Mobbing durch Hausmeister und Hausverwaltung

7 Antworten

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Also erstens NEIN der Hausmeister darf nicht mit der Taschenlampe in deine Fenster leuchten und reinschauen. Und du darft auch Besucher entfangen wie du möchtest, solange er nicht bei dir wohnt kann die Hausverwaltung nichts machen. Du zahlst ja schließlich deine Miete und kannst auch somit in den gemieteten Räumen machen was du möchtest. Und das mit deinem Hund ist schwierig, wenn du nichts schriftlich gekriegt hast, können die sagen dass sie es nicht genehmigt haben.

Cranchips  15.11.2011, 16:55

Danke dir.

Wenn Du eine (am besten schriftliche) genehmigung der Hausverwaltung vorzuweisen hast, kann der Hausmeister nicht s gegen den Hund sagen.

Schwieriger ist es schon mit Deinem Lebensgefährten / Freund.

Erlaubt jemanden in der eigenen Wohnung aufzunehmen, sind die ca. 6 Wochen Verwandten- oder Freundesbesuch. Wenn der Hausmeidetr vermutet, dass Dein Freund ständig bei Dir wohnt, muss der die Hausverwaltung informieren.

Vertragspartner ist Dein Vermieter / die Verwaltung.

Und wenn der in die Fenster leuchtet, drohe ihm mit einer Anzeige, selbstverständlich hat er sich aus Deinem Privatbereich rauszuhalten!!

bluetecsk8te 
Beitragsersteller
 15.11.2011, 16:52

Die schriftliche Genehmigung liegt von Der Hausverwaltung vor.

Nein mein Freund wohnt nicht bei mir. Er hat seine eigene Wohnung. Es kommt eben am Wochenende mal vor das er über Nacht da ist. jedoch nicht Ständig.

Aber was kann ich Tun damit endlich ruhe einkehrt??

schelm1  16.11.2011, 09:45
@bluetecsk8te

Sie können samt Ihrer Menagerie zu Ihrem Freund ziehen und gut ist!

Wenn der Hausmeister zum Blockwart wird.

Das war bis in die 60-ger Jahre noch in Westdeutschland und bis zur Wiedervereinigung in Ostdeutschland so üblich.

Spätestens aber seit den 90-gern müsste auch der rückständigsten Verwaltung aufgefallen sein, dass sich die Rechtslage gravierend geändert hat. Dem Hausmeister ist ebensowenig wie der Hausverwaltung oder dem Vermieter irgend jemand Rechenschaft schuldig. Wer bei dir ein- und ausgeht, geht niemanden etwas an. Auch dann nicht, wenn jemand bei dir Übernachten würde.

Wenn der Hausmeister gar in deine Wohnung leuchtet, dann ist das ein klarer Fall von Hausfriedensbruch und ich an deiner Stelle würde den übereifrigen Hauswart einmal ermahnen und beim nächten mal wegen Hausfriedensbruch anzeigen. Davon abgesehen würde ich mir verbitten, meine Besucher von der Seite anzuquatschen und Auskünfte zu verlangen, die ihn einen feuchten Kehricht angehen.

Da du die Hausverwaltung über den Hund informiert hast, fehlt der Verwaltung die Rechtsgrundlage von dir zu verlangen den Hund abzuschaffen. Zumal sie diesen offenbar noch genehmigt hat. Aber auch falls das nicht beweisbar wäre, könnte die Verwaltung sich nicht auf Nichtwissen berufen und hätte wohl das Rechtsschutzbedürfnis verwirkt, wenn sie nicht unmittelbar handelt.

Wenn der Hund tatsächlich regelmäßig bellt und somit die Ruhe im Hause stört, dann müsste die Verwaltung ein Lärmprotokoll vorlegen. In diesem Lärmprotokoll müsste Datum, Uhrzeit (von ... bis ...) des gebells und Zeugen angegeben sein. Hat die Verwaltung kein derartiges Lärmprotokoll, fehlt auch hier die Rechtsgrundlage.

Sollte die Verwaltung ihre haltlose Ankündigung wahr machen, widersprichst du der Kündigung, ohne Begründung. Die Verwaltung ist dann gezwungen einen Prozess zu führen, den sie verliert, wenn deine Darstellung richtig ist. Daher würde ich nicht jetzt schon nach dem Lärmprotokoll fragen, sondern abwarten wie sich die Sache weiter entwickelt und erst im Prozess danach fragen. Wir wollen diese unfähige Verwaltung ja nicht schlauer machen als sie ist.

bluetecsk8te 
Beitragsersteller
 16.11.2011, 23:25

Habe gewartet und war mitunter die hilfreichste überhaupt. Vielen Dank

koch234  15.11.2011, 23:00

wäre bestimmt die beste Antwort gewesen, wenn der Frager noch so lange gewartet hätte ;-) DH!

Immofachwirt  15.11.2011, 23:16
@koch234

Dein Lob entschädigt mich dafür mehr als reichlich.

Danke. ;-)

bluetecsk8te. Manche Leute möchten eben gerne wissen was in ihrer Umgebung so alles passiert. Dein Hausmeister anscheinend auch. Und auch er wird kaum alleine sein. Dasselbe gilt für Hunde. Eine Mietwohnung mieten und darin Hunde halten, erhält eben nicht jedermanns Zustimmung. Auch wenn man als Mieter gewisse Rechte hat besteht trotzdem die Pflicht, gegenüber anderen Hausgenossen keinen Unfrieden zu stiften. Deine Frage über Mobbing kannst Du berechtigterweise auch an Dich selber stellen. Denn es kann der frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbar nicht gefällt. Darum denke daran, nicht dem Hund wurde die Wohnung vermietet. Du alleine bist zuständig über den Umgang mit Mitmietern. Entscheide Dich ob Du weiterhin anecken willst, oder ob Du die Gepflogenheiten Deiner Umgebung anerkennen kannst. An keinem Ort der Erde wirst Du unter anderen Menschen machen können wie Du gerne möchtest. Deshalb frage Dich ruhig selbst wo das Problem liegt.

Die Hundehaltung kann vom Vermieter widerrufen werden. I Ihrem besondern Falle wird er dies auch als Hebel für das besondere Mietverhältnis nur allzugerne nutzen!