Als Linksabbieger IMMER Gegenverkehr passieren lassen?
Hallo!
Da ich demnächst meinen Führerschein mache, habe ich noch eine Frage, da mich die Aussage in meinem Theoriestoff doch ein wenig verwundert hat.
Also folgende Situation: Eine Kreuzung mit vier einmündenden Straßen, ich stehe am weitesten rechts (ich habe also Vorfahrt) und will links abbiegen. Links von mir steht ein PKW, der geradeaus durchfahren will, mir als Gegenverkehr gegenüber steht ein Fahrrad, das rechts abbiegen will, in dieselbe Straße wie ich. Ich würde laut der Theorieprüfung stehen bleiben und auf meine Vorfahrt verzichten, um die Kreuzung nicht unnötig zu verstopfen. Heißt das also, dass ich (wenn ich trotzdem fahren würde) den Gegenverkehr (in diesem Fall halt den Radfahrer) auch durchfahren lassen muss, wenn ich Vorfahrt habe und links abbiegen will?
Mit freundlichen Grüßen Olliwa
6 Antworten
Nun, bei RvL müssen sich die Fahrzeugführer durch Zeichen verständigen, wenn aus allen 4 Richtungen Fahrzeuge kommen - je nach Fall reichen da auch schon Fahrzeuge aus 3 Richtungen.^^
In deinem Fall sehe ich aber gar keine Probleme: der Radfahrer kann ja fahren, da er ja nach rechts abbiegt, ergo die Vorfahrt des für ihn von rechts kommenden gar nicht tangiert, du aber darfst erst fahren, wenn der Radfahrer abgebogen ist.
Als Linksabbieger hast du nur auf einer abknickenden Vorfahrtstraße Vorfahrt vor dem Entgegenkommenden. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Vorfahrstraße nach rechts oder links abknickt.
Grins, ja manche scheinen keine Verkehrsregeln zu kennen.^^
Und vielen Dank für den Stern. ;)
Ich denke auch mal das in der Praxis der Radfahrer einfach abgebogen wäre - irgendwie ignorieren Radfahrer gerne mal Verkehrs- und Vorfahrtsregeln :)
Als Linksabbieger den Gegenverkehr abwarten, dann den rechts neben Dir und danach bist Du dran!
dann den rechts neben Dir
Dort steht allerdings laut Beschreibung niemand ...
Ich versteh zwar nicht wirklich wie eine Kreuzung nach der Beschreibung aussieht, den bei einer Kreuzung mit 4 Richtungen gibt es kein "weitestes Rechts", aber du darfst nicht fahren weil der Radfahrer Vorfahrt hat, der Radfahrer darf nicht fahren weil das Auto da steht und das Auto darf wegen dir nicht fahren. Die eigentliche Lösung wäre das du als Linksabbieger in die Mitte der Kreuzung fährst und dort wartest, danach fährt das andere Auto los und danach erst der Radfahrer. Wenn der Radfahrer vorbei ist darfst du dann links abbiegen. Und weil das ein riesen Gefuddel ist verzichtest zu auf deine Vorfahrt.
Ach so, ich hab mich wohl verlesen. In dem Fall darf der Fahradfahrer natürlich direkt abbiegen, das Auto muss warten und man selbst muss warten bis der Radfahrer über die Kreuzung drüber ist. Da das recht schnell gehen sollte kann man hier auch sein Vorfahrtsrecht behalten da die "Verstopfung der Kreuzung" ja kaum vorhanden ist.
Wenn links von Dir noch ein PKW steht, der geradeaus will, dann hattest Du Dich falsch eingeordnet und den Radfahrer gegenüber musst Du in jedem Fall vorlassen, auch wenn der "nur" rechts abbiegen will.
du stehst am weiesten rechts und darfst deshalb fahren
Wieso darf der Radfahrer nicht nach rechts abbiegen?? Er berührt die Vorfahrt des für ihn von rechts kommenden doch gar nicht.^^