Wer muss einen Heizungs- Wartungsvertrag abschließen - Mieter oder Vermieter?
Ich frage mich, wer den Wartungsvertrag für die Heizung in einem Miet-RMH abschließen muss. Der Vermieter verlangt das von mir als Mieter, jetzt nach fast 5 Jahren, in denen er selbst die Heizung gewartet hat.
8 Antworten
du hast einen mietvertrag .. wenns da drin steht.. mußte zahlen , aber normal gehört die heizung zum haus und wenn der eigentümer das im mietvertrag vergessen hat zu den nebenkosten dazu zurechnen .. sein pech
du zahlst als mieter nur deine verbrauchskosten. die heizung ist fester bestandteil der mietsache und eigentum des vermieters, also kommt er auch für die wartung auf.
allerdings kann er das in die nebenkosten einbinden, muss aber vereinbart werden.
Als Eigentümer schließt der Vermieter einen Wartungsvertrag mit einem Installateur.
Der Inst. setzt sich dann mit Euch in Verbindung (schriftl./telefon./Zettel) um einen Termin zu vereinbaren, wann die Anlage gewartet werden kann.
Dass Wartungskosten und ggf. Kosten für geringere Reparaturen auf die Mieter umgelegt wird, ist allgemein üblich.
Der Mieter ist schließlich der (Be-)nutzer der Anlage. Kosten der Wartung und Instandhaltung sind gewöhnlich in der NKA enthalten.
Grüße, ----->
Letztendlich ist es egal, wer den Wartungsvertrag abschließt, da die Wartung ja ohnehin über die Nebenkosten vom Mieter gezahlt wird.
Es gibt Vermieter, die den Wartungsvertrag abschließen um einen besseren Überblick zu haben. Die Wartungskosten werden dann in den Nebenkosten auf den Mieter umgelegt.
Es gibt aber auch Vermieter, die da vollstes Vertrauen in den Mieter setzen und ihm die Wartung selbstständig übertragen.
Hast du ggf in den letzten Jahren die Wartung in den Nebenkosten bezahlt? Das ist glaub ich so üblich... dass das allerdings einfach so geändert werden darf bezweifle ich. Schau mal in Mietvertrag und Nebenkostenabrechnungen der letzten Jahre
Nein. Hat der Vermieter immer selbst gewartet und offiziell nichts in Rechnung gestellt