Darf ich als Mieter einen Gasherd mit Propangas betreiben?
Ich habe ein Haus gemietet (Bayern), in dem mein Vermieter im EG noch einen Laden betreibt (er beteiligt sich daher an den Kosten für Wasser/Abwasser u. Heizung).
Meine Küche liegt im 1. Stock - würde mir gern einen Gasherd zulegen.
Da keine Gasleitung vorhanden ist, würde ich auch auf den Betrieb per Propangas-Flasche ausweichen.
Habe in meinem Mietvertrag nichts gefunden, was den Betrieb eines Gasherds bzw. das Aufstellen "Lagern" der benötigten Gasflaschen verbietet.
Bin natürlich besorgt, daß, wenn ich die Zustimmung meines Vermieters einholen möchte, er ablehnt.
Darf er überhaupt ablehnen?
Muß ich überhaupt fragen?
Und kann/darf ich mir einfach einen neuen Gasherd (mit dem erforderlichen Umrüstzubehör) zulegen u. selber an eine Propangas-Flasche anklemmen?
Oder ist - wie beim Anschluß eines Elektroherds - zwingend (da hab´ ich auch schon ganz andere Fälle erlebt...) notwendig?
In meinen Nebenkosten ist - laut Mietvertrag - Sach- und Haftpflichtversicherung enthalten...
Freu´ mich auf Eure (fachlich/sachlich kompetenten) Antworten :)
5 Antworten
Es sind keine baulichen Veränderungen notwendig, da ja keine Heizungsanlage errichtet werden soll. Wenn du nur den Herd betreiben willst, ist lediglich Voraussetzung, dass zwangsweise ausreichend Frischluft zugeführt wird und ein Abzug für die Abgase. Das hängt auch wesentlich von der Größe des Raumes /der Küche ab. Besprich das mal mit einer Installationsfirma für Flüssiggasanlagen bzw. einem Fachhändler (meistens sind sie beides). Die werden dir gewiss raten können, es ist ihr täglich Brot. Die kennen alle gesetzlichen Bestimmungen. Wenn du gleich einen Herd für Flüssiggas kaufst, ersparst du dir die Umrüstung. Es sei den, du hast einen für Stadt- oder Erdgas, das kostet dann aber ca. 100 Euro.
Danke! Danke! Danke!!!
Nein, Herd ist noch nicht vorhanden - spiele seit einiger Zeit mit dem Gedanken - Küche unterschreitet das vorgeschriebene Volumen von 20 Kubikmeter nicht - dann kann ich jetzt zum 2. Schritt gehen u. mir einen passenden suchen :)
Vorab. Die Frage nach der Sach-und Haftpflichtversicherung, dass sie im Mietvertrag enthalten ist, ist zwar bei Deiner Frage durchaus sinnvoll, wenn Du selbst die Flaschen wechseln willst, aber hier handelt es sich um Versicherungen des VM für Haus- und Grund.
Deshalb musst Du schon eine eigene abschliessen.
Zu klären wird die Frage mit dem Kaminfeger sein, denn er hat Befeuerungsstellen zu prüfen und auch deren Eignung, wenn etwas umgestellt werden soll.
Da bauliche Änderungen erforderlich sind - zumindest was den Kaminanschluß betrifft - ist die Zustimmung des VM erforderlich.
Ich lasse mich gerne eines Anderen belehren, wenn hierfür kein Kaminanschluss erforderlich ist.
Wie gesagt, hab´ davon noch nie was gehört - wo kann ich denn da genaue "Vorschriften/Bestimmungen" nachlesen?
Erkundige Dich bei einem Kaminfeger, denn mir ist bekannt, dass bei einem Anschluß mit einer anderen Brennstoffart wie der Kamin vorgesehen ist, der Kaminfeger die Feuerstelle prüft.
Ok, kann ich machen!
Nur um nochmal Klarheit zu schaffen:
Geheizt wird bei mir mit Öl(-Heizung), nur zum Kochen wollte ich mir einen Propan-Gasherd zulegen, der aber nicht - wie ein Holzofen - per Ofenrohr mit dem Kamin verbunden ist...
Deshalb wundere ich mich über Deinen Tipp, da der Gasherd sowieso nicht am Kamin angeschlossen werden würde - ginge aufgrund des Standorts auch gar nicht...
Mal abgesehen davon: wenn der Kaminkehrer die "Feuerstelle" besichtigen muß, sollte der Propan-Gasherd ja bereits im Haus sein, oder? Wenn er ablehnt, hab´ ich ein paar Euros zum Fenster rausgeworfen, oder?
Oder genügt es, wenn ich frage?
Versteh´ die Welt nicht mehr :(
Gruß Lutger
Wen kein Kaminanschluss erforderlich ist, muss auch der Kaminfeger nicht gefragt werden.
Ich gaube, da hat jeder von uns was anderes gemeint. Sorry, für die Verwirrung.
Hallo, du solltest mal nach der Pdf-Datei "Umgang mit Flüssiggasflaschen" googeln, sowie das hier lesen:
Propan in geschlossenen Räumen ist keine gute Idee. Der Tank muß außerhalb sein und eine Tüv Abnahme haben. Wie bei Campingwagen es auch erforderlich ist.
Eine 11-Kg-Flasche ist kein Tank! Es soll auch keine Flasche gelagert werden. Es wird eine Flasche angeschlossen. Die Reserveflasche auf dem Balkon lagern.
Balkon wegen Kühle, oder was? Hab´ leider keinen - nur einen Innenhof mit Schuppen...
Darf Reserveflasche auch nicht im EG oder Keller stehen?
Sorry, meinte anscheinend NICHT Propangas, sondern Flüssig-Gas - diese 11-kg-Flaschen, die man im Baumarkt austauschen/befüllen lassen kann...
Gruß Lutger
Sorry, meinte anscheinend NICHT Propangas, sondern Flüssig-Gas - diese 11-kg-Flaschen, die man im Baumarkt austauschen/befüllen lassen kann...
Gruß Lutger
Das Flüssiggas ist ein Gemisch von Propan und Butan.
Hähh??? Wußte gar nicht, daß dafür bauliche Veränderungen am Kamin erforderlich sind?