Was ist der Unterschied zwischen einer Straße und einer Fahrbahn?

7 Antworten

Vorfahrtsregel "rechts vor links" kann auf Parkplätzen

In gesetzlichen Dingen sind Schlüsselwörter total wichtig und entscheiden über alles.

Schlüsselwort hier: A U F Parkplätzen.

Deine Frage hingegen:

......ich fahre auf einer Hauptstraße geradeaus und von rechts zieht jemand einfach aus dem Parkplatz......

Schlüsselwort: AUS dem Parkplatz.

Mit anderen Worten, vom Parkplatz runter.

Und schon kannst Du die von Dir angegebene Quelle komplett vergessen, das ist bereits was völlig anderes.

In dem Urteil geht es um eine Anwendung der Vorfahrtregelung AUF DEM PARKPLATZ - also alle Beteiligten fahren auf AUF DEM Parkplatz, keiner davon herauf oder herunter vom Parkplatz.

Stell Dir also mal vor, ein riesiger Supermarktparkplatz mit mehreren Parkreihen. Die Bereiche zwischen den Parkreihen, dort wo man zu den eigentlichen Parkplätzen gelangt, von diesen Bereichen kreuzen sich jetzt zwei.

Hier gilt dann NICHT die Vorfahrtsregel, es sei denn, die Bereiche zwischen den Parkreihen sind (laut Urteil) optisch so gestaltet, dass sie auch wie eine Fahrbahn aussehen, also Fahrbahnmarkierungen, Wartelinien, Haltelinien, Richtungspfeilbereiche, Mittelstreifen, Beschilderung, etc.

Das ist kaum der Fall, zumeist sind diese Zufahrtbereiche nicht markiert sondern nur die eigentlichen Abstellflächen der Fahrzeuge.

Dann gilt keine Vorfahrt, dann haben beide auf zu passen. Kracht es, sind beide schuld.

Kann der Fahrer, der einfach aus dem Parkplatz herausgezogen ist sich auf die Vorfahrtsregel Rechts vor Links stützen

Nein.

oder wäre ich im Recht?

Auch nicht.

Das wäre nicht die Vorfahrtregelung, die trifft nur zu, wenn sich Fahrbahnen kreuzen oder eine in eine andere einmündet.

Weil der Betreffende vom Parkplatz runterfährt wäre das ein Einfahren in den fließenden Verkehr vom Fahrbahnrand.

Wenn das kracht hat der Schuld, der in den fließenden Verkehr eingefahren ist - also vom Parkplatz rausgefahren ist.

Bei Deinem Beispiel bist Du im Recht. Er kommt von einem Parkplatz mit abgesenktem Bordstein runter. Du dagegen fährst auf der Hauptstraße. Damit hast Du Vorfahrt und er muss warten, bis eine Lücke kommt, die groß genug ist, damit er in den normalen Verkehr einfahren kann, ohne einen anderen zu gefährden.

Auf Parkplätzen und Ausfahrt besteht schon ein unterschied.

Du hast da was verwechselt. Rechts vor links gilt grundsätzlich auf Parplätzen nicht. Wer von einem Parkplatz in den öffentlichen Verkehr einfährt, muß immer die Vorfahrt gewähren.

Die Fahrbahn ein Teil der Straße, zu letzterer gehören bspw. noch Seitenstreifen, Straßengraben, usw.

Nein, der Fahrer kann sich nicht auf die allgemeine Vorfahrtsregel berufen, da es ich bei einem Parkplatz bzw. dessen Auffahrt um einen untergeordneten Verkehrsbereich handelt.