Wer haftet bei Verlust von Arbeitsmaterial?


14.02.2020, 19:02

EDIT: Ich habe mich mit meinem Arbeitgeber zusammen gesetzt, um in einem Gespräch eine Lösung zu finden. Auf meine Aussage hin, dass keine Haftung meinerseits besteht, da es sich um leichte Fahrlässigkeit handelte, lenkte er ein und behauptete, der Schadensersatz sei aus "erzieherischen Maßnahmen" erhoben worden. Zudem wies er mich darauf hin, ich solle dem involviert Kollegen dies nicht mitteilen, da dieser sich des öfteren schon ähnliches geleistet hatte und daraus endlich lernen soll.

Alles in allem bin ich zwar erleichtert, doch es kommt mit dem Faden Beigeschmack, dass ich in einem eher unprofessionellem und leicht toxischen Betrieb angestellt bin.

Vielen Dank für die Zahlreichen Antworten und Inputs!

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Der Unternehmer kann nur Schadensersatz für grob fahrlässige Handlungen verlangen.

Arbeitsfehler durch Unachtsamkeit passieren nunmal und ist Unternehmensrisiko.

dandy100  13.02.2020, 11:38

Etwas einfach zu vergessen, ist keine Unachtachtsamkeit sondern fahrlässig!

Valnar25  13.02.2020, 11:39
@dandy100

Unachtsamkeit ist auch Fahrlässigkeit. Aber eben nur leichte. Das ist ja die Frage die im Raum steht: Welcher Grad der Fahrlässigkeit liegt hier vor.

BVBDortmund  13.02.2020, 11:42
@Valnar25

Weil ein Diebstahl nicht zu erwarten gewesen ist, konnte man auch dort vorübergehend etwas abstellen? Trifft dies zu scheint mir die Fahrlässigkeit nicht groß gewesen zu sein.

dandy100  13.02.2020, 11:45
@BVBDortmund

Gegenstände im Wert von 600 Euro einfach zu vergessen, ist keine einfache Fahrlässigkeit. Teures Gerät in der Krankenpflege lässt man nicht einfach liegen und wenn, dann sollte einem das nicht erst am nächsten Tag auffallen.

Valnar25  13.02.2020, 11:48
@dandy100
Gegenstände im Wert von 600 Euro einfach zu vergessen, ist keine einfache Fahrlässigkeit.

Der Wert spielt hier keine wirkliche Rolle. Ein simples "Vergessen" ist ein Paradebeispiel für leichte Fahrlässigkeit.

Atomy1994 
Beitragsersteller
 13.02.2020, 12:47
@Valnar25

Heißt das, dass eine "geteilte Haftung" von Arbeitnehmer und - geber vorliegt?

Atomy1994 
Beitragsersteller
 13.02.2020, 12:49
@dandy100

Es ist im Prinzip ein "Schaumstoff-Klappbrett", das wir beiseite legten, da es bei dem Patienten nicht zum Einsatz kam. Über den Wert wusste ich erst bescheid, als der Arbeitgeber mich darauf aufmerksam machte. Das ändert aber im Prinzip nichts an der Tatsache.

Valnar25  13.02.2020, 12:50
@Atomy1994

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der AN gegenüber dem AG überhaupt nicht.

BVBDortmund  13.02.2020, 12:57
@Atomy1994

"beiseite legen" bedeutet also doch nicht mit Vorsatz einen Schaden herbeiführen zu wollen. Anders bei einem Versuch,"wir wissen nicht, ob das Ding brennt", "probieren wir es aus". Es fehlt also der Vorsatz.

Und warum habt ihr Euch am nächsten Tag erst bemüht das Teil aufzufinden, ohne Aufforderung des AG habt ihr Versucht einen Schaden zu vermeiden. Wenn das Ding auffindbar gewesen wäre, dann hättet ihr den Schaden verhindert.

Jetzt könnte man darüber nachdenken, wer von Euch dafür verantwortlich war, das Ding einzuladen. Wenn beide sagen, "ich dachte der Kollege macht es", wer hat den die Schuld. Das ist kaum zu bestimmen.

Atomy1994 
Beitragsersteller
 13.02.2020, 13:26
@BVBDortmund

Es war definitiv eine Unaufmerksamkeit und ihne jeglichen Vorsatz. Da wir auch die Hände vom mit der Trage +Patienten und dessen Gepäck und Unterlagen hatten, ist es uns nicht aufgefallen. Das war unsere letzte Fahrt für den Tag und am nächsten Morgen ist es uns erst aufgefallen und wir sind umgehend zur Station gegangen, die auch noch im Zimmer und in anderen Räumen danach geschaut haben.

Atomy1994 
Beitragsersteller
 13.02.2020, 13:28
@Valnar25

Ist das definitiv so? Ich habe auf einigen Websites in Rechtssprache verfasste Aussagen gelesen, dass es ein schmaler Grad zwischen den ersten beiden Fahrlässigkeitsgraden ist.

Valnar25  13.02.2020, 13:35
@Atomy1994
Ist das definitiv so?

Dass der AN bei leichter Fahrlässigkeit nicht haftet? Natürlich.

dass es ein schmaler Grad zwischen den ersten beiden Fahrlässigkeitsgraden ist.

Das stimmt auch. Dass es nur leichte Fahrlässigkeit ist, ist meine Einschätzung. Kann ein Gericht natürlich anders sehen.

Atomy1994 
Beitragsersteller
 13.02.2020, 14:31
@Valnar25

Vielen Dank für deine und @BVBDortmund hilfreichen Kommentare. Ich werde mich heute nach Feierabend mit meinem Vorgesetzten zusammen setzen und ein klärendes und hoffentlich mich entlastendes Gespräch suchen.

Ja, ihr sein in gewissen Maße für Schäden und Verlust verantwortlich.

Für solche Sachen kommt die Berufshaftpflichtversicherung auf.

DerHans  13.02.2020, 11:39

Berufshaftpflicht sichert den Versicherten gegen Ansprüche Dritter ab. Der Arbeitgeber ist in diesem Sinne kein Dritter.

Valnar25  13.02.2020, 11:39
Für solche Sachen kommt die Berufshaftpflichtversicherung auf.

Mit Sicherheit nicht, da das für die ein Eigenschaden ist.

Eine private Versicherung heißt so, weil sie nur für private Schäden aufkommt.

Das solltet ihr über eure Gewerkschaft abklären lassen, ob ihr persönlich dafür haftbar gemacht werden könnt.

Kommt auf den Grad der Fahrlässigkeit an. Manchmal ist das in der Privathaftpflicht gedeckt, aber nur selten.

Volle Haftung des Arbeitnehmers bei grober Fahrlässigkeit

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/6-ueberlassung-und-nutzung-von-arbeitsmitteln-vi-beschaedigung-und-verlust-von-arbeitsmitteln_idesk_PI17574_HI11617060.html

Die Umbettungshilfe ist bei der Abholung eines Patienten liegengeblieben? Wo denn?

Atomy1994 
Beitragsersteller
 13.02.2020, 11:43

Vermutlich auf dem Tisch im Krankenhauszimmer