Wer haftet beim entstanden Schaden in einer Auffahrt ?
hallo Zusammen,
gestern bin ich bei meinen Schwiegereltern mit meinem Auto die Einfahrt hoch gefahren.
Damit dort nicht jedermann hoch fährt haben die beiden ein Parkplatz Stange die aber meistens nicht hochgeklappt ist.
Leider ist mir diese auch im liegend Zustand zum Hindernis geworden.
mein Auto hat ein serienmäßiges M Paket und durch die Steigung der Auffahrt und die Parkplatz Stange die am Fuß der Auffahrt liegt da es mein Unterboden am Sportpaket zerkratz.
ist jemand unter euch der glaubt sich mit sowas auszukennen?
greift da eine Versicherung außer meiner eigenen Vollkasko.
Anscheinden war ich auch nicht der erste dem das dort passiert ist...
10 Antworten
Wenn die Stande gemäß der Strassenverkehrsordnung bzw. geltender DIN-Normen angebracht ist, dann ist es wohl Dein Pech.
Ist sie nicht korrekt installiert, haftet wahrscheinlich der Betreiber der Einfahrt.
Auf Privatem Grund (der sollte dann aber auch so deklariert sein, z.B. durch ein Schild) kann es allerdings wieder anders aussehen.... :-)
Danke für die vielen Antworten.
Erstmal zu dem Thema tiefergelegt.
Das Auto ist nicht tiefergelegt, sondern genau so erhältlich wie man es serienmäßig kaufen kann ( BMW 520 Kombi)
Die Stange ist auf dem Boden fest installiert das heißt wenn man da hoch möchte hat man auch keine Möglichkeit die kurz weg zu heben.
@crack: Es gibt für solche Installationen Vorgaben !! Auch für Ausfahrten, Schranken etc....
Du entscheides wo Du mit deinem Auto durchfährst.... ergo bist Du für den Schaden selbst verantwortlich.
Nicht ganz... Es gibt auch Vorgaben.
Wenn du ohnehin eine Vollkasko hast, würde ich mich ohne große Umwege an die eigene Versicherung weden.
Ist der Schaden überhaupt von außen zu sehen, oder muss man dafür unter das Auto, dieses sogar auf eine Hebebühne stellen. Denn dann wäre der "Schaden" sowas von egal, da du wohl noch öfter damit wo, wie z.B. Bremshügel udgl., anecken könntest.
Das ist ein Fall für die Vollkasko, denn es ist deine Pflicht nur dort hin zu fahren wo das Auto auch lang kommt
Es liegt ganz alleine in der Verantwortung, wohin du mit einem tiefergelegten Auto fährst. Da wirst du wohl niemanden haftbar machen können und selber bezahlen müssen bzw. die Volkasko.
Ist ja nicht tiefer gelegt. Hier greifen evtl. Vorgaben aus der Stvo oder so..?
Ein Fahrzeugführer ist also nicht mehr dafür verantwortlich wohin er sein Fahrzeug lenkt?