geliehenes Zelt beschädigt parkendes Auto. Wer Zahlt?

6 Antworten

Es ist in meinen Augen nicht klar, wer das Zelt aufgestellt hat, bevor das Zelt durch Sturm weggeweht wurde.

siola55  19.06.2019, 21:52

Wer das Zelt aufgestellt hat ist doch eigentlich ganz egal, da Leih- und Mietschäden in der Regel nicht versichert sind in der PHV - bei Mietsachschäden in einer Mietwohnung ist dies ausdrücklich in der Police aufgeführt!

wattdennnu  19.06.2019, 22:02
@siola55

Wer das Zelt aufgestellt hat, haftet (in der Regel!) auch für den sicheren Stand des Zeltes. Deswegen ist es nicht egal. Abgesehen davon geht es nicht um die Beschädigungen am Zelt, sondern um die Schäden, die das Zelt angerichtet hat!

Einige Tage darauf stürmte es stark [...]

Klingt u.U. nach "grob fahrlässig"das das Zelt nicht abgebaut oder zumindest besser gesichert wurde. Das wird die Versicherung prüfen.

Grob fahrlässig handelt, wer seine Sorgfaltspflicht in besonders schwerem Maße verletzt, also dann, wenn man schon ganz naheliegende Überlegungen nicht anstellt.

Quelle: https://www.check24.de/privathaftpflicht/fragen/fahrlaessigkeit/

Meine Eltern haben eine Haftpflichtversicherung für den Hof wo dieses Zelt stand, da dort der Parkplatz für die Ferienwohnung ist

Den Schaden dann dieser Versicherung melden.

Bei "geliehen, gepachtet usw." gilt in der Regel der Ausschluß bei Schäden an Leih- oder Mietsachen... ausser dies wäre ausdrücklich in der PHV-Police benannt wie z.B. bei Mietsachschäden in der Mietwohnung!

NamenSindSchwer  20.06.2019, 10:30

Der Schaden ist aber nicht an der geliehenen Sache entstanden, sondern durch diese Sache.

Da es wohl scheinbar eine passende Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht gibt, besteht über diese Versicherungsschutz. Ob gezahlt oder abgewehrt wird, wird sich zeigen, die Haftung können wir hier erstmal nicht klären.

Das ist ganz klar ein Teilkaskoschaden des KFZ (Voraussetzung Windstärke 8). Damit haben weder deine Eltern noch der Eigentümer des Zeltes etwas zu tun.

wattdennnu  20.06.2019, 11:05

Wenn der Aufsteller des Zeltes fehlerhaft gearbeitet hat und aufgrund dieser Fehler das Zelt sich gelöst hat, ist dieser in Haftung zu nehmen. Zumindest hat der Kaskoversicherer Regress zu nehmen.