Wasserschaden am Arbeitslaptop - wer haftet?
Hallo alle zusammen,
ich weiß, ich weiß - Dummheit schützt vor Strafe nicht, aber jetzt ist es nun mal passiert: Meine Sprudelflasche war nicht richtig zugeschraubt und als ich mir etwas einschenken wollte, ist sie mir aus der Hand gefallen und es lief Wasser auf und wohl auch in mein MacBook; das ganze ist mir auf der Arbeit passiert. Es war also eine Art Arbeitsunfall und der Laptop ein Arbeitsgerät. Die Privathaftpflicht haftet nicht - also wer dann? Oder muss ich den Schaden privat bezahlen? Ich arbeite im öffentlichen Dienst und mein Arbeitgeber ist das Land Baden-Württemberg. Ich habe schon bei uns in der Verwaltung nachgefragt, aber noch keine Antwort erhalten.
Und ja, ich weiß, Trinken und Essen hat am PC nichts verloren...aber der liebe Büroalltag...:/
Vielen Dank für eure Antworten, Marla
8 Antworten
Ein Unfall ist das versicherungstechnisch nicht - denn es ist zu keinem Personenschaden gekommen.
Du hast durch Deine Fahrlässigkeit das Gerät beschädigt oder zerstört, also haftest Du auch. Unter Umständen kann Dein Arbeitgeber aber nicht den vollen Schadenersatz von Dir verlangen, das kommt aber auf jeden Einzelfall an.
Ich glaube nicht, dass du privat haftest.
Wenn Trinken am AP verboten ist dann wirds vielleicht eher zum Problem aber auf der anderen Seite - welcher AG verbietet schon das Trinken am Platz - soll man im Sommer bei jedem Glas Wasser in die Küche laufen? :D
Der AG bezahlt das - es wird vermutlich als Unfall bewertet und nicht als fahrlässiges Handeln. Warum solltest du die Flasche Wasser auch absichtlich darauf verschütten? Und warum solltest du zum Trinken jedes Mal aufstehen und weglaufen?
Wenn du wirklich nicht trinken darfst in der Nähe des PCs dann ist es natürlich eine andere Sache.
Zunächst einmal haftet Dein Arbeitgeber.
Dieser wird Dich dann aber höchstwahrscheinlich in Regress nehmen, da Du zumindest fahrlässig gehandelt hast Wenn bei Euch Essen und Trinken am Arbeitsplatz verboten ist erst Recht.
Für den öffentlichen Dienst gibt es eine sogenannte "Amts- oder Diensthaftpflichtversicherung" Viele Versicherungen, die dem öffentlichen Dienst nahe stehen (z.B. Debeka, HUK, Postversicherung usw.) bieten diese als Zusatz zur privaten Haftpflichtversicherung an. Kostet ca. 20 Euro im Jahr. Da sind genau solche Fälle abgesichert.
Nutzt Dir zwar jetzt nichts, aber wäre ne Überlegung für die Zukunft. :-)
Das ist Betriebsrisiko des Arbeitgebers. Wenn aber bei euch eine Dienstvorschrift gilt, das beim Betrieb eines Computers keine Getränke konsumiert werden dürfen, wirst du wohl eine Abmahnung kassieren.
Die private Haftpflicht deckt den Schaden zu Recht nicht. Da berufliche Risiken grundsätzlich nicht gedeckt sind.
Ich glaube dein Arbeit Geber muss das Zahlen bzw. Ist darauf versichert da so was mal passieren kann. Sollte es allerdings verboten sein am Arbeitsplatz zu trinken oder essen könnte es sein das du es selbst Zahlen musst. Aber ich denke das zählt dein Arbeitgeber.