Ex Freundin möchte Hund nicht aushändigen. Was tun?
Hallo erstmal, es geht um einen Freund von mir der sich mit seiner damaligen Freundin (jetzt ex) einen Hund gekauft hatte.
Er hatte den Hund bezahlt, und hat auch die Belege noch. Sie sollte ihm die Hälfte in Raten abzahlen, was sie jedoch zu nem Großteil nicht gemacht hat als es zur Trennung kam.
Der Hund lebte Arbeitsbedingt zum Großteil bei ihr, und sie besitzt auch die Impfpässe etc. welche aber über seinen Namen laufen.
Jetzt möchte sie ihm den Hund nicht mehr aushändigen da sie behauptet er dass er ihn ihr übereignet hat (was nicht stimmt).
Er geht davon aus dass die Impfpässe manipuliert, und auf ihren Namen geändert hat. Wer ist im recht? Hat er ne Chance den Hund zu bekommen ?
5 Antworten
Zu ebensolchen Fällen gab es schon des Öfteren Gerichtsurteile. Wenn dein Freund den Hund bezahlt hat, dann ist er sein Eigentum. Den Hund nicht herauszugeben, ist also Unterschlagung. Wessen Name auf dem Impfpass steht und wo der Hund die meiste Zeit gelebt hat, ist irrelevant. Wenn sie behauptet, er habe ihr den Hund übereignet, dann muss sie das beweisen, denn derjenige, der eine Behauptung aufstellt, ist immer in der Beweispflicht.
Eine Übereignung basiert aber auf einer Einigung beider Vertragspartner, was hier offenbar nicht der Fall ist. Rechtlich ist nach wie vor er der Eigentümer des Hundes, wenn sie nicht beweisen kann, dass er ihn übereignet hat. Dazu bräuchte sie jedoch ein schriftliches Dokument oder Zeugen, die die Übereignung bestätigen. Ansonsten muss sie den Hund herausgeben.
der Freund hat halt weit außerhalb der Stadt gearbeitet (ist aber wieder zurück also Arbeitsplatz in der Umgebung), und deshalb hat der Hund in der Woche bei ihr gewohnt. Er wollte ihn halt wie immer und wie abgemacht fürs Wochenende zu sich nehmen.
Eine Übereignung basiert aber auf einer Einigung beider Vertragspartner,
Richtig.
was hier offenbar nicht der Fall ist.
Falsch. Die Parteien haben Miteigentum begründet.
Rechtlich ist nach wie vor er der Eigentümer des Hundes,
Falsch. Wie der Fragesteller weiter unten verlauten ließ:
"Nein sie haben ihn zusammen für sich also 50/50 gekauft."
wenn sie nicht beweisen kann, dass er ihn übereignet hat.
Braucht sie nicht.
Bewiesen werden muss nur das, was strittig ist. Da schon der Freund das nicht bestreiten kann, ohne einen Prozessbetrug zu begehen, stellt sich die Beweisfrage nicht.
Dazu bräuchte sie jedoch ein schriftliches Dokument oder Zeugen, die die Übereignung bestätigen. Ansonsten muss sie den Hund herausgeben.
S.o.
Die Info, dass sie den Hund 50/50 gekauft haben, hatte ich noch nicht gesehen. In der ursprünglichen Frage klang es ja eher danach, dass nur er den Hund gekauft und sie ihren Anteil nicht bezahlt hat. Wenn der Name von beiden auf dem Kaufvertrag steht, ist das natürlich etwas ganz anderes. Dann hat sie natürlich ebenfalls ein Besitzrecht.
Die Info, dass sie den Hund 50/50 gekauft haben, hatte ich noch nicht gesehen.
Ja; das ist immer eine Krankheit hier, dass nur ein Bruchteil aller Informationen geliefert wird.
In der ursprünglichen Frage klang es ja eher danach, dass nur er den Hund gekauft und sie ihren Anteil nicht bezahlt hat. Wenn der Name von beiden auf dem Kaufvertrag steht, ist das natürlich etwas ganz anderes. Dann hat sie natürlich ebenfalls ein Besitzrecht.
Ja, deswegen auch mein Hinweis auf die Aussage des Fragestellers, weil das sonst kein Mensch findet.
Es steht nur sein name aufm Kaufvertrag. Offiziell ist er der Käufer, unter sich war ausgemacht dass sie und er Hälfte Hälfte machen. Naja ihre Hälfte hat sie nicht bezahlt, und möchte den Hund auch nicht mehr rausrücken.
Er ist im Recht und kann entweder zur Polizei, da es Unterschlagung seines Besitzes ist, oder er geht zu einem Anwalt und handelt es gerichtlich aus.
Er ist im Recht
Wissen wir nicht.
kann entweder zur Polizei
Und die soll was genau machen?
da es Unterschlagung seines Besitzes
Auch das wissen wir nicht. Der Sachverhalt deutet auf was anderes hin.
Nein. Beim Hund zählt der Kaufvertrag den er hat laut Frage.
Nein. Beim Hund zählt der Kaufvertrag den er hat laut Frage.
Frage lesen und verstehen:
Sie sollte ihm die Hälfte in Raten abzahlen, was sie jedoch zu nem Großteil nicht gemacht hat als es zur Trennung kam.
Vor dem Hintergrund hatte sie möglicherweise Eigentum erworben bzw. ein Recht zum Besitz.
Finger weg von Rechtsfragen.
Und die soll was genau machen?
Ihn wieder mit dem Hinweis nach Haue schicken, dass dies eine zivilrechtliche Angelegenheit ist, wofür sie nicht zuständig sei. Da müsse er sich an einen Anwalt wenden.
Wenn er den Kaufvertrag und alles hat ist es sein Hund den er auch mit der Polizei einfordern kann.
den er auch mit der Polizei einfordern kann.
Och Leute...
Was? Der Hund zählt als Gegenstand an dem er das Eigentum hat.
Rückt sie es nicht raus Polizei oder Anwalt.
Was? Der Hund zählt als Gegenstand an dem er das Eigentum hat.
Wissen wir nicht.
Rückt sie es nicht raus Polizei
Die Polizei ist für zivilrechtliche Streitigkeiten nicht zuständig.
oder Anwalt.
Ob das was bringt, wissen wir nicht.
Wieso antwortet man immer zu Rechtsfragen, wenn man hiervon doch ganz offenkundig keinerlei Ahnung hat - und begründet das damit, Besitzer von fünf Hunden zu sein?
Die Impfpässe sind unerheblich und haben mit dem Eigentumsrecht nichts zu tun.
Wichtig wäre ein Kaufvertrag. Hat er den ? Auf welchen Namen ist der Hund bei der Gemeinde angemeldet ?
Wenn ja - Anwalt einschalten und Herausgabe des Hundes verlangen.
Wenn ja - Anwalt einschalten und Herausgabe des Hundes verlangen.
Achtung; der Hund steht hier im Miteigentum.
Er hatte den Hund bezahlt, und hat auch die Belege noch. Sie sollte ihm die Hälfte in Raten abzahlen, was sie jedoch zu nem Großteil nicht gemacht hat als es zur Trennung kam.
Wieso sollte sie ihm die Raten abzahlen? Hat er ihr den Hund geschenkt?
Nein sie haben ihn zusammen für sich also 50/50 gekauft. Sie hat ihm die Hälfte aber nicht bezahlt und jetzt will sie ihm den Hund nicht mal alle paar Tage geben wie es eigentlich immer war.
Und warum kommt diese Information nicht schon in der ursprünglichen Frage?
hab es vergessen. Sie steht aber nirgends als käuferin eingetragen sondern er, und sie hat es ihm nicht bezahlt.
Muss sie nicht, weil das wohl schon nach der Frage selbst unstrittig sein dürfte:
Heißt also: Der Freund des Fragestellers wird seiner Ex-Freundin den Hund definitiv übergeben haben und möglicherweise schon übereignet haben.