Wer haftet bei verlorenen Einschreiben?
Hallo, Ich habe als Privatmann bei Ebay eine Konzertkarte (51 Euro)ersteigert und umgehend per Paypal bezahlt. Der Verkäufer (ebenfalls Privatmann) hat Standardversand genannt.Am gleichen Tag hat der Verkäufer mir eine Mail geschrieben, er habe per Einschreiben die Konzertkarte losgeschickt. Er hat sogar ein Scan eines Einlieferungsscheines mit "Sendungsverfolgungsnummer" mitgeschickt. Wenn ich jetzt, nach 10 Tagen nachschaue, wird seitens der Post angezeigt "Sendung ist am 04.12 aufgegeben worden.(keine weitere Zustellung etc) Der Verkäufer will jetzt einen Nachforschungsantrag bei der Post stellen. Zwischenzeitig ist das Konzert gelaufen. Was ist, wenn die Karte doch noch irgendwann ankommt? Wenn nicht (also verloren gegangen auf dem Transport) haftet die Post bis 25 Euro. Mir stellt sich jetzt die Frage, krieg ich meine 51 Euro vom Verkäufer zurück, krieg ich 25 Euro oder hab ich einfach nur Pech? Der Verkäufer ist "bemüht",hat mir angeboten, bei verspäter Sendung 10 Euro "Schmerzensgeld als Kulanz" zu zahlen, bei Verlust würde er mir 25 Euro überweisen. Wie ist die Rechtslage?. Wie weit haftet der Verkäufer, was "geht" bei Paypal? Vielen Dank im Vorraus mfg.
6 Antworten
Was Dein Partner hier anbietet ist schon recht kulant. Normal müsste er das nicht tun. Er hat versendet und das auch recht sicher. Von der Post bekommst Du 25 Euro, wenn der Verlust festgestellt wird.
Alles andere liegt in Deinen Händen und hier die Paypal Schiene zu fahren wäre wahrlich sehr unfair.
Wenn man sich in die Welt von ebay begibt dann sollte man sich über Alles genau informieren. Rechtlich hast Du hier überhaupt keine Karten in der Hand.
Ja, stimmt wohl.....Wahrscheinlich ist jetzt so ein Postmensch mit meiner Karte bei Mario Barth gewesen und hat sich köstlich amüsiert.... Der Verkäufer hat mich im Nacken, ich bin aber ein zahnloser Tiger.... Ich will dem aber auch nichts Böses, wollte nur die Rechtslage wissen. Tja...(mein Sohn würde sagen: "auf Kies gefurzt") Vielen lieben Dank für die hilfreichens Antworten.
Exakt das selbe Problem hatte ich bereits mit Fußballkarten, laut Sendungsverfolung lagen meine Fußball-Tickets über 2 Wochen im Postzentrum. Nach dem Spiel kamen Sie dann. Keine Chance auf Entschädigung gemäß deren AGBs. Der Verkäufer kann ja nix dafür, da er nachweisbar die Entsendung in Auftrag gegeben hat. Und der Witz an der Sache war, dass der Brief danach sichtbar schon offen war! Und ich bis heute ncoh vermute, dass jemand im Postzentrum meine VfB-Karten raus hat und beim Spiel war - aber da ich das leider nicht nachweisen konnte, bleibt es bei einer Vermutung.
Du musst aufjedenfalld den Verkäufer bitten, zur Sicherheit einen Nachforschungsauftrag bei der Post in Auftrag zu geben, falls der Brief tatsächlich nicht mehr kommen sollte, kannst du so zumindest eine Entschädigung bekommen - weil der Verkäufer dir die Summe sicherlich so überweisen wird (wenn er seriös ist). Wenns wie bei mir läuft, ist das Geld leider im Winde verblasen.
Es kommt wohl maßgeblich darauf an, ob es ein gewerblicher Verkäufer gewesen ist. Das hast du in meiner Anmerkung wohl überlesen. ;-)
Mmmh, ja ich hatte bei meiner Frage formuliert (Ich privat / Verkäufer privat) Ich hab mir diesen 474 Abs.1 BGB durchgelesen, da steht auch nur was von Geschäftsleuten. Also, das war von beiden Seiten Privatverkauf/bzw. Kauf.
Da gibbet nichts...richtig? Mein Risiko als Käufer?
Mir ist etwas aehnliches passiert , habe mich bei Ebay&Paypal gemeldet und mir wurde der gesammte betrag auf mein paypal konto rueckerstated wegen verdacht auf betrug...
Das stimmt, ist PayPal aber herzlich egal. Ein Grund, warum viele Ebayer kein PayPal mehr anbieten.
Hier sind zwei Sachverhalte zu beachten.
Bei Privatverkauf liegt der Risikoübergang an den Käufer bereits bei der Einlieferung vor. Somit haftet der Verkäufer gem. § 474 Abs. 1 BGB nicht für Transportschäden oder Verlust.
PayPal hingegen ist hier Transaktionsmittler - und kann nach eigenen AGBs Dir bei Dein Geld nach Meldung rückerstatten. Das ändert aber nichts daran, dass Du dem Verkäufer den Kaufpreis grundsätzlich schuldest!
OK, dann ist das ja eine eindeutige Rechtslage, Pech für mich..... Wenn ich das mit Paypal richtig verstanden habe, könnte ich mir dort das Geld zurückholen, das wäre nach BGB aber nicht rechtens? Na dann werde ich das wohl nicht tun....ich werde mich sicherlich an geltendes Recht halten.
Jein. Es geht hier um zwei separate Rechtsverhältnisse. Zum Einen schuldest Du nach BGB dem Verkäufer den Kaufpreis (von dem er sich kulanterweise angeboten hat, Dir einen Teil rückzuerstatten). Das ist ein Vertrag.
Zum Anderen habt ihr (Verkäufer und Käufer) einen Dritten (Paypal) wie eine Bank mit der Transaktionsabwicklung beauftragt. Und hier gelten separate Regeln (nämlich die der Transaktion bzw. die von Paypal), weswegen Du Dir das Geld (zunächst) von Paypal auf dem Beschwerdeweg zurückbuchen lassen könntest. Das aber befreit Dich nicht aus dem Kaufvertrag selbst (s.o.). Du legst dem Verkäufer nur Steine in den Weg, weil der sich dann bei Dir notfalls auf dem Klageweg sein Geld wieder holen muss.
Das wird hier aber ganz sicher voellig anders sein weil der Verkaeufer den Versand ja nachweisen kann und somit ueberhaupt kein Betrug erfolgt oder auch nur versucht worden sein kann..