Wer haftet bei Verlust von Arbeitsmaterial?
Guten Tag liebe Community,
Ich arbeite im Krankentransport und beim Abholen eines Patienten haben mein Kollege und ich versehentlich ein sog. Umbettungshilfe (Rollboard) liegen lassen. Als uns das am folgenden Tag bewusst wurde, fragten wir sofort auf der Krankenhausstation nach, doch es war nicht mehr auffindbar. Nun verlangt der Arbeitgeber von uns, für ein neues Brett aufzukommen (600€). Haften Wir für die komplette Summe? Gibt es evtl. eine Versicherung die es übernimmt?
Über hilfreiche Antworten freue ich mich sehr!
LG Atomy
EDIT: Ich habe mich mit meinem Arbeitgeber zusammen gesetzt, um in einem Gespräch eine Lösung zu finden. Auf meine Aussage hin, dass keine Haftung meinerseits besteht, da es sich um leichte Fahrlässigkeit handelte, lenkte er ein und behauptete, der Schadensersatz sei aus "erzieherischen Maßnahmen" erhoben worden. Zudem wies er mich darauf hin, ich solle dem involviert Kollegen dies nicht mitteilen, da dieser sich des öfteren schon ähnliches geleistet hatte und daraus endlich lernen soll.
Alles in allem bin ich zwar erleichtert, doch es kommt mit dem Faden Beigeschmack, dass ich in einem eher unprofessionellem und leicht toxischen Betrieb angestellt bin.
Vielen Dank für die Zahlreichen Antworten und Inputs!
5 Antworten
Der Unternehmer kann nur Schadensersatz für grob fahrlässige Handlungen verlangen.
Arbeitsfehler durch Unachtsamkeit passieren nunmal und ist Unternehmensrisiko.
Unachtsamkeit ist auch Fahrlässigkeit. Aber eben nur leichte. Das ist ja die Frage die im Raum steht: Welcher Grad der Fahrlässigkeit liegt hier vor.
Und einfache Fahrlässigkeit ist ausreichend für den Schadensersatz?
Fraglich ist auch, ob sowas im Arbeitsvertrag geregelt ist oder es Grundsätze des innerbetrieblichen Schadensausgleichs gibt.
Weil ein Diebstahl nicht zu erwarten gewesen ist, konnte man auch dort vorübergehend etwas abstellen? Trifft dies zu scheint mir die Fahrlässigkeit nicht groß gewesen zu sein.
Gegenstände im Wert von 600 Euro einfach zu vergessen, ist keine einfache Fahrlässigkeit. Teures Gerät in der Krankenpflege lässt man nicht einfach liegen und wenn, dann sollte einem das nicht erst am nächsten Tag auffallen.
Gegenstände im Wert von 600 Euro einfach zu vergessen, ist keine einfache Fahrlässigkeit.
Der Wert spielt hier keine wirkliche Rolle. Ein simples "Vergessen" ist ein Paradebeispiel für leichte Fahrlässigkeit.
Heißt das, dass eine "geteilte Haftung" von Arbeitnehmer und - geber vorliegt?
Es ist im Prinzip ein "Schaumstoff-Klappbrett", das wir beiseite legten, da es bei dem Patienten nicht zum Einsatz kam. Über den Wert wusste ich erst bescheid, als der Arbeitgeber mich darauf aufmerksam machte. Das ändert aber im Prinzip nichts an der Tatsache.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der AN gegenüber dem AG überhaupt nicht.
"beiseite legen" bedeutet also doch nicht mit Vorsatz einen Schaden herbeiführen zu wollen. Anders bei einem Versuch,"wir wissen nicht, ob das Ding brennt", "probieren wir es aus". Es fehlt also der Vorsatz.
Und warum habt ihr Euch am nächsten Tag erst bemüht das Teil aufzufinden, ohne Aufforderung des AG habt ihr Versucht einen Schaden zu vermeiden. Wenn das Ding auffindbar gewesen wäre, dann hättet ihr den Schaden verhindert.
Jetzt könnte man darüber nachdenken, wer von Euch dafür verantwortlich war, das Ding einzuladen. Wenn beide sagen, "ich dachte der Kollege macht es", wer hat den die Schuld. Das ist kaum zu bestimmen.
Es war definitiv eine Unaufmerksamkeit und ihne jeglichen Vorsatz. Da wir auch die Hände vom mit der Trage +Patienten und dessen Gepäck und Unterlagen hatten, ist es uns nicht aufgefallen. Das war unsere letzte Fahrt für den Tag und am nächsten Morgen ist es uns erst aufgefallen und wir sind umgehend zur Station gegangen, die auch noch im Zimmer und in anderen Räumen danach geschaut haben.
Ist das definitiv so? Ich habe auf einigen Websites in Rechtssprache verfasste Aussagen gelesen, dass es ein schmaler Grad zwischen den ersten beiden Fahrlässigkeitsgraden ist.
Ist das definitiv so?
Dass der AN bei leichter Fahrlässigkeit nicht haftet? Natürlich.
dass es ein schmaler Grad zwischen den ersten beiden Fahrlässigkeitsgraden ist.
Das stimmt auch. Dass es nur leichte Fahrlässigkeit ist, ist meine Einschätzung. Kann ein Gericht natürlich anders sehen.
Vielen Dank für deine und @BVBDortmund hilfreichen Kommentare. Ich werde mich heute nach Feierabend mit meinem Vorgesetzten zusammen setzen und ein klärendes und hoffentlich mich entlastendes Gespräch suchen.
Ja, ihr sein in gewissen Maße für Schäden und Verlust verantwortlich.
Für solche Sachen kommt die Berufshaftpflichtversicherung auf.
Berufshaftpflicht sichert den Versicherten gegen Ansprüche Dritter ab. Der Arbeitgeber ist in diesem Sinne kein Dritter.
Für solche Sachen kommt die Berufshaftpflichtversicherung auf.
Mit Sicherheit nicht, da das für die ein Eigenschaden ist.
Eine private Versicherung heißt so, weil sie nur für private Schäden aufkommt.
Das solltet ihr über eure Gewerkschaft abklären lassen, ob ihr persönlich dafür haftbar gemacht werden könnt.
Kommt auf den Grad der Fahrlässigkeit an. Manchmal ist das in der Privathaftpflicht gedeckt, aber nur selten.
Volle Haftung des Arbeitnehmers bei grober Fahrlässigkeit
Die Umbettungshilfe ist bei der Abholung eines Patienten liegengeblieben? Wo denn?
Vermutlich auf dem Tisch im Krankenhauszimmer
Etwas einfach zu vergessen, ist keine Unachtachtsamkeit sondern fahrlässig!