Wer hat Vorfahrt, Auto oder Fahrrad auf dem Radweg?
Situation: Ein kombinierter Rad-/Fußweg verläuft neben einer größeren Straße. Der Radweg führt (inkl. Markierung) auch über eine einmündende Seitenstraße, aus der relativ viele Autofahrer auf die vorfahrtberechtigte Hauptstraße einbiegen möchten. Haben nun geradeaus auf dem Radweg fahrende Radler Vorfahrt gegenüber den aus der Seitenstraße kommenden Autos?
5 Antworten
Der gerade aus fahrende Verkehr hat immer Vorrang. Ich glaube auch die Fußgänger hätten an sich Vorrang. Nur dran halten tun sich die wenigsten Autofahrer.
.... ja, natürlich. Was denn auch sonst?
Bei einem kombinierten Rad- und Fußweg, gilt der Radfahrer wie ein Fußgänger.
Somit ist die Reihenfolge klar geregelt.
Fahrzeuge die auf der Hauptstraße fahren und in die Nebenstraße abbiegen, müssen den Fahrradfahrer vorlassen.
Fahrzeuge die aus der Seitenstraße auf die Hauptstraße fahren haben aber Vorrang vor dem Fahrrad.
Wir reden hier über ein Fahrrad welches parallel zur Vorfahrtsstraße auf dem Radweg fährt und die Seitenstraße an der Einmündung überquert. Hier gilt StVO §25 (3)! Das wird behandelt wie das normale überqueren einer Straße.
Fahrzeuge die aus der Seitenstraße auf die Hauptstraße fahren haben aber Vorrang vor dem Fahrrad
Da bist Du auf dem Holzweg, die StVO macht keinen Unterschied, wo ein Fahrzeug auf der vorfahrtsbrechtigten Straße fährt.
Ich kenne jemanden, der nach einem solchen Fehlverhalten rechtskräftig wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt wurde.
Der Radfahrer hat Vorfahrt vor einem abbiegenden Autofahrer.
Der Radweg zählt sozusagen wie eine normale Fahrspur. Also müssen die Autos aus der Seitenstraße auch die Fahrräder vorbei lassen.