Schaden am Auto durch Pferd verursacht
Hallo, meine Reitbeteiligung ist mit meinem Pferd eine ab und an befahrene Straße entlang geritten. Die Straße war relativ eng, sodass meine RB dicht am Grasstück reiten musste. Allerdings war mein Pferd laut den Geschädigten durch den Schafstall nebenan und dem Auto dahinter sehr aufgeregt, hat mit dem Kopf geschlagen und hat wenig auf die Hilfen meiner RB reagiert. Das Auto ist sehr sehr langsam gefahren und hielt sogar an um meine RB das Stück voraus laufen zu lassen und auf den nächsten weg abbiegen zu können. Meine RB allerdings, die ja offensichtlich Probleme mit meinem Pferd hatte, winkte den Autofahrern vorbei, nach dem Motto "ihr könnt ruhig vorbei fahren" das Taten sie dann auch und in dem Moment als die Front des Autos an dem Pferdehinterteil langsam vorbeifuhr drehte mein Pferd das Hinterteil in die Straße und blieb so am Spiegel hängen. Meinem Pferd geht es zum Glück gut und hat auch keine Schäden davon getragen, aber das Auto hat nun eine Delle und der ganze Spiegel ist gebrochen. Nun meine Frage, zahlt meine Versicherung bei diesem Verhalten meiner RB, als sie dem Auto vorbeigewunken hat aber ja offensichtlich nicht wirklich Kontrolle über das pferd hatte. Wäre euch wirklich sehr dankbar da ich mich ja jetzt darum kümmern muss. Die Versicherung weiß schon Bescheid allerdings muss ich den Vorgang ja korrekt beschreiben (bzw. Meine RB) Danke sxhonmal für die Antworten
8 Antworten
Hallo
mein Tipp: ich würde beim Beschreiben nicht zu genau sein. Das merke ich auch immer wieder hier auf der Arbeit in der Autowerkstatt wenn es um einen Autounfall geht. Schreibe einfach, dass das Pferd sich erschrocken hat, sich umgedreht hat und dass es dabei passiert ist. Je mehr man schreibt, desto eher können Versicherungen Stress machen. Auch wenn da vielleicht steht, man soll genau beschreiben. 2-3 Sätze reichen völlig.
Ja deine Versicherung zahlt das - Haftpflicht ist Haftplicht - ein Schaden ist entstanden durch dein Pferd, egal warum und wie die Umstände des Unfallherganges waren. Die Autofahrer machen dich Haftpflichtig für ihren Schaden und genau deshalb hat man eine Haftpflichtversicherung. So genau muß man das auch nicht beschreiben. Nicht übertreiben und auch nicht untertreiben - einfach den Hergang schildern und gut ist. Habe noch keine HP gefunden die sowas nicht zahlen würde.
Ja, die Tierhalterhaftpflicht zahlt das.
Eine Teilkasko greift da nicht - das ist ein Fremdverschulden und Fremdverschulden muß immer derjehnige Zahlen der den Schaden verursacht hat - also die Pferdehalterin, die hat aber deshalb eine Versicherung abgeschlossen, damit sie nicht selber Zahlen muß.
Wenn Du eine Rechtschutz hast frage mal nach ob es nicht eine kostenlos Erstberatung gibt. Je nach Schadenhöhe würde ich überlegen ob es nicht Sinn macht einen Anwalt einzuschalten. Ich denke der Autofahrer hat mindestens Teilschuld.
Aufgrund der Schilderung hier wird es eine Ablehnung geben.
Ja friesennarr, das hoffe ich auch ..
Nein die lehnen das nicht ab - Schaden ist Schaden egal wie das passiert ist.
Warum sollte sie? Hier greift doch schon die Teilkasko!