Beschädigung am Parkenden Auto
Hallo!
heute morgen sah ich dass jemand bei meinem Parkenden Auto angefahren ist. Es klemmte ein Zettel mit Name Telefonnummer und Versicherungsdaten unter dem Scheibenwischer. Soweit kein Ding. AAAber... ich stand im Halteverbot. (Hier parkt jedoch jeder, geht auch ned wirklich anders da zudem mit dem ganzen Schnee parken echt blöd geworden ist. Aber man hatte daneben trotzdem noch genügend platz vorbeizufahren) Hat das irgendwie auswirkungen darauf dass ich Schuld sein könnte?
Vielen Dank für eure Antworten! :-)
13 Antworten
Hier die Lösung:
Urteil: »Ordnungswidrig geparktes Fahrzeug – dennoch nur beschränkte Haftung«
AG Sömmerda, Aktenzeichen: 1 C544/99
Ein ordnungswidrig geparktes Fahrzeug spielt in der Haftungsfrage nach einem Unfall nur dann eine Rolle, wenn es sich auf das vorherige Verkehrsgeschehen in irgend einer Form störend ausgewirkt hat. So entschied das Amtsgericht (AG) Sömmerda in einem Urteil, das die Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein – DAV) veröffentlicht haben. Ein Autofahrer war rückwärts aus einer Grundstücksausfahrt herausgesetzt und dabei gegen einen Wagen geprallt, der auf der gegenüber liegenden Straßenseite im absoluten Halteverbot abgestellt war. Streitig war nun die Frage, ob dieser Umstand eine Mithaftung begründete. Das Gericht gab dem zurücksetzenden Autofahrer die Alleinschuld. Er hätte bei seinem Manöver in die an der fraglichen Stelle übersichtliche und ausreichend breite Straße besonders vorsichtig sein müssen, hieß es in dem Urteil. Schon ein Blick in den Rückspiegel hätte genügt, um das abgestellte Fahrzeug zu sehen. Demgegenüber falle das Falschparken, das sich auf das Fahrmanöver des Betroffenen in keiner Weise störend ausgewirkt habe, überhaupt nicht ins Gewicht.
Es muss also einen ursächlichen Zusammenhang zwischen dem falschen Parken und dem Unfall bestehen.
Beispiel:
Du parkst Dein Auto auf einer Landstrasse direkt hinter einer schlecht einsehbaren Kurve. Der Verursacher hätte dann bei einem Unfall langsamer fahren müssen. Zwar muss er jederzeit mit Unfällen und Pannen der voraus fahrenden Fahrzeugen rechnen, jedoch nicht mit geparkten Fahrzeugen hinter uneinsichtigten Kurven.
Nein, es ist egal ob man im Parkverbot steht. Hatte vor kurzem einen ähnlichen Fall. Der Unfallverursacher muss zahlen.
kann sein, daß du eine Teilschuld bekommst. Es ist keine Ausrede daß es nicht anders gehen würde und alle so machen. Verboten ist nun mal verboten. Das gleiche gilt, wenn man auf einem Radweg oder Gehweg parkt und ein Radfahrer dann gegen das Auto fährt. Dann bekommt auch der Autofahrer 20% Teilschuld. Wenn du Glück hast gibt der Schädiger das aber gar nicht so genau an.
Nein, denn drauf gefahren ist der Andere. Es ist unerheblich ob du im Halteverbot standest oder nicht. Die Schuldfrage bleibt davon unberührt.
Du willst ja nur deinen Schaden ersetzt haben. Der Andere war vielleicht auch besoffen. sonst hätte er selbst die polizei gerufen, wie es richtig gewesen wäre. Jetzt ist es sogar eine vollendete Unfallflucht geworden.
Du hast hoffentlich kein interesse daran dem anderen Schwierigkeiten zu machen. denn dann müsstest du das bußgeld fürs Falschparken bezahlen.
Einige dich mit dem Anderen und lass es gut sein. Falls die Daten nicht stimmen sollten, kannst du immer noch die Pol einschalten.
Bleibe gelassen....
Auch gegen ein verbotswidrig geparktes Fahrzeug darf man nicht fahren. Wenn man nicht durchkommt, muss man eben stehen bleiben (und evtl die Polizei rufen) Mit der Haftung hat das nichts zu tun. Du könntest dafür höchstens ein Parkticket bekommen. Aber nicht von dem anderen Fahrer.