Wer ist zuständig, wenn im Mietshaus der Fernseher nicht funktioniert?
Mein TV Gerät ist in Ordnung, ebenso der Receiver. Ich habe das dem Eigentümer mitgeteilt und um Reparatur gebeten. Jemand kam und schaute nach der Technik. Nebenbei erzählte er mir, dass der Eigentümer nicht für solche Reparaturen zuständig sei, denn er habe seinerzeit das Haus ohne Fernsehanschluss vermietet. Ist es nicht so, dass ein Fernsehanschluss heutzutage zur Wohnung dazu gehört? Ich habe gelesen, dass wenn ein Fernsehanschluss defekt ist an der Antenne oder dessen Kabel, dann ist das Vermietersache.
6 Antworten
Nebenbei erzählte er mir, dass der Eigentümer nicht für solche Reparaturen zuständig sei, denn er habe seinerzeit das Haus ohne Fernsehanschluss vermietet.
Genau das ist der Regelfall: Der VM hat zwar Montage der TV-Empfangseinrichtung zu dulden, aber nicht zu bezahlen. Ein Mieter wünscht Glasfaser-Kabel mit schneller Internetoption, einer will Gebühren mit einer SAT-Schüssel sparen, einer braucht gar kein TV und telefoniert mobil und nutzt einen LTE-Tablet - warum soll er mitbezahlen, was andere wünschen?
Offenbar hat dein Vormieter genehmigt eine Schüssel auf seine Kosten installiert, die du von ihm übernommen und damit auf deine Kosten instandzusetzen hast.
Ein Blick in deinen Betriebskostenabrechnung klärt, ob dem so ist: Sind keine Wartungs- oder Kabelnutzungsgebühren berechnet, ist der TV-Empfang Mietersache.
Ist es nicht so, dass ein Fernsehanschluss heutzutage zur Wohnung dazu gehört?
Nein. Genausowenig wie Telefon- bzw. Internetanschluss oder eine Gegensprechanlage.
Ich habe gelesen, dass wenn ein Fernsehanschluss defekt ist an der Antenne oder dessen Kabel, dann ist das Vermietersache.
Falsch: Vermietet ist, was bei Vertragsschluss vorhanden und nicht ausdrücklich als vom Vormieter übernommen beschrieben wurde. Und nur vermietete Einrichtungen der Wohnung hat der VM instandzuhalten.
G imager761
Mietrechtlich hast Du einen Anspruch auf einen TV-Anschluß wenn Dir dieser mietvertraglich zugesichert wurde.
Da hier die Mieter selbst eine SAT-Schüssel angebracht haben, sind diese auch für den TV-Empfang zuständig.
Wurdest du auf eine Wohnung ohne Fernsehanschluss hingewiesen oder war der da und hat bis jetzt funktioniert? Bei einem entsprechenden Hinweis ist es jetzt dein Problem, bei zweiter Situation ist es das Problem des Vermieters.
Wenn dein Vermieter sich nicht kümmert würde ich zum Mieterbund gehen und die Möglichkeit einer Mietkürzung prüfen lassen.
kommt immer auf die Empfangsart an? Woher wird das Signal bezogen?
Du hast ne Schüssel montiert; Dein Part; du hast DVB T dein Part;
hast du Kabel, da ist der Betreiber wohl in der Pflicht. WO ist die Störung; das kann auch am Kabel liegen
Die Schüssel ist von einem Mitmieter angebracht worden, eben weil das Haus ohne Anschluss war.
du hast die Schüssel übernommen; damit dein Part, die Ursache kann schon am LNB - Empfangseinheit liegen.
Nein, die Schüssel gehört immer noch dem anderen Mieter.
tippe da auf eine WG, frag ihn einfach
Eben. Und was hat der VM damit zu tun? Zahlt er dir einen neuen Kühlschrank, der schon in der Wohnung stand, als du einzogst?
... wenn das denn so ist, steht das doch in den mietvertraglichen Vereinbarungen, oder? ... somit, werfe einfach einen Blick in die Urkunde und schaue nach.
Anschluss war da, als ich eingezogen bin. Funktionierte bis jetzt gut. Ich wurde auf nichts in dieser Angelegenheit hingewiesen.