Schaden am parkenden Auto - Teilschuld?
Hallo,
auf dem Parkplatz wurde mein grünes Auto, welches in einer nicht eingezeichneten Parkfläche geparkt war, vom roten Auto rückwärts rausfahrend angefahren. Der Parkplatz gehört zu einer Behörde (Privatparkplatz?). Die Parkplätze links und rechts des roten Autos waren frei, sodass mit Rangieren das Rausfahren problemlos möglich wäre. Vermutlich hat der rote Autofahrer das grüne Auto gar nicht gesehen (Fahranfänger). Polizei wurde nicht gerufen. Sachverhalt schien klar. Jetzt behaart die Gegenseite, dass ich eine Teilschuld trage, zu Recht? Danke für eure Antworten.
10 Antworten
Wenn dort einzelne Bereiche zum Parken aufgezeichnet sind und Dein grünes Auto außerhalb dieses gekennzeichneten Bereichs geparkt war, hast Du eine Mitschuld, wenn nicht sogar die Hauptschuld. Du hast einen anderen Verkehrsteilnehmer erheblich behindert, dabei spielt es keine Rolle, ob das ein Fahranfänger ist oder nicht.
Es stellt sich die Frage, weshalb Du nicht innerhalb des gekennzeichneten Bereichs geparkt hast.
Die Polizei würde sich der Sache ohnehin nicht annehmen, da es sich um ein Privatgelände handelt.
Mach nur kein großes Aufsehen davon, sonst kommst Du leicht in den Verdacht, Du habest es drauf angelegt, dass Dein Auto beschädigt wird.
Ob das Privatgelände öffentlicher Verkehrsraum ist, ist Deine Spekulation, das geht aus der Fragestellung nicht hervor. Daher ist es vermessen, dies als Blödsinn abzutun. Darüber hinaus solltest Du Dir mal hier die Nettikette anschauen!
Und was meinst Du wohl, warum, egal ob auf Privatgelände oder im öffentlichen Verkehrsraum, Parkplätze oder auch Sperrbereiche durch Markierungen gekennzeichnet werden? Doch wohl, dass diese Markeirungen beachtet werden, oder?
Achja, da fällt mir doch Paragraph 1 der STVO ein: ... mehr als nach den Umständen erforderlich gefährdet, behindert oder belästigt wird.
In der Regel ist der Parkplatz einer Behörde für Besucherverkehr frei gegeben. Selbst wenn das nicht so ist dürfte er nur einem ganz bestimmten Personenkreis zugänglich sein um als Privatgrundstück zu gelten. Dazu zählt dann aber auch der Fußgängerverkehr. Wenn also nur die Möglichkeit besteht das sich ein Fremder dorthin verlaufen könnte weil es an einer wirksamen Absperrung mangelt handelt es sich definitiv um öffentlichen Verkehrsraum auf dem die StVO gilt und auf dem auch die Polizei tätig werden müsste.
Als Blödsinn habe ich diese Passage abgetan weil es hier niemals eine Hauptschuld geben kann, selbst für eine Teilschuld müssen schon sehr schwere OWi begangen werden und nicht nur das Parken außerhalb der Markierung. Das kostet nämlich nur 15€ womit auch Dein 2.Absatz beantwortet ist.
Eine Behinderung liegt nur dann vor wenn tatsächlich auch jemand behindert wird. Nur weil man schräg parkt ist das nicht gegeben. Außerdem waren hier neben dem PKW noch rechts und links eine Parklücke frei, von einer Behinderun kann also keine Rede sein.
Die Parkplätze sind unter Kastanienbäumen, die Kastanien fallen runter, deshalb daneben geparkt...
Mitschuld, wenn nicht sogar die Hauptschuld. Du hast einen anderen Verkehrsteilnehmer erheblich behindert, dabei spielt es keine Rolle, ob das ein Fahranfänger ist oder nicht.
wenn man von einem anderen fahrzeug behindert wird, so hat man nicht einfach auszuparken und zu hoffen das es gut gehen könnte.
und die polizei würde sich der sache sehr wohl an nehmen.. wo hast denn den quatsch her ? oder kommt die auch nicht wenn dich jemand auf deinem grundstück grün und blau schlägt, weil ist ja privatbesitz ??
Gerade, wenn der Parkplatz zu einer Behörde gehört, wird sie dort nur auf Verlangen der Behörde tätig werden. Üblicherweise kümmert sich die Polizei um den fliessenden Verkehr. Dies habe ich erst kürzlich erfahren müssen, als ich auf einem Privatgelände (Tankstelle) durch eine dort haltende, nicht-tankende Fahrerin am Verlassen des Geländes gehindert wurde.
Zum anderen Sachverhalt: der Parkbereich war gekennzeichnet, er stand ausserhalb der Markierung, obwohl er gar nicht dort hätte stehen dürfen. Selbst wenn er das Fahrzeug vor herabfallenden kastanien hat schützen wollen, muss er den Schaden wohl oder übel in Kauf nehmen.
hallo, nein nix teilschuld... und zu einem unfall egal welcher art wird immer die polizei gerufen, denn genau dann kann ich solche dinge verhindern.
wer behauptet denn das du teilschuld hättest... anwalt, versicherung ??
wenn dein auto geparkt hat, hat immer derjenige die schuld der so doof ist es anzufahren... ich spreche aus erfahrung, hab auch mal nicht ganz richtig gepackt *räusper.. und dann ist mir eine fahranfängerin beim rückwärts ausparken voll in die türe gerauscht.. polizei geholt.. die sagt nix schuld, wer ein parkendes, stehendes auto anfährt ist schuld. die gegenseite wollte auch das ich teilschuld hätte, weil ich ja nicht richtig geparkt hätte, aber die polzei sagte gleich das wäre in so einem fall unerheblich. aber ruf einfach deine versicherung an und schilder den hergang, die werden dir genau sagen wie du dich jetzt verhalten sollst. unterschreib jaaaa nichts was von der gegenseite evtl. vorgelegt wird!!!
und zu einem unfall egal welcher art wird immer die polizei gerufen,
Nein. In der Regel kann es sein das die Polizei nicht mehr zum Unfallort kommt wenn der Schaden weniger als 1500€ beträgt und die Schuldfrage eindeutig ist, und davon kann man hier ausgehen.
ok bei mir war der schaden größer und die gegenseite hatte noch unfallflucht begangen... vielleicht deshalb gleich da gewesen...
Keine Polizei gerufen, weil wir Kollegen sind...
jo und das haste nu davon ;O)
genau...
Is ja ein ganz doller Kollege...
Ha, das bedeutet: er wusste ja auch schon vorher, wessen Auto ihm da im Weg steht - und er hätte Dich auch bitten können, das Auto wegzufahren, oder?
Wird ja immer besser... Teilschuld? Der spinnt doch...
lol die skizze hatte ich nicht gesehen, also bei mir wars genauuu gleich, ach ich stand dazu noch mit dem halben auto aufem bürgersteig ...
richtig, deshalb die Vermutung sie hat mein Auto gar nicht gesehen, einfach drauf losgefahren.
Au Mannnn... trägt die ansonsten ne gelbe Armbinde mit drei schwarzen Punkten?
Sorry, den konnte ich mir nicht verkneifen...
jo kenn ich löl.. meines war angeblich auch unsichtbar... aber ohne faxen.. ruf morgen bei deiner versicherung an, die sind die spezialisten.. oder bei der polizei die geben auch auskunft.... und mach dir da jetzt keinen so großen kopp mehr.. genieß den abend und morgen den feirtag ;O)
ui das hatte ich vergessen zu fragen ... gut das den nicht verkniffen hast *lach
egal wo geparkt wird, der Ausfahrende muss sich vorher ein Bild machen wie er am besten ausfahren kann ohne andere zu schädigen! Du hast keine Schuld!
stell dir mal vor jemand parkt am rechten Fahrbahnrand neben Häuser. Nun kommt Spedition und läd ein paar Sachen aus. Zu diesem Zeitraum möchte derjenige wegfahren und kollidiert mit Spedition. Von dieser verlangt er den vollen Schaden da die Spedition "falsch" gehalten hat!
Grundsätzlich liegt die Schuld beim "roten" Fahrer, aber da Du eindeutig falsch geparkt und damit für den anderen eine schwierige Situation geschaffen hattest, könnte ein Gericht schon auf die Idee kommen, Dir hier ebenfalls eine Schuld zu geben.
Da gibt es keine eindeutige Regelung, aber sehr wohl unterschiedliche Urteile in vergleichbaren Fällen.
Da der Unfall auf Privatgelände stattgefunden hatte, hätte die Polizei das auch nicht sonderlich interessiert, denn selbst wenn dort offiziell die StVO gelten sollte, wie meist auf solchen Parkplätzen, so wäre Eure Auseinandersetzung immer ein "ziviler" Streit zwischen den Beteiligten.
Der Fahrer des grünen Fahrzeugs kann (evtl.) wegen Behinderung verwarnt werden. Den Unfall verursacht hat jedoch ganz allein der Fahrer des roten Autos, und zwar schon allein deshalb, weil er rückwärts gefahren ist und daher einer besonderen Sorgfaltspflicht unterlag. Dazu aus der StVO:
§ 9 Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren
(...)
(5) Beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren muß sich der Fahrzeugführer (...) so verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen.
Da es hier beim Rückwärtsfahren zu einem Unfall mit einem (zudem noch geparkten) anderen Fahrzeug kam, trifft den Fahrer des roten Fahrzegs der Beweis des ersten Anscheins, dass er diese besondere Pflicht zum gefährdungsausschließenden Verhalten nicht hinreichend beachtet und daher für den Unfall alleine verantwortlich ist. Die Haftung des Halters des grünen Fahrzeuges aufgrund dessen Betriebsgefahr tritt In solchen Fällen regelmäßig vollständig hinter die Schuld des Rückwärtsfahrers zurück.
Dem Rückwärtsfahrer bleibt nur der Entlastungsbeweis. Er muss nachweisen (nicht nur behaupten), dass atypische Umstände vorlagen, sodass der Unfall für ihn auch bei sorgfältigstem Verhalten unvermeidbar war. Das aber dürfte jemandem, der ohne Not rückwärts in ein geparktes Auto gefahren ist, wohl kaum gelingen.
Schreibe der Versicherung, dass ihr Versicherungsnehmer rückwärts in dein geparktes Auto gefahren ist und daher allein für den Schaden haften muss. Verlange den vollständigen Ersatz deines Schadens. Setze eine Frist von etwa 2 Wochen (Datumsangabe) für die Zahlung und drohe mit der Einschaltung eines Anwaltes, falls nicht fristgerecht gezahlt wird.
Das wirkt in aller Regel. Wenn nicht, dann gehe zu einem Awalt. Nach der Schilderung ist die Sache klar wie Kloßbrühe, sodass die Versicherung auch dessen Kosten wird tragen müssen.
Das ist Blödsinn.
Der Fahrer eines geparkten KFZ kann niemals die "Hauptschuld" für einen Unfall tragen der durch den Fahrer eines bewegten KFZ verursacht wurde.
Bei den meisten Privatgeländen handelt es sich um öffentlichen Verkehrsraum. Dann gilt die StVO und die Polizei hat die selben Rechte und Pflichten wie Anderswo auch.
Noch mehr Blödsinn...