Wer hat in dieser Situation Vorfahrt? Radfahrer oder Auto?
Wenn ein Radfahrer sich auf einem Radweg befindet dieser aber durch einen abgesenkten Bordstein unterbrochen ist welcher zu einem Laden mit Parkplatz führt, und dort ein Auto wartet: Wer hat hier Vorfahrt?
-----------~~~-------------- -----------~~~--■----- <--- Radfahrer auf Radweg | ■ | <-- Auto
9 Antworten
Die Antwort ist nicht so eindeutig zu geben wie Skeletor schreibt. Prinzipiell hat er Recht. Aber Du schreibst: "und dort ein Auto wartet". Wo wartet das Auto? Steht es bereits auf dem Radweg und blockiert ihn? Dann muss der Radfahrer natürlich warten, das Auto muss nicht zwingend zurücksetzen. Solche Situationen gibt es immer wieder. Ein Auto kommt vom Parkplatz. Der Radweg ist frei. Das Auto setzt vor bis zur Sichtlinie und muss den querenden Kfz-Verkehr abwarten. In der Zwischenzeit kommt ein Radfahrer. Das ist leider Pech für den Radfahrer.
Die Pflicht zu höchstmöglicher Sorgfalt besteht nach § 10 StVO nicht nur gegenüber dem fließenden Verkehr auf der Fahrbahn, sondern auch gegenüber Benutzern eines neben der Fahrbahn laufenden Radweges.
Wer aus einem Grundstück auf eine Straße fahren will, darf, wenn er wegen starken Verkehrs warten muß, auf einem neben der Fahrbahn verlaufenden verkehrsfreien Radweg warten, auch wenn sein Fahrzeug dabei den Radweg in voller Breite versperrt. Er braucht dann nicht auf etwa später sich auf dem Radweg nähernde Verkehrsteilnehmer zu achten. Insbesondere braucht er beim Auftauchen von Benutzern des Radweges nicht zurückzufahren, um diese ungehindert durchfahren zu lassen (OLG Düsseldorf, Az. 2 Ss 283/78 I).
Ist der wartepflichtige Kraftfahrer, weil sich von links zunächst kein Radfahrer auf dem Radweg näherte und die Sichtverhältnisse nach links begrenzt sind, erlaubterweise bis zum Beginn der für den Kraftfahrer bestimmten Fahrbahn der Vorfahrtsstraße vorgefahren, ist er bei späterer Annäherung eines Radfahrers nicht verpflichtet, den Radweg durch Rückwärtsfahren zu räumen (SchlOLG, Az. 9 U 38/86).
Der Radfahrende.
Die Begründung steht in § 10 StVO (Einfahren und Anfahren)
Wer aus einem Grundstück, (...) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen.
Gerne! :)
Super Antwort mit Begründung! Danke :)
Sicher hat der Radfahrer Vorrang.. Aber er sollte trotzdem seiner eigenen Gesundheit wegen vorsichtig sein.
Wenn es zum Unfall gekommen ist hat der PKW seine Sorgfalt verletzt und muss den Schaden regulieren.
Das Auto hat den Radweg nicht zu blockieren.Das Auto muss ihn vorlassen.
Radfahrer da das auto schneller ist un normalerweise den Autofahrer nicht gerade belastet mit der Zeit aber wenn da schon so 40-50 Radfahrer sind würde ich vorbei fahren ( natürlich ohne die Radfahrer in Gefahr zu bringen