Mietkaution und 1. Warmmiete vor Schlüsselübergabe?
Ist es üblich die Mietkaution und die erste Warmmiete vor Schlüsselübergabe, nach unterzeichnetem Mietvertrag, zu zahlen?
5 Antworten
Nein. Bei Mietbeginn hat der Vermieter Anspruch auf 1/3 der Kaution und die erste Monatsmiete anzuweisen bis zum 3. Werktag des Monats.
Die restlichen 2/3 der Kaution sind im 2. und 3. Monat des Mietverhältnisses fällig.
Auch kann der Mieter die Kautionszahlung von der Nennung eines insolvenzgeschützten Kautionskontos abhängig machen.
Das wird, leider, von vielen Vermietern verlangt bzw. zur Bedinung gemacht.
Gesetzlich ist das aber nicht.
Kaution bzw. das erste Drittel davon ist per Gesetz zu Mietbeginn zu zahlen. Die anderen zwei Drittel in den Folgemonaten zusammen mit der Miete.
Miete ist, per Gesetz, zu Beginn des Monats, spätestens aber am 3. Werktag zu entrichtem.
Ja, das hätten die meisten Vermieter gerne und die meisten Mieter machen das auch aus dem einfachen Grund, weil sie nicht gleich von Anfang an zeigen wollen, dass sie finanziell klamm sind.
Rein rechtlich ist es aber so, dass man auch bei anders lautenden Vereinbarungen nur die erste von drei Raten der Kaution vor der Schlüsselübergabe zahlen muss und die erste Miete ist spätestens am 3. Werktag des Monats fällig, in dem das Mietverhältnis beginnt, wenn es am Monatsanfang beginnt. Ist Mietbeginn während des Monats, dann stimmt man den Zahlungstermin für die diesen Monat betreffenden Miete mit Vermieters ab.
Ist man also mit der ursprünglich vielleicht getroffenen Vereinbarung, die man gemacht hat, um die Zusage für die Wohnung zu bekommen, nicht einverstanden, erklärt man dem Vermieter die rechtliche Situation, die er zähneknirschend akzeptieren muss. Aber das sollte klar sein: Der optimale Einstieg in ein gutes Mietverhältnis ist das sicher nicht.
Nein, keineswegs. Die 1. Miete ist bis 3. Werktag des Monats zu bezahlen, so weiter dann in den Folgemonaten.
Die erste Rate der Kaution (Mieter dürfen in drei gleichen Raten zahlen) ist am Tag des vereinbarten Mietbeginns fällig, die 2. und 3. Rate dann in den nächst beiden Folgemonaten mit der Miete (also bis 3. Werktag des jeweiligen Monats.
Die Mietkaution wird bei Einzug fällig, die erste Warum-Miete am Beginn des Monats.
Wenn jemand die Mietkaution nicht auf einmal zahlen kann, kann er dies normalerweise in Raten zahlen.
Die Mietkaution wird bei Einzug fällig
Nein, am Tag des vereinbarten Mietbeginns.