Habe ich Fahrerflucht begangenn?

6 Antworten

Wenn du außer an deinem Fahrzeug keinen Schaden verursacht hast ist es kein Problem, wenn du "nicht wirklich was" an Schaden verursacht hast war es Fahrerflucht.

LetsGooBraa 
Beitragsersteller
 15.05.2022, 23:36

Naja an meinem Auto war was. An der Schranke nicht.

Saim0n  15.05.2022, 23:37
@LetsGooBraa

Dann hast du ja kein fremdes Eigentum beschädigt.

LetsGooBraa 
Beitragsersteller
 15.05.2022, 23:37
@Saim0n

Also keine Fahrerflucht/Sachbeschädigung und wahrscheinlich kein Brief der bei mir zuhause ankommen wird?

Eine strafbare VU-Flucht bedingt n.h.M. eine über eine gewisse Geringfügigkeitsgrenze hinausgehende Schädigung eines Dritten.

Dass die Stange äußerlich unbeschädigt ist, heißt aber nicht zwingend, dass nicht trotzdem die Aufhängung beschädigt sein könnte. Ich würde daher grundsätzlich empfehlen, den Vorfall einem dem Eigentümer zu melden. Wenn der keinen Handlungsbedarf sieht, kannst du die Sache dann guten Gewissens abhaken.

Dein Auto interessiert Niemanden. Sofern an der Schranke nichts beschädigt wurde (und es nicht nur so schien), war es keine Fahrerflucht. Ansonsten schon.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ja, sollte jetzt ein Schaden an der Schranke festgestellt werden, hast du sowohl Fahrerflucht als auch eine Sachbeschädigung begangen.

Jungleerika  23.08.2022, 22:03

Stand nix von Schaden an Schranke!

Jurafuchs  23.08.2022, 22:23
@Jungleerika

Ach, lesen ist doch so schwer...

LetsGooBraa 
Beitragsersteller
 15.05.2022, 23:37

An der Schranke schien nichts zu sein und sie funktionierte. War eher mein Auto das was abbekam

Jurafuchs  15.05.2022, 23:38
@LetsGooBraa

Was da "schien" ist juristisch egal. Wenn es einen Schaden gibt, hast du die o. g. Straftaten begangen.

Wenn da nix ist, ist auch nix.

LetsGooBraa 
Beitragsersteller
 15.05.2022, 23:38
@Jurafuchs

an der Schranke konnte ich keinen Schaden erkennen. Hoffen wir mal dass da nichts ist. Danke dir

Jurafuchs  15.05.2022, 23:39
@LetsGooBraa

Wenn etwas ist, dann wirst du noch früh genug einen Brief kriegen ;-)

LetsGooBraa 
Beitragsersteller
 15.05.2022, 23:39
@Jurafuchs

Weißt du vielleicht wie lange es dauert bist so ein brief ankommt? Und ob der Führerschein dann während der Probezeit abgezogen wird?

Welche Schäden an der Schranke aufgetreten sind, kannst du mit einer „Sichtprüfung“ nicht feststellen. M. M. nach ist die Fahrerflucht vollendet.

Jungleerika  23.08.2022, 22:03

Nö., Wenn sich keine Schäden feststellen lassen, alles Tutti.
Wenn doch,d ann Fahrerflucht, logisch!