Wer ist Hundebesitzer?

6 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Derjenige, der im KV steht, als der Hund „geholt“ wurde bzw. im Impfpass steht bzw. derjenige, auf den die Hundesteuer läuft….

rolandhalt 
Beitragsersteller
 13.09.2010, 11:00

Es besteht keinerleih KV, es wurde wie in vielen Fällen eine Schutzgebühr entrichtet, welche aus der gemeinsamen Kasse stammte. Die Impfungen sowie alle Unterhaltskosten liefen genauso über diese gemeinsame Kasse! Der Impfpass zählt meines Wissens nicht als "Besitzuhrkunde" und hat recht wenig Gewicht in einem Streitfall. Zumindest liest man das recht oft, nur leider scheint niemand des Ausgang solch einer Situation zu schildern.

Randberlinerin  13.09.2010, 11:11
@rolandhalt

Und wer zahlt die Hundesteuer?

rolandhalt 
Beitragsersteller
 13.09.2010, 11:25
@Randberlinerin

Na bis jetzt niemand, sollte es jedoch regeln wer Besitzer dieses Tieres ist, wäre ich direkt auf dem Weg zum zuständigen Amt!

Randberlinerin  13.09.2010, 12:47
@rolandhalt

Da wirste dann aber saftig nachzahlen müssen. Aber natürlich ist es zumindest schonmal ein Beleg, den die andere Partei dann schon einmal NICHT vorlegen kann und Du festigst damit Deine Position!! :-)

rolandhalt 
Beitragsersteller
 13.09.2010, 12:55
@Randberlinerin

Ja das da ne Nachzahlung fällig wird ist ganz klar, Geld spielte für mich allerdings noch nie eine grosse Rolle. Das Ding ist sie ist ja weder gechippt noch tätowiert, da ist im Grunde nichts geregelt. Da lustige ist ich habe erst später gesehen das sich meine werte Ex-Partnerin als alleinige Halterin in den Impfpass hat schreiben lassen! Das Beste wird denke ich wohl sein sowohl Chip und Anmeldung zu tätigen?! Die Frage ist halt, bringt das überhaubt etwas? Leider finde ich zu wenig im Netz darüber, evtl hat jemand eine gute Quelle für mich?

Danke für die Hilfe in jedem Fall!

Randberlinerin  13.09.2010, 14:47
@rolandhalt

Weil Tiere vor dem Gesetz als Sachen betrachtet werden und normalerweise lässt sich nachweisen, wer eine "Sache" gekauft hat oder wie auch immer. Klar kannste da jetzt noch machen, aber man wird anhand des Datums sehen, dass das alles "arrangiert" wurde, als der Streit um das Tier schon entbrannt wurde. Über solche Auseinandersetzungen gibt es die tollsten Geschichten und Gerichtsurteile.. wie das Ganze ausgeht, wird Dir nieman/nd mit Sicherheit sagen können. Ich wünsche dem Tier, dass es zud em Halter gehört, der am besten für es sorgt.. :-)

rolandhalt 
Beitragsersteller
 13.09.2010, 15:55
@Randberlinerin

Ist ein Argument! Nun denn, falls keiner hier weiter weiss oder präzidensfälle kennt, werd ich dann wohl mal zum Anwalt müssen. Das mit dem arrangiert, hast du recht, leuchtet vollkommen ein.

Randberlinerin  21.09.2010, 08:30
@rolandhalt

Danke für den Stern und Toi Toi Toi!

Ein gefundenes Fressen für Anwälte, wenn kein schriftlicher Kaufvertrag existiert, der nur einen als Hundeigentümer ausweist.

schelm1  13.09.2010, 14:23

Als rechtmäßiger Eigentümer des Hundes kann sich der ausgeben, der für den Hund ordnungsgemäß die Hundesteuer entrichtet hat und nicht der, der Steuerbetrug durch Unterlassung verschuldet! Klarheit bringt die Strafanzeige, die dann auch ein für alle Male deutlich macht, wem denn nun der Hund eigentumsrechtlich zuzuordnen ist! So - und jetzt denken Sie einmal scharf darüber nach, wer wen anzeigen sollte!

Ihr habt den Hund sehr wahrscheinlich aus dem Tierheim. Du sprichst von einer Schutzgebühr. Es müsste doch wenigstens eine Quittung geben. Wie habt Ihr gezahlt? Hast Du nen Kto Auszug?

Mit der Anmeldung zur Hundesteuer um dadurch Deinen Besitz anzumelden....ich weis nicht ob das klappt. Du sagst nicht wie alt der Hund ist. Vielleicht musst Du die Hundesteuer nachzahlen was teuer werden kann.

Mein Sohn war in einer ähnlichen Situation. Der Hund ist bei der Ex!

Ich drück Dir die Daumen

Die Lage ist verzwickt. Denn offensichtlich kann nur anhand des Impfbuches geschlossen werden, wer Eigentümer des Tieres ist. Im Streitfalle könntest Du schlechte Karten haben. Denn Du bist derzeitig lediglich Besitzer des Tieres und der Eigentümer kann die Herausgabe der Sache (Tiere sind nach dem BGB der Sache gleichgestellt) verlangen. Wegen der Hundesteuernachzahlung würde ich mir keine Sorgen machen, die muss ja der Eigentümer zahlen.

>> "Nun da die Auswahl des Hundes für mich persönlich einen sehr hohen Stellenwert hatte, da ich in früherer Zeit einen sehr ähnlichen Hund lieben lernte"

Übersetzt "den Hund durch einen ähnlichen ersetzt habe".

>> "ist aber Steuerlich nie angemeldet worden"

Heisst das, ihr habt weder Steuern noch Versicherung für das Tier bezahlt?

Ich würde mal sagen - ganz schnell den Hund anmelden und einfach der Ex nicht mehr mitgeben.

rolandhalt 
Beitragsersteller
 13.09.2010, 10:56

Man ersetzt kein Tier! genausowenig wie einen Partner. Es ist immer ein neues Idividuum was man vor sich hat...

Nun zurück zur Thematik, wenn es keinen Vertrag gibt, zählt also die Anmeldung bei der Stadt? Also derjenige der Steuern dafür Zahlt bzw ihn Angemeldet hat ist der tatsächliche Besitzer in dem Fall?