Ist Hausbesitzer oder Niessbrauchnehmer für die Hausbesitzerhaftpflicht zuständig?
Ich habe das Haus meiner Eltern geschenkt bekommen, meine Mutter hat eingetragenen Niessbrauch. Jetzt ist sie im Altenheim, hat jedoch das Haus noch vermietet, hat die Mieteinnahmen und auch die Kosten für das Haus zu tragen. Ich selbst wohne nicht in diesem Haus. Bisher hatte sie keine Hausbesitzerversicherung. Ich bin der Meinung, diese wäre jedoch nötig. Wer muss die Versicherung abschließen, meine Mutter, die auch Nutzniesser des Hauses ist oder ich als Eigentümer. Wer wird zur Verantworung gezogen, wenn jemand auf dem Grundstück, z.B. der Briefträger der zum Mieter möchte, verletzt?
6 Antworten
Zunächst einmal ist - meines Wissens nach - der Eigentümer für den ordnungsgemäßen Zustand der Wege, des Grundstücks und des Hauses verantwortlich. Das betrifft insbesondere auch den Winterdienst. Allerdings übertragen viele Eigentümer den Winterdienst sowie die Reinigung der Wege bzw. des Grundstücks (Laub !) auf den Nutzer der Wohnung. Somit wäre dieser dann verantwortlich, wenn jemand zum Beispiel wegen Glätte stürzt.
Ein anderes Problem hast Du (als Eigentümer) natürlich, wenn jemand bei Sturm durch herabstürzende Dachziegel verletzt wird. Dies kannst Du dann nicht auf den Nutzer der Wohnung übertragen. Allein schon deshalb solltest Du als Hausbesitzer diese Haftpflichtversicherung abschließen.
Somit wäre dieser dann verantwortlich, wenn jemand zum Beispiel wegen Glätte stürzt.
Nein - die Verantwortung liegt immer beim Haus-Eigentümer. Der Geschädigte kann immer diesen Haus-Eigentümer verklagen.
Stelle dir mal vor, nach deinem Text wäre der Mieter verantwortlich, hat aber kein Geld und auch keine Versicherung darüber abgeschlossen.
Das ist Sache des Eigentümers.
Sache des Eigentümers, deine Mutter kann keine abschliessen.
Sache des Eigentümers, deine Mutter kann keine abschliessen
So pauschal leider falsch.
Die Möglichkeit besteht, im Vertrag muss allerdings eingetragen werden, wer der Eigentümer ist.
Wer muss die Versicherung abschließen, meine Mutter, die auch Nutzniesser des Hauses ist oder ich als Eigentümer.
Mit Übertragung der Eigentümerrechte im Grundbuch bist Du verantwortlich für das Gebäude. Wenn durch das Grundstück, bzw. das Haus eine fremde Person geschädigt wird, kann er die Schadenserstattung beim Eigentümer des Anwesens einklagen.
Außerdem hat doch vermutlich gar nicht mehr die Möglichkeit sich um das Anwesen zu kümmern, geschweige denn sich um die Schadensmeldungen gegenüber der Versicherung zu kümmern.
Kontaktiere doch einmal deinen Versicherer bei dem du eine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen hast, denn unter Umständen ist das vermietete Ein- bzw. Zweifamilien-Haus in deiner PHV mitversichert.
Außerdem solltest Du auch einmal überprüfen, ob für dieses Gebäude eine Wohngebäudeversicherung besteht, bzw. diese noch zeitgemäß versichert ist. Ich stelle sehr oft bei älteren Leuten fest, dass diese Wohngebäudeversicherung zwar besteht aber mit uralten Versicherungsbedingungen und meistens auch keine Hauserweiterungen, Anbauten, Umbauten usw. berücksichtigt wurden.
Ob deine Mutter dann diese Versicherungen zahlen muss, steht auf einem anderen Blatt.
Gruß Apolon
Heißt die Versicherung Niessbrauchnutzer-Haftpflichtversicherung?
Heißt die Versicherung Niessbrauchnutzer-Haftpflichtversicherung?
Nur gibt es diese Versicherung nicht.
Wenn möglich bitte nichts mehr schreiben!