Haftung bei beschädigtem Auto durch Müllcontainer?
Ich habe mein Auto heute auf dem Parkplatz eines EInkaufscenters regelgerecht auf einem freien Parkplatz abgestellt.
Als ich zum Auto zurückkam, mußte ich feststellen, dass "irgendjemand", die locker auf den 3 benachbarten Parkplätzen abgestellten Roll-Müll-Container (die nicht in den dafür vorgesehenen Containerboxen standen) kräftig zusammengeschoben hatte, um sich offensichtlich eine Parkfläche freizuräumen. Einer der Container hat dabei mein Auto (Kotflügel und Stoßstange) beschädigt.
Eine vorhandene Überwachungskamera war leider außer Funktion, so dass der Verursacher nicht festzustellen ist. Die Polizei hat den Schaden aufgenommen, ist aber eigentlich nicht zuständig weil kein "Verkehrsdelikt" vorliegt. Die Grundstücksverwaltung lehnt eine Regulierung ab.
Wer haftet für nun für den Schaden?
Wenn ich meine eigene VK in Anspruch nehme, steigen meine Prozente, obwohl ich mit der Entstehung des Schadens gar nichts zu tun habe........
Kann mir da jemand weiterhelfen?
5 Antworten
Wenn der Verursacher nicht zu ermitteln ist, bleibt Dir nur die Möglichkeit, den Schadenaus eigener Tasche zu zahlen oder die Vollkasko in Anspruch zu nehmen. Ärgerlich, aber nicht zu ändern...
Allenfalls Anzeige gegen unbekannt. Mit Sicherheit ist irgendwo auf dem Gelände eine Tafel, die besagt, dass Du auf Privatgrund stehst. Dagegen könntest Du zwar gerichtlich vorgehen, müsstest dann aber beweisen, dass das Unternehmen fahrlässig seine Sicherungspflichten verletzt hat. Im Endeffekt eine unmöglich zu erfüllende Beweislast. Ergo: Kein Schuldiger, keine Regulierung. Wenn Du es darauf ankommen lassen möchtest, fordere die Regulierung vom Eigentümer der Mülltonnen (vermutlich eben die Grundstücksverwaltung) gerichtlich ein. Wie gesagt: Du trägst in diesem Fall (Zivilrecht) das Klagerisiko und die Beweislast. M.E. hoffnungslos.
ruf sofort deine versicherung an,die werden das rechtlich beurteilen und das einkaufcenter in die haftung nehmen.
Es haftet aber der Schadensverursacher und nicht das Einkaufscenter etwas anders ist es wenn Schuldhaftes Verhalten eines Mitarbeiter des Einkaufscenter vorliegt.
Erste Wahl: Die VK kontaktieren, für die ist so ein Fall sicher nichts Außergewöhnliches. Regulierung ist für die VK kein freudiges Ereignis, sodass die sich auch darum bemühen werden, den Schaden vom Verursacher (bzw. Haftpflichtigen) zurückzubekommen.
Abgesehen davon...
Der Besitzer des Parkplatzes ist für die Verkehrssicherheit seines Geländes verantwortlich. Wenn Müllboxen nicht an ihrem angestammten Platz untergebracht sind, hat irgendwer es an der erforderlichen Sorgfalt fehlen lassen. Damit sollte der Besitzer gegenüber Dir haftpflichtig sein. Dass dieser den Schaden nicht freiwillig übernimmt, ist ja durchaus nachvollziehbar. Da könnte ein Schreiben von VK oder Anwalt sicher ein wenig auf die Sprünge helfen.
Erste Wahl: Die VK kontaktieren, für die ist so ein Fall sicher nichts Außergewöhnliches.
Richtig. Sie wird ihn dann aber heraufstufen.
Regulierung ist für die VK kein freudiges Ereignis
Stimmt, ist aber irrelevant. Hier wird sich der Versicherer gar nicht die Mühe machen, Gutachten, Beweisverfahren etc. einzuläuten sondern schlicht die Schäden regulieren und die Prämie anpassen - fertig.
Der Besitzer des Parkplatzes ist für die Verkehrssicherheit seines Geländes verantwortlich.
In vernünftigen Grenzen, ja.
Wenn Müllboxen nicht an ihrem angestammten Platz untergebracht sind, hat irgendwer es an der erforderlichen Sorgfalt fehlen lassen.
Wenn sie von dritter Hand mutwillig verschoben wurden, nicht. Und genau so liegt der Fall offenbar. Ob dem Eigentümer hier irgendein schuldhaftes Fehlverhalten anzurechnen ist, dürfte stark zu bezweifeln sein. Das führt auch auf dem Klageweg nirgendwo hin. Entweder Versicherer kontaktieren oder selber zahlen. Der Verursacher dürfte in Ermangelung von Augenzeugen nie zu ermitteln sein.
Meiner Meinung nach ist der Discounter haftpflichtig. Er hat fahrlässig die Müllcontainer ungesichert rumstehen lassen. Sie hätten so gesichert sein müssen, daß sie micht von Unbefugten hin und hergeschoben werden konnten.