Wer haftet für Schaden am Auto. (Unfall mit Pferd im Halteverbot)?
Wir haben Weiden die an eiben einem Wanderweg anschließen, der wiederum an einem Parkplatz anschließt (Parkplatz gehört zu einem Restaurant.) Um zu den Weiden zu gelangen muss man über den Parkplatz. Der Zugang zu den Weiden ist frei zu halten. Sprich es ist ein Halteverbotschild aufgestellt und das Schild darunter "pferde passieren den weg" erklärt warum. Leider gibt es einige Autofahrer, die sich nicht daran halten, und wenn der Parkplatz voll ist am Wegrand parken.
Mit meinem Pferd kommt man da noch einigermaßen gut durch. Aber wir gehen da oft mit zwei Pferden lang, und dann wird das ganze sehr eng. Wenn sich jetzt noch eines der Pferde erschreckt, ist kein Platz mehr zu ausweichen da.
Ich warte nur noch auf den Tag, bis ein Pferd in ein Parkendes Auto, welches im Halteverbot abgestellt ist, springt.
Mich würde man interessieren welche Versicherung dann für den Schaden aufkommt.
13 Antworten
die tierhalterhaftpflicht kommt dafür auf.
wenn das der einzige weg zur koppel ist, muss übrigens tatsächlich die passierbarkeit gewährlieistet sein.
sprecht mit der gemeinde, ob man aus der zufahrt nicht eine "feuerwehrzufahrt" machen kann. und stellt ein schild auf, dass falschparker abgeschleppt werden.
spätestens beim zweiten abgeschleppten auto hat sich das rumgesprochen...
Es ist leider der einzige Weg. Aber die Auto fahrer nehmen da eh keine Rücksicht. Die sehen das man da mit 2 Pferden lang geht und meinen, da sie ja noch unbedingt eine Parklücke abbekommen wollen, den Pferden die "Hacken abzufahren"
Die Tierhalterhaftpflicht kommt für den Schaden auf.
Den Schaden reguliert eure Tierhalterhaftpflichtversicherung.
Die Pferdehalterhaftpflicht wäre dafür zuständig.
Haftpflicht immer dann wenn man Schaden an fremdem Eigentum verursacht hat.
Da man mit Pferde immer (und ich meine wirklich immer) in der Gefährdungshaftung liegt ist man immer schuld.
Du tust gut daran diesen Autos so gut wie möglich auszuweichen - es ist vollkommen egal ob das Auto in einem Halteverbot geparkt war oder nicht - das gibt höchstens eine Geldstrafe für den Autohalter, das er da stand.
Das wird vermutlich die Haftpflichtversicherung klären, die für das Pferd abgeschlossen wurde.
Sollte sich das Pferd dabei verletzen, ist auch die des Fahrzeugs im Spiel.
Hahaha... DER war nicht schlecht!