Wer haftet für einen fast neuen Wohnwagen, der auf dem Gelände des Händlers und Stellplatzvermieters gestohlen wurde?
Unser 10 Monate alter Wohnwagen wurde auf dem Firmengelände des Händlers, auf dessen Grundstück wir einen Stellplatz gemietet hatten, gestohlen. Unsere Versicherung haftet nur für den Zeitwert, der liegt 7000 € unter dem Kaufpreis. Auch die im Wohnwagen enthaltenen Gegenstände werden nicht ersetzt, hier haftet die Hausratversicherung nur wenn es sich um einen überdachten Stellplatz handelt. Muss der Vermieter nicht für den entstandenen Schaden aufkommen? Im Mietvertrag schließt er nur Haftung für Vandalismus aus, nicht für Diebstahl.
5 Antworten
Diese Frage wird ein Richter beantworten.
Ich gehe aber mal davon aus, dass wenn der Vermieter haftbar zu machen wäre, sich die Versicherung schon bei ihm gemeldet hätte, bzw. dir die Zahlung verweigert hätte.
Man müsste ihm schon ein grob fahrlässiges Verhalten nachweisen. Da er dir nur einen Platz vermietet hat (ohne Zusatzleistungen wie Kameraüberwachung, Security usw.) könnte das schwer werden.
Wie gesagt, such einen Juristen auf, der wird genau sagen können, wie es gesetzlich geregelt ist, wenn es nicht explizit im Vertrag steht. Und ob sich klagen lohnt.
Einen besseren rat kannst du in einem Forum nicht bekommen.
Vermeintliche Rechtsberatungen sind hier nichts Wert und nicht bindend.
Wünsche viel Erfolg und Gruß
REK
Es ist grundsätzlich üblich, dass eine Kfz Versicherung den durch den Gutachter beauftragten Wiederbeschaffungswert zahlt. Inhalt im Wohnwagen ist grundsätzlich bei keiner Versicherung mitversichert. Nur Spezialmakler, wie wir, versichern dir den Inhalt im Wohnwagen. Das der Wohnwagen hätte überdacht stehen müssen, habe ich noch nie gehört und halte ich für eine falsche Auskunft. Der Wohnwagen war zugelassen und der Hof eingezäunt, dann haftet die Kfz Versicherung. Es lag kein Reparaturauftrag vor, dann haftet der Händler auch nicht im Rahmen seiner Handel und Handwerk. Ich bin kein Rechtsanwalt, ich kann nur aus der Erfahrung bei gleichartigen Fällen heraus berichten. Den nächsten Wohnwagen bei einem Spezialmakler für Wohnwagen versichern und auch den Inhalt mit versichern.
Ihr habt ja bestimmt einen Mietvertrag. Was steht den da drin? Ansonsten hilft da eine vollkasko. Und ansonsten habt ihr etwas viel bezahlt wenn ihr 7000 mehr bezahlt habt als der zeitwert des ww ist.
Schließt er denn die Haftung bei Diebstahl ein?
Wenn jemand einen Platz vermietet, dann bedeutet das nicht, dass er über diesen Platz wacht. Lediglich die Fläche wird hier vermietet.
Außerdem habt ihr ja bereits den Zeitwert erhalten, mehr steht euch eh nicht zu.
Niemand hier kennt wer welche Versicherungen und für was, abgeschlossen hat. Das müsst Ihr schon selbst klären....