Spiegel von im Halteverbot parkendem Auto abgefahren. Wer ist Schuld?
Hallo, gestern ist mir etwas sehr dummes passiert. Als ich durch eine sehr sehr schmale Straße mit links und rechts parkenden Autos gefahren bin, habe ich einen Außenspiegel eines alten Polos tauschiert. Daraufhin bin ich ausgestiegen und lustigerweise stand bereits ein anderer mit seinem Auto da, der ebenfalls gegen den Spiegel gefahren ist und auf die Polizei gewartet hat. Das parkende Auto, von dem der Spiegel beschädigt wurde stand allerdings im Halteverbot an einer sehr engen Stelle am Ende der Straße. Meine Frage ist jetzt ob derjenige, dem das Auto gehört auch eine Teilschuld bekommt, da ich es nicht für gerecht halte, wenn jemand so frech parkt und dann zwei Leute gegen seinen Spiegel fahren. Ich weiß, dass es trotzdem noch ein Fehler von mir war, aber wenn bereits zwei Leute gegen diesen Spiegel gefahren sind, sagt das schon einiges über das Parken des betroffenen PKW aus.
Danke
3 Antworten
Über eine Mitverschuldensquote kann man in diesem Fall durchaus diskutieren. Wenn das Halteverbot an dieser Stelle (auch) wegen der engen Fahrbahn besteht, hat sich durch den Unfall gerade das durch die Aufstellung des Schildes zu bekämpfende Risiko realisiert - was rechtlich durch die Mitverschuldensquote ausgedrückt wird. Soweit der Eigentümer des betroffenen Fahrzeuges einen Schaden geltend macht, solltest du deine Versicherung auf diesen Umstand hinweisen. Kann gut sein, dass dann eine Kürzung von ca. 25% erfolgt.
Die Hauptschuld trägt derjenige, der das parkende Auto rammt.
Es kann passieren, dass dem Falschparker eine Teilschuld angelastet wird, wenn sein Falschparken den Unfall mitverursacht oder begünstigt hat. Diese dürfte aber m.Mn. nach deutlich unter 50% liegen.
Kommt halt auf die Umstände -und wenn es keine Einigung gibt- auf den Richter an
Derjenige, der den Spiegel abgefahren hat ist Schuld. Halteverbot hin oder her. Das gibt noch nicht mal eine Mitschuld.
http://www.deutsche-anwaltshotline.de/rechtsberatung/109169-falschparker--teilschuld-nach-unfall
das sagt das Recht aber wasn anderes. (Ups, vorher mal lieber besser informieren)
Es ist vollkommen egal was das Amtsgericht Bremen irgendwann mal meinte. Sogar der gleiche Richter kann 5min später ganz anders urteilen. Es gibt keine Präzedenzfälle im deutschen Rechtswesen, die von den niedrigsten Zivilkammern geschaffen werden.
aus dem angegeben Link:...... Insgesamt dürfte eine Mitschuld von um die 30 Prozent dann angemessen sein, wenn mit dem betreffenden Halteverbot auch die Vermeidung des konkret erfolgten Unfalls bezweckt war. Wenn das Halteverbot einen ganz anderen Zweck hatte, dürfte auch keine Mitschuld vorliegen.
Diesen Satz hat man wohl wissentlich unterschlagen?
Das ist zum Einen nicht richtig. Der Falschparker haften mit mit ( 20 Prozent hielt das Amtsgericht Bremen für angemessen-> Az.: 25 C 0357/13 ). Zudem wäre ja noch die Frage, wer den eigentlichen Schaden am Spiegel verursacht hat, der erste oder der zweite Fahrer. Der zweite kann mit weniger Haftungsquote rauskommen, wenn das nicht einwandfrei geklärt werden kann