Wer ist für die Betankung des Flüssigtankes zuständig?
Wir sind seit Dezember in ein Haus gezogen, das eine Flüssiggasanlage hat, zu der der Vermieter einen Gastank gemietet hat. Zu diesem Zweck wurde ein Vertrag geschlossen (wahrscheinlich ein Wartungsvertrag), der offensichtlich keine Fremdfirma zur Befüllung zulässt. Jetzt hat der Vermieter am 16.10.2009 ca. 1000 l Propangas liefern lassen, die wir auch vollständig bezahlt haben. Nun ist der Tank, obwohl wir die Heizungen nur auf Frostsicherung haben und mit einem (zugelassenen und vom Schornsteinfeger abgenommenen, vom Vermieter genehmigten, um dem vorzubeugen) Dauerbrandofen heizen, also nur Wasser warm machen fast leer. Der Vermieter hat gesagt, dass wir Gas bestellen müssen, aber nur bei der bestimmten Firma. Jetzt habe ich als Mieter ja den Vertrag nicht geschlossen und bin etwas irritiert, dass ich dass zahlen muss, was mir in Rechnung gestellt wir, ohne mir den günstigsten Anbieter raussuchen zu können. (Der Anbieter liegt laut Internet ca. 12% über dem regionalen Preis für Flüssiggas) Jetzt meine Fragen: Wer muß befüllen lassen? Wer ist dann also vertraglich gebunden? Welche Möglichkeiten habe ich, mir meinen Anbieter selbst zu wählen? Es geht hier jetzt ums Grundsätzliche, ich habe keinen Stress mit dem Vermieter, ich will nur wissen, wie es rechtlich aussieht, was der Vermieter auf den Mieter abwälzen kann, welche Rechte ich in diesem Fall habe.
8 Antworten
Du hast ein Haus mit Heizung gemietet. Für den Funktionserhalt der Heizanlage ist der Vermieter verpflichtet. Für die dadurch entstehenden Kosten musst Du aufkommen. So erst einmal im allgemeinen. Du musst natürlich (wie getan) den Vermieter bzgl. der notwendigkeit einer Lieferung informieren. Nur finde ich das mit der Vertragsbindung ein wenig merkwürdig. Für gewöhnlich kommt der Lieferant bei festen Lieferverträgen zum einen unabhängig mal vorbei um den Stand zu checken (vorausgesetzt, das ist ohne Betreten des Grundstücks möglich) und zum anderen wird normalerweise bei einem solchen Befristeten Lieferverträgen ein fixer Preis pro m³ für einen gewissen Zeitraum ausgemacht. Bei Preisänderungen besteht normalerweise immer ein Sonderkündigungsrecht.
Vieleicht bittest Du um die Kuh vom Eis zu nehmen und keinen Streit mit dem Vermieter zu verursachen erst einmal den Vermieter darum, Dir den bestehenden Liefervertrag mit dem Gaslieferanten in Kopie zukommen zu lassen, da Du ja nun in seinem Namen bestellen sollst und das nur kannst, wenn Dir die Vertragsgrundlagen bekannt sind (schließlich musst Du den Empfang der Lieferung Quittieren) Sollte es keinen solchen Vertrag geben, dann bestell einfach beim günstigsten Lieferanten.
Stimmt, das mit dem Mietvertrag hatte ich überlesen.
Erst einmal zählt, was in deinem Mietvertrag steht. Es kann ja sein, dass der Gaslieferant mit deinem Vermieter einen Exklusivvertrag über einen gewissen Zeitraum geschlossen hat. (Evtl gegen Beteiligung oder Kredit für die Investitionskosten). Dann ist der Vermieter daran gebunden. Und du wiederum durch deinen Mietvertrag. Ob es im Internet günstigere Anbieter gibt, tut in dem Moment nichts zur Sache. Du weißt ja gar nicht, ob die dir 1.000 l überhaupt liefern würden. Die Angebote im Internet sind auch häufig Lockangebote,die mit mit anderen Bedingungen verbunden sind.
Leider bin ich mir nicht zu 100% Sicher aber. Wenn du laut Mietvertrag gebunden bist die Nachfüllung zu "organisieren" musst du es machen. Dort müsste aber auch gleich eine Ausschließlichkeit drinstehen, wenn nicht ist es nicht dein Problem. Ich vermute, dein Vermieter hat den Tank bei dieser Firma gemietet und hat dafür sich an diese gebunden. Wenn due für die Befüllung zuständig bist und er es dir nicht gesagt hat, ist es sein Problem, könntest Ihm aber anbieten, dass du den "Mittelwert" zahlst und das was sein Anbieter mehr kostet muss er halt dazulegen. Sollte er dafür zuständig sein wird interessanter. Dann muss er zahlen und du könntest dies "anfechten". Versuche dich aber "gütig" zu einigen, ansonsten verlieren alle. P.S. Meine Vermutung. Er hat eine "Mischkalkulation" aufgemacht in der dann herauskam, dass es billiger wäre den Tank zu mieten und überteuert dann zu kaufen als anders ( Ist zwar ungewöhnlich, wäre aber in dem Fall möglich, oder es handelt sich um "Vetternwirtschaft"
Das Problem hängt mit der Maffia der Gaslieferanten zusammen. Wenn der Miet- und Wartungsvertrag mit der Firma X getroffen ist, beliefert Dich Y nicht.Die können dir 100 Gründe nennen warum es nicht geht, einschl Sicherheit. Ich habe dennoch mal eine Bestellung bei Y erteilen (können), die haben auch geliefert, aber nach einigen Wochen hat die Firma X berechnet. Da ich mit denen aber keinen Liefervertrag für die Menge geschlossen hatte, habe ich die Zahlung abgelehnt. Vergeblich Y hat die Forderung an X abgetreten und ich mußte zahlen.
Es gibt dazu schon viele Urteile, auch hier hat sich die Gasmaffia seit 30 Jahren durchgesetzt.
Ich habe das gleiche Problem mit der Gasmafia, nur hier ist mein Vermieter zuständig für das Befühlen, allerdings kann er keinen Günstigen Anbieter wählen weil sonst keine Abnahme für den Tank erfolgt. Wie ist das hier, kann ich mich weigern die überhöhten Gaspreise zu zahlen? Das waren mal 10cent pro liter.
Irrtum es handelt sich nicht um einen Liefervertrag den der Vermieter abgeschlossen hat, sondern um einen Miet- und Wartungsvertrag, der beinhaltet, dass kein Dritter den Tank befüllen darf, da er Eigentum des (Tank)-Vermieters ist. So einfach ist das Preisabsprachen vorzubereiten.