Habe ich Fahrerflucht begangenn?
Heute bin ich beim rückwärtsfahren auf einem öffentlichem Parkplatz gegen die Stange einer Schranke gefahren. Die Stange ist hoch und beim vorwärtsfahren wieder runter. Die Stange schien nicht beschädigt, es gab Kratzer an meinem Auto. Gilt das schon als Sachbeschädigung wenn da nichts wirklich war und und als Fahrerflucht wenn ich weg gefahren bin?
6 Antworten
Wenn du außer an deinem Fahrzeug keinen Schaden verursacht hast ist es kein Problem, wenn du "nicht wirklich was" an Schaden verursacht hast war es Fahrerflucht.
Dann hast du ja kein fremdes Eigentum beschädigt.
Also keine Fahrerflucht/Sachbeschädigung und wahrscheinlich kein Brief der bei mir zuhause ankommen wird?
Eine strafbare VU-Flucht bedingt n.h.M. eine über eine gewisse Geringfügigkeitsgrenze hinausgehende Schädigung eines Dritten.
Dass die Stange äußerlich unbeschädigt ist, heißt aber nicht zwingend, dass nicht trotzdem die Aufhängung beschädigt sein könnte. Ich würde daher grundsätzlich empfehlen, den Vorfall einem dem Eigentümer zu melden. Wenn der keinen Handlungsbedarf sieht, kannst du die Sache dann guten Gewissens abhaken.
Dein Auto interessiert Niemanden. Sofern an der Schranke nichts beschädigt wurde (und es nicht nur so schien), war es keine Fahrerflucht. Ansonsten schon.
Ja, sollte jetzt ein Schaden an der Schranke festgestellt werden, hast du sowohl Fahrerflucht als auch eine Sachbeschädigung begangen.
Stand nix von Schaden an Schranke!
Ach, lesen ist doch so schwer...
An der Schranke schien nichts zu sein und sie funktionierte. War eher mein Auto das was abbekam
Was da "schien" ist juristisch egal. Wenn es einen Schaden gibt, hast du die o. g. Straftaten begangen.
Wenn da nix ist, ist auch nix.
an der Schranke konnte ich keinen Schaden erkennen. Hoffen wir mal dass da nichts ist. Danke dir
Wenn etwas ist, dann wirst du noch früh genug einen Brief kriegen ;-)
Weißt du vielleicht wie lange es dauert bist so ein brief ankommt? Und ob der Führerschein dann während der Probezeit abgezogen wird?
Welche Schäden an der Schranke aufgetreten sind, kannst du mit einer „Sichtprüfung“ nicht feststellen. M. M. nach ist die Fahrerflucht vollendet.
Nö., Wenn sich keine Schäden feststellen lassen, alles Tutti.
Wenn doch,d ann Fahrerflucht, logisch!
Wenn du meinst....
Naja an meinem Auto war was. An der Schranke nicht.