Hat Fußgänger Vorfahrt trotz Bordsteinkante?
Eigentlich ist die Vorfahrt hier auf den ersten Blick klar geregelt:
1. Fußgänger (Geradeausverkehr der Hauptstraße)
2. PKW 2 (Abbieger der Hauptstraße)
3. PKW 1 (Abbieger, Vorfahrt gewähren).
Aber nun zum Problem: Der Fußweg ist durch einer abgesenkten Bordsteinkante zur wartepflichtigen Straße abgetrennt, welche ebenfalls mit einer abgesenkten Bordsteinkante zur Hauptstraße abgetrennt ist.
Müssen die Fußgänger jetzt zuerst die PKWs durchlassen und dürfen dann erst zuletzt passieren, oder wirkt sich die abgesenkte Bordsteinkante nicht auf das Vorfahrtsrecht der Fußgänger aus?
Frage 2: Anstelle der Fußgänger könnten es auch Radfahrer auf einem ausgeschilderten Radweg sein. Wäre hier ein Radfahrer aus rechtlicher Sicht anders zu betrachten?
2 Antworten
Fußgänger haben leider keine VorFAHRT. Sie gehen ja und fahren nicht. Ihnen ist aber je nach Konstellation Vorrang zu gewähren.
Der Autofahrer, der von der Vorfahrtstraße abbiegt, muss den der Vorfahrtstraße folgendn Fußgänger durchlassen. 🙂
Dagegen muss der Fußgänger das auch der von rechts kommenden Straße durchlassen. 🙁
Ein der Vorfahrtstraße folgender Radfahrer hätte in beiden Fällen VorFAHRT.
Hallo,
die abgesenkte Bordsteinkante hat mit den Fußgängern nichts zu tun.
Der Fußgänger hat hier auch keinen Vorrang.
Die Absenkung ist für Radfahrer, Rollstuhlfahrer usw.
Gruß