Wer ist in der Beweispflicht ob und in welcher Höhe eine Mietkaution gezahlt wurde?
Nach 12 Jahren Mietzeit bin ich vor 7 Monaten aus meiner Wohnung ausgezogen. Jetzt habe ich mal nachgefragt, wann mir denn die Mietkaution zurückgezahlt wird. Darauf hin wurde mir von der Hausverwaltung mitgeteilt : "Aus der uns übergebenen Mieterakte geht kein Zahlungsnachweis über eine von Ihnen geleistete Kaution hervor. Bitte reichen Sie den Nachweis zusammen mit Ihrer derzeit aktuellen Anschrift nach."
Wer ist jetzt in der Beweispflicht? Ich hab nach so langer Zeit die Kontoauszüge nicht mehr.
13 Antworten
Das ist schlecht. Kontoauszug über die Zahlung der Kaution immer aufbewahren. Grundsätzlich trägt der Mieter die Beweislast, dass eine Kaution gezahlt wurde. Schau mal hier : http://www.mietrecht.org/mietkaution/mietkaution-quittung-verloren/ Vielleicht hilft das. Viel Erfolg !
Hallo davidberlin3030,
normalerweise müsste bezüglich der Mietkaution etwas in deinem Mietvertrag stehen.
Außerdem ist es abhängig davon, ob du die Mietkaution dem Vermieter in Bar hinterlegt hast und dieser sie bei der Bank hinterlegt hat oder du das Konto eröffnet hast.
Nichts desto trotz hast du dem Vermieter die Mietkaution gegeben (egal wie), dementsprechend bist du in der Nachweispflicht.
Bei der Bank kann man auch Kontoauszüge, welche schon etwas länger her sind, sich aushändigen lassen.
Viel Erfolg.
Lisa
Geldschulden sind Bringschulden.
Der Schuldner muss seine Zahlung nachweisen. Durch Quittung oder bestätigten Kontoauszug
Wer ist jetzt in der Beweispflicht?
Der Mieter ist in der Beweispflicht.
Ich hab nach so langer Zeit die Kontoauszüge nicht mehr.
Die sollte man mit dem Mietvertrag gesondert aufbewahren, solange das Mietverhältnis besteht.
da ist schon der in der beweispflicht der behauptet das etwas gezahlt wurde