geliehenes Zelt beschädigt parkendes Auto. Wer Zahlt?
Hallo,
Meine Eltern hatten von Ihrem Chef/auch guter Freund, ein Festzelt geliehen um dort die Hochzeit meiner Schwester zu feiern. Da das Zelt vor dem Abbau erst abtrocknen musste, ließen Sie es stehen. Die Gäste der Ferienwohnung meiner Eltern, standen die Woche danach unter diesem Zelt nahe der Zeltstangen/Füße.
Einige Tage darauf stürmte es stark und das Zelt flog hoch und beschädigte das Auto an Motorhaube, Dach und Radkappe.
Natürlich wollen meine Eltern den Schaden ersetzen aber zahlt diesen Schaden? die Haftpflicht?
Danke im Vorraus
6 Antworten
Es ist in meinen Augen nicht klar, wer das Zelt aufgestellt hat, bevor das Zelt durch Sturm weggeweht wurde.
Wer das Zelt aufgestellt hat, haftet (in der Regel!) auch für den sicheren Stand des Zeltes. Deswegen ist es nicht egal. Abgesehen davon geht es nicht um die Beschädigungen am Zelt, sondern um die Schäden, die das Zelt angerichtet hat!
Einige Tage darauf stürmte es stark [...]
Klingt u.U. nach "grob fahrlässig"das das Zelt nicht abgebaut oder zumindest besser gesichert wurde. Das wird die Versicherung prüfen.
Grob fahrlässig handelt, wer seine Sorgfaltspflicht in besonders schwerem Maße verletzt, also dann, wenn man schon ganz naheliegende Überlegungen nicht anstellt.
Quelle: https://www.check24.de/privathaftpflicht/fragen/fahrlaessigkeit/
Meine Eltern haben eine Haftpflichtversicherung für den Hof wo dieses Zelt stand, da dort der Parkplatz für die Ferienwohnung ist
Den Schaden dann dieser Versicherung melden.
Bei "geliehen, gepachtet usw." gilt in der Regel der Ausschluß bei Schäden an Leih- oder Mietsachen... ausser dies wäre ausdrücklich in der PHV-Police benannt wie z.B. bei Mietsachschäden in der Mietwohnung!
Der Schaden ist aber nicht an der geliehenen Sache entstanden, sondern durch diese Sache.
Da es wohl scheinbar eine passende Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht gibt, besteht über diese Versicherungsschutz. Ob gezahlt oder abgewehrt wird, wird sich zeigen, die Haftung können wir hier erstmal nicht klären.
Das ist ganz klar ein Teilkaskoschaden des KFZ (Voraussetzung Windstärke 8). Damit haben weder deine Eltern noch der Eigentümer des Zeltes etwas zu tun.
Wenn der Aufsteller des Zeltes fehlerhaft gearbeitet hat und aufgrund dieser Fehler das Zelt sich gelöst hat, ist dieser in Haftung zu nehmen. Zumindest hat der Kaskoversicherer Regress zu nehmen.
Wer das Zelt aufgestellt hat ist doch eigentlich ganz egal, da Leih- und Mietschäden in der Regel nicht versichert sind in der PHV - bei Mietsachschäden in einer Mietwohnung ist dies ausdrücklich in der Police aufgeführt!