Wer haftet wenn Arbeitskleidung auf Arbeit gestohlen wird?
Guten Abend Leute
Weiß jemand von euch wie das mit der Haftung aussieht, wenn private Arbeitskleidung auf der Arbeit gestohlen wird, bzw. sie nicht mehr auffindbar ist?
Ich frage weil ich gelesen habe, dass der Arbeitgeber nur für Dienstsachen eine Verwahrungsmögluchkeit bieten muss, jedoch nicht für Privatsachen. Allerdings habe ich auch gelesen, dass man selber für seine Arbeitskleidung zuständig ist und bei Diebstahl selber haftet. Vielleicht kennt sich jemand von euch damit ja besser aus.
4 Antworten
Es war vor knapp einem Jahr vom Arbeitsministerium beabsichtigt, die Arbeitsstättenverordnung dahingehend zu ändern, daß der ArbG verschließbare Aufbewahrungsmöglichkeiten für die Privatsachen des ArbN zur Verfügung stellen muß - der Bundesrat hat das abgelehnt.
Damit bleibt es bei der jetzigen Rechtslage - es kommt daher auf den Einzelfall an - Du hast keine nähere Angaben gemacht - daher ist keine Beurteilung möglich.
Der Arbeitgeber muss nur dann für Diebstahl haften, wenn es sich um Sachen handelt, die ein Arbeitnehmer zwingend, mindestens aber regelmäßig mit sich führt oder aber unmittelbar oder mittelbar für die Arbeitsleistung benötigt wird.
Das kommt darauf an unter welchen Umständen du wo hast was liegen lassen.
Bei mir auf Arbeit steht in der Umkleide ein Regal mit Arbeitsschuhen, der Mitarbeitern. Alle Schuhe gehören den Mitarbeitern und nicht dem Arbeitgeber. Wie sieht es damit aus?
Also die Arbeitskleidung war deine und nicht Eigentum der Firma, habe ich das richtig verstanden?
Dann haftest du selbst, ja.