Rechts vor links - hat man auch Vorfahrt wenn man rückwärts aus der der Straße raus fährt?
Ich wohne in einer kleinen Seitenstraße und da fahre ich meistens rückwärts raus. Jetzt frage ich mich ob die, die von links kommen trozdem Vorfahrt gewähren müssen. Bisher sind zwar alle durch gefahren aber ich frage mich trotzdem ob ich Vorfahrt habe.
5 Antworten
Auch wenn du rückwärts fährst, bleibt die Vorfahrt erhalten. Wenn allerdings etwas passiert, wird dir eine Teilschuld angerechnet. Beim Rückwärtsfahren wird eine besondere Vorsicht geboten.
Die Jungs von Google hätten dir das aber auch gesagt:
In dieser Situation gelten zwei Vorschriften der StVO nebeneinander:
§ 8 Vorfahrt
(1) An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt. (...)
(2) Wer die Vorfahrt zu beachten hat, muß rechtzeitig durch sein Fahrverhalten, insbesondere durch mäßige Geschwindigkeit, erkennen lassen, daß er warten wird.
und
§ 9 Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren
(5) Beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren muß sich der Fahrzeugführer darüber hinaus so verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen.
Das bedeutet: Ein von rechts kommende Rückwärtsfahrer hat zwar die Vorfahrt, er muss aber dennoch besonders vorsichtig fahren. Kann er eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer anders nicht ausschließen, dann muss er sogar anhalten oder sich einweisen lassen. Auch bei solchen Manövern muss der Wartepflichtige dem Rückwärtsfahrer die Vorfahrt gewähren; er hat dies durch sein Fahrverhalten erkennen zu lassen.
Kommt es zu einem Unfall, dann trifft in der Regel beide Fahrzeugführer ein Schuldanteil.
Dazu das AG Wismar 2005:
Auch beim Rückwärtsfahren bleibt das Vorfahrtrecht erhalten; den rückwärtsfahrenden Vorfahrtberechtigten trifft jedoch eine Mithaftungsquote von 1/5.
Quelle: http://www.verkehrslexikon.de/Module/Vorfahrt.php
Allerdings hab ich das so auch schon 1981 in der Fahrschule gelernt. ;)
Und Achtung: es stellt sich auch immer die Frage, wieviel die gegnerische Versicherung bezahlen möchte, denn je nach Gericht kann die Mithaftung durchaus höher ausfallen. ;)
Ja, besser ist das auf jeden Fall. ;)
Ich bin mir nicht sicher, aber könnte mir denken, dass es sowas wie ein "Vorwärtsfahrgebot" gibt. Rückwärtsfahren ist nur fürs Ausparken gedacht.
Ich würde sagen: tendenziell hast du NICHT Vorfahrt. Und auch im Praktischen: Bleib lieber stehen.
Wenn Du es nicht weißt, solltest Du auch nicht auf eine Frage antworten. Hier gibt es nicht "och ich vermute einfach mal" - das verwirrt nur und Deine Antwort ist ja zudem auch noch völlig falsch. GuteFrage ist ein Frage Antwort Portal und keine Rateshow ;)
Oh Gott, das habe ich vor 4,5 Jahren geschrieben! Wie krass, dass das noch jemand auskramt.
Ich finde, dass ein User mit der Antwort "ich bin mir nicht sicher, aber bleib lieber mal stehen" mehr anfangen kann als mit der Antwort "laut StVO § XY hast du auch beim Rückwärtsfahren Vorfahrt".
Das mit dem Vorwärtsfahrgebot klingt, im Nachhinein betrachtet, ziemlich unsinnig.
Wobei...wäre es denn theoretisch erlaubt einfach die ganze Zeit rückwärts zu fahren?
Ich fahr eh nur dann wenn ich sicher bin das der auch stehen bleibt.
Die Rechts-vor-Links-Regel bleibt erhalten. Du musst allerdings ein Wenig umdenken da Rechts die Fahrerseite deines Wagens ist und Links die Beifahrerseite. Ich kenne Einige die in der Fahrschule noch lernten rückwärts an eine rechtsvorlinks-Kreutzung zu fahren und da die Vorfahrtsregel einzuschätzen. Im Falle eines Unfalls bekommt man als rückwärts Fahrender gern eine Teilschuld da besondere Fürsorge gild.
Man bekommt bei sowas sowieso öfter Teilschuld. Meistens passieren solche Unfälle nur weil einer unbedingt seine Vorfahrt durchsetzen will. Ich schaue immer erst ob der auch wirklich anhält bzw ob er mich gesehen hat.