nachgehen würdest. Wenn das Geschäft gut läuft, kann das aber finanzielle Vorteile für dich haben, da du den überschüssigen Gewinn behalten kannst.

Wahnsinn2015 
Beitragsersteller
 12.12.2015, 21:32

danke für deine Antwort! okay hab ich mir fast schon gedacht das es besser wäre dies in der wohlverhaltensperiode zu machen! ich werde mir das mal überlegen ob dies nicht der bessere weg wäre! danke dir

na ja ich würde keine verantwortung dafür übernehmen wollen?

natürlich bekommst du keine klare ansage?

aber es ist eine unternehmerschische entscheidung die gut gehen kann oder nicht?

aber wenn du jetzt schon in finanzeller klemme bist willst dich noch mehr ins unglück stürzen?

oder gar andere?

wo ist die § grenze ? du gibst zu wenig infos?wer soll den auftrag finazieren?

und und und.

also mehr wie was schwammisches kann nicht rauskommen. aber würde da auch sehr sehr vorsichtig sein.

hat dein name was mit der selbständigkeit zu tun?

Wahnsinn2015 
Beitragsersteller
 12.12.2015, 20:37

danke robi187 was möchtest du mir mit deiner Antwort jetzt sagen? ausser das sie völlig unqualifiziert war:D

robi187  12.12.2015, 20:42
@Wahnsinn2015

viel glück wenn schon alles klar ist wieso die fage und dann noch den name?

Wahnsinn2015 
Beitragsersteller
 12.12.2015, 20:36

in die richtung aber nicht ganz! spielt ja auch keine rolle es geht doch um was anderes oder:)

robi187  12.12.2015, 20:39
@Wahnsinn2015

ok wenn es eine art hv ist dann spricht aus meiner sicht nichts dageben. denn es ist ja nur eine vermittlung und wenn du den makt sehr gut kennst und eine gute krankenversicherung hast (könnte ja ein unfall kommen)

wüste ich nicht was da viel gegegen sprechen könnte aber das must du ja besser wissen wo die risiken liegen. diese abzuschätzen gehört zum unternehmensrisiko?

ander mit hineinziehen könnte schon sein wenn du im namen von 3. redest und dann was schief geht?

Wahnsinn2015 
Beitragsersteller
 12.12.2015, 20:32

ich war vorher selbstständig nur durch krankheitsphase darein gekommen ! das ist schon gut durchdacht hsbe vorher gut verdient damit nur leider sehr lange ausgefallen und schlechte Krankenversicherung erwischt privat! bin also nicht neu selbstständig und bin mir das risiko schon im klaren! inwiefern stürze ich andere ins Unglück und mich selber? es gibt keine Investitionen! ich bin für Unternehmen viel unterwegs und bezahlen mich dafür und unterstütze sie in der Vermarktung

Wenn die Gewinne, die Du aus der Selbständigkeit erwirtschaftest, in vollem Umfang in die Schuldentilgung einfließen, hast Du keine Probleme.