Wegerecht- gilt das auch für meinen Besuch oder nur für die eigentlichen Mieter?
Hallo zusammen,
unser Vermieter hat gestern einfach eine Ergänzung zu unserem seit Oktober 17 bestehenden Mietvertrag verschickt.
In dieser hat er einen Teil unseres angemieteten Gartens einfach an die oben wohnenden Mieter übergeben.
Damit diese Mieter in ihren Keller kommen müssten sie unser restliches gemietetes Gartengrundstück durchqueren (über unsere Terasse).
Wenn wir von der Straße aus in unseren Garten wollen müssten wir den kleinen Garten von ihnen durchqueren.
Somit hat der Vermieter für beide Parteien ein so genanntes Wegerecht erteilt.
Meine Frage wäre nun, ob mein Besuch dieses Wegerecht auch in Anspruch nehmen kann. Zum Beispiel wenn wir in unserem hinteren Bereich des Gartens sitzen, dass der Besuch durch den vorderen Teil des Gartens laufen kann um nicht erst durch die Wohnung geleitet zu werden?
Die nächste Frage wäre: Müssen wir es dulden, dass wenn wir auf der Terrasse sitzen unsere Nachbarn (ständig) den Weg nutzen um zu ihrem Keller zu gelangen? Das kann nämlich ganz schön nerven...
Hätten wir das Recht sie zu bitten uns vorher zu informieren wenn sie durchlaufen wollen?
lg.
Susi467
3 Antworten
Hallo,
das beantwortet jetzt zwar nicht direkt deine Frage aber habe ich das richtig verstanden, dass ihr den Garten gemietet habt und der Vermieter jetzt einen Teil des von euch gemieteten Gartens einfach an andere vermietet hat?
So eine einseitige Veränderung des Vertrages müsst ihr euch nicht gefallen lassen. Wenn ihr einen schriftlichen Mietvertrag über den ganzen Garten habt, könnt ihr dagegen angehen.
Der Garten gehört zur Erdgeschosswohnung, das hat er uns am 18.4. noch mündlich mitgeteilt. Im Mietvertrag steht er bei uns nicht, allerdings stand er im Wohnungsinserat mit drin.
Zu der Zeit als wir hier eingezogen sind hatten sich die obigen Mieter diesen besagten Teil des Gartens sozusagen an sich genommen, ohne dass darüber ein Mietverhältnis ausgeschrieben wurde. Letzten Herbst wurde mir dieser Teil wieder übergeben, was auch nicht schriftlich festgehalten wurde. Dieses Frühjahr möchte die Dame diesen Teil wieder haben. Und da ich darauf etwas böse reagiert habe, dieses ständige hin und her, denke ich hat sie sich jetzt an den Vermieter gewandt. Und er hat ihn einfach wieder an Sie zurück überschrieben. 🤷♀️Diesmal
Da da der Vermieter aber sehr eng mit den obigen Nachbarn befreundet sind und wir keinen weiteren Ärger wollen geht es uns nicht um den Garten sondern das Recht ob unser Besuch auch durch diesen Garten laufen darf.
Deine Gäste dürfen den Weg auch benutzen - wenn du da bist. Fremde einfach so düfen das nicht.
Und ja, die Nachbarn düfen so oft sie wollen in ihren Keller gehen. Auch wenn du im Garten bist.
Steht das irgendwo schriftlich fixiert (Gesetz)? Wenn ja, wo bitte? Würde mir das gern ausdrucken....
Die nächste Frage wäre: Müssen wir es dulden, dass wenn wir auf der Terrasse sitzen unsere Nachbarn (ständig) den Weg nutzen um zu ihrem Keller zu gelangen? Das kann nämlich ganz schön nerven...
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Das gehört zur Eigenschaft des Anliegens.
Ob es gefällt oder nicht, jeder Mieter muss an seine gemieteten Flächen kommen können. Weder die Häufigkeit noch die Urzeit spielten grundsätzlich eine Rolle dabei.
Du verzichtest ja auch nicht auf Deinen Terrassenaufenthalt, wenn ein Mieter z.B. in seinen Keller will.
Manchmal sitzt man eben auf dem Päsentierteller. Du hast sicher die Möglichkeit, einen Sichtschutz anzubringen. Damit wäre Dein Problem gelöst.
Und das kann nervig werden weil die auf Krieg aus sind 😞
Das wäre dann über den Vermieter zu klären.
Da hilft ein Sichtschutz nicht, was ja nicht das Problem wäre wegen dem „Präsentierteller“. Das ist uns schon bewusst, stört mich auch nicht.
Nur die Mieter von oben würden regelrecht dicht an unseren Sitzplätzen vorbei müssen da die Terrasse nicht sehr groß ist.
Und das kann nervig werden weil die auf Krieg aus sind 😞