Verkehrsschild gestohlen! Wer Haftung?
Wer haftet wenn ein Verkehrsschild gestohlen wurde und dann ein Unfall passiert, wenn der Täte nicht zu ermitteln ist? Wer zahlt? Wird man hochgestuft in der Versicherung?
3 Antworten
Auch wenn ein Verkehrsschild fehlt, gelten die allgemeinen Verkehrsregeln. Zur Not wird IMMER der § 1 StVO heran gezogen.
Den Dieb des Verkehrsschild wird man kaum in die Haftung nehmen können. Wenn der bekannt wäre, wäre das Schild ja bereits erneuert worden.
Es haftet der Verursacher, dessen Haftpflichtversicherung zahlt den Fremdschaden und seine Vollkasko den Eigenschaden, natürlich mit Rückstufung, falls kein Rabattschutz vereinbart wurde.
Wer haftet wenn ein Verkehrsschild gestohlen wurde und dann ein Unfall passiert
Der Verursacher. Die Abwesenheit eines Verkehrsschildes ändert ggfs. nur die Frage, wer im Einzelfall die Schuld am Geschehen trägt; auch ohne Verkehrszeichen besteht doch ein Regelwerk, welches gilt.
Man könnte diesbezüglich sogar die Frage stellen, ob der Täter, welcher das Verkehsschild entwendet hat, überhaupt zivilrechtlich in Regress genommen werden kann, sollte er ermittelt werden - denn an der Nichtbeachtung der Verkehrssregeln, die in Abwesenheit des betreffenden VZ galten, trifft ihn ja gar kein Verschulden.
Der Verursacher. Die Abwesenheit eines Verkehrsschildes ändert ggfs. nur die Frage, wer im Einzelfall die Schuld am Geschehen trägt; auch ohne Verkehrszeichen besteht doch ein Regelwerk, welches gilt.
Wobei man beachten muss, um welches Verkehrsschild es sich handelt.
Nehmen wir mal an, dass das Vorfahrtsschild vorhanden ist und das Schild in der von rechts kommenden Seitenstraße "Vorfahrt achten" fehlt.
Der auf der Vorfahrtsstraße fahrenden geht davon aus, dass der durchfahren kann und der von der Seitenstraße kommende geht davon aus dass die Verkehrsregelung "Rechts vor Links" gilt.