Freund verliert mein Eigentum (Rechtsfrage)?

6 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich würde diesem' Freund' nicht trauen - denn aus einem Rucksack verschwindet nichts vonselber. Ich hätte mir an Deiner Stelle den Rucksack geben lassen, ihn ausgeleert und selber nachgeschaut.

Hätte sich das Teil zwischen anderen Sachen versteckt, wäre er selbst außer sich gewesen, weil er es nicht fand.

Ich vermute, er hat Dich belogen, um Dich zu bestehlen, sonst hätte er Dir nicht so ne freche Antwort gegeben. Du bist nicht schuld, wenn was weg ist, weil Du es jemanden anvertraut hast.

Du hattest ihn nicht darum gebeten, Deinen Einkauf aufzubewahren, sondern er hat es Dir angeboten. Dann ist er auch dafür verantwortlich!

toniregensburg 
Beitragsersteller
 23.10.2016, 00:48

So sehen es meine anderen richtigen Freunde und Ich auch. Danke für die Antwort :)

Dichterseele  23.10.2016, 00:57
@toniregensburg

Gerne - ich vermute sogar, der Typ hat Dir das nur angeboten, um das Teil zu unterschlagen...

Ich würde ihn in Begleitung der guten Freunde aufsuchen und die Herausgabe verlangen - und bei Weigerung mit Polizei drohen.
Wetten, dass sich Dein Eigentum bei ihm findet?

Menuett  23.10.2016, 12:45
@Dichterseele

Dazu bräuchte sie einen Hausdurchsuchungsbeschluss eines Richters.

Den würde sie bei dieser nicht vorhandenen Beweislage nicht bekommen.

Und wenn er den Rucksack eh offengelassen hat - dann hätte sie ihr Eigentum wieder an sich nehmen müssen, wenn ihr das zu unsicher war.

Das würde eine hübsche Klage wegen falscher Verdächtigung geben.

Dichterseele  23.10.2016, 13:37
@Menuett

Ich habe nicht vorgeschlagen, sein Zimmer zu durchsuchen. Einen Hausdruchsuchungsbeschluss kriegen Privatleute ohnehin nicht.
Das würde er aber vonselbst anbieten, wenn er das Teil nicht behalten hat. Wenn er es hat, wird er eine polizeiliche Durchsuchung fürchten und das Teil rausrücken.

Falsch ist der Verdacht im übrigen nicht, eher naheliegend, denn der Typ hat sich verdächtig verhalten. Und er sollte sich klar darüber sein, dass er sämtliche Freunde verliert, wenn er die Sache nicht aus der Welt schafft...

Da er laut Frage vermutlich dein Freund ist, wäre es schon nett von ihm, wenn er dir das Geld wieder geben würde, aber letztlich ist es dein Freund und nicht unserer, also musst du das mit ihm klären ;=)

toniregensburg 
Beitragsersteller
 23.10.2016, 00:30

jetzt ist er auf jedenfall nicht mehr mein Freund

Wenn jemand etwas zur Aufbewahrung annimmt, dann haftet er unter gewissen Umständen (z.B. grobe Fahrlässigkeit) auch dafür.

Wegen 10,- würde ich mir jetzt allerdings echt keinen Kopf machen - derjeige würde aber in meiner Freundes Liste auf die unteren Ränge rutschen.

toniregensburg 
Beitragsersteller
 23.10.2016, 01:11

naja bei mir ist er einfach komplett von der Freundesliste gestrichen aber danke dir!

Dein Freund hat Dir einen Gefallen getan. Wenn er dabei einen Fehler macht, ist er gemäß deutschem Gesetz nicht haftbar zu machen.

Er schuldet Dir also nichts.

Zumal es ja auch gestohlen worden sein kein, so einfach fällt ja nichts aus einem Rucksack.

toniregensburg 
Beitragsersteller
 23.10.2016, 00:49

Naja er hat zumindest heute 3 mal vergessen seinen Rucksack zuzumachen. Er hat mir aber jedesmal versichert dass noch alles da ist :/

Dichterseele  23.10.2016, 00:59
@toniregensburg

Also, das ist ja schon fahrlässig...

Menuett  23.10.2016, 12:35
@toniregensburg

Er muß vom Gesetz her Deinem Eigentum die gleiche Sorgfalt zukommen lassen, wie seinem eigenem Eigentum.

Du kannst ihn da nicht zu verdonnern, dass er sich da sorgsamer verhält als bei ihm üblich.

Wenn Dir das nicht gefiel, dann hättest Du die Sache wieder an Dich nehmen müssen.

Kommt drauf an, wie so das Verhältnis ist. Ich persönlich bin in der Regel sehr nachgiebig und schreibe Verluste sehr schnell ab um meine Ruhe zu haben.