Hermes Versand - 50 Euro Schadensersatz - Frage dazu?
Hallo Morgen
hatte mir über Ebay Kleinanzeigen eine WD Festplatte neu für 129 Euro gekauft und per Paypal bezahlt. Das Paket war am 06.09.2017 im Verteilerzentrum verschwunden.
Von Hermes gabs bis heute kein Anruf und Mail, nur aufgrund meiner Beschwerde bei Reclabox hat Hermes mir still und heimlich ohne Kommunikation mit mir 50 Euro gutgeschrieben. Der Verkäufer hat die Festplatte wohl als Päckchen versichert versendet und in den AGB von Hermes steht, das Hermes bis 50 Euro haftet.
Frage: Habe ich trotzdem noch die Möglichkeit, die restlichen 79 Euro einzufordern. Der Verkäufer hat seit Anfang September seine 129 Euro von mir und mir hat Hermes meine Festplatte anscheinend entwendet. Kann man dagegen angehen und wenn ja, Wo? hat man eigentlich Käuferschutz per Paypal?
Danke
6 Antworten
und in den AGB von Hermes steht, das Hermes bis 50 Euro haftet.
Und was ist daran nicht zu verstehen? Die AGBs sind gültig, man kann Nichts einklagen, was Einem nicht zusteht.
OB sie entwendet wurde oder verloren gegangen ist, kannst du nicht wissen, und mit Verdächtigungen sollte man sich zurück halten.
AUSSERDEM, zum 564 Millionsten Male: Bei Ebay-Kleinanzeigen ist "Ware gegen Bares"! Versand ist hier nicht vorgesehen! Das steht unüberlesbar überall auf den Seiten von "Ebay-Kleinanzueigen".
Das ist ja eigentlich nicht dein Problem sondern das Problem des Verkäufers, dieser muss sich an Hermes wenden und nicht du.
BalZakBarsoom, da Du hier andere Informationen hast wäre es nett die zu teilen.
Denn der Verkäufer hat mit Hermes einen Frachtvertrag geschlossen, § 407 HGB. In Deutschland sind schuldrechtliche Verträge relativ, dass heißt sie gelten nur zwischen den Beteiligten.
Der Käufer hat also gar kein Vertragsverhältnis mit Hermes. Hat nun der Verkäufer keinen Schaden, jedoch der Käufer, kann er im Zuge der Drittschadensliqudation den Anspruch an den Käufer abtreten.
Nur wie ist denn Deine Erklärung, sodass lediglich Deine Antwort: FALSCH. herauskam.
Das klingt ja so als wisse hier jemand mehr.
Nur zur Ergänzung, falls es unklar ist. Das Hermes die 50 Euro gezahlt hat liegt daran, dass § 421 HGB ausdrücklich auch dem Empfänger abseits der Drittschadensliquidation Rechte zuspricht.
Trotzdem gilt das Vertragsverhältnis zwischen dem Verkäufer und dem Frachtführer.
Auch dann gibt's von Hermes nicht mehr als die 50 €, mit denen das Päckchen maximal versichert ist.
Der Verkäufer ist nach § 447 BGB aus der Haftung.
§ 447 BGB? Wie kommst du nun darauf?
Es geht doch überhaupt nicht um die Haftung des Verkäufers. Sondern um die von Hermes. Das Hermes in den AGB nun einige Abweichungen der Vorschriften des HGB hat ist mir klar.
Nur oben schrieb jemand: Das sich der Verkäufer an Hermes wenden solle.
Das nun das HGB auch dem Empfänger die Möglichkeit gibt ist dabei nur eine Variante. Falsch ist die Antwort oben also nicht. Denn normalerweise (ohne HGB) hat nur der Vertragspartner Ansprüche, nicht Dritte.
Da offensichtlich der Verkäufer eine Privatperson war, trägst du laut BGB das Transportrisiko.
Wurde versicherter Versand vereinbart und der Verkäufer hielt sich nicht daran, so muss er dir das restliche Geld erstatten. Wurde nichts vereinbart oder hast du Hermes Päckchen zugestimmt, so hast du schlichtweg Pech.
Versichert ist die Ware mit 50 Euro und die hast du ja erhalten. Ich wiederhole noch mal für alle: Bei Versendungskauf bitte auf versicherten Versand achten und der Warenwert sollte mit dem Versicherungswert übereinstimmen.
Bei Ebay Kleinanzeigen gibt es keine Paypal Rückzahlung bei Problemen.
Welchen Paketdienst der Verkäufer nimmt hat er nicht gesagt
Du aber auch nicht. Dem Verkäufer hat -wie es schon schön in Juristendeutsch heißt- ein billiges Ermessen und das hat er genutzt.
Du hättest schreiben müssen, bitte versenden als Hermes Paket, versichert. Oder DHL, UPS, GLS usw.
Klar über Internet bestellen ist so herrlich einfach, aber wenn was schief geht, darüber macht sich keiner Gedanken. Daher noch mal meine obigen "Warnhinweis".
Solltest du mal was versenden/verkaufen: Sage von dir aus: nur Versichert und achte auf die Versicherungssumme. Dann gibt es so einen Stress nicht. Sage ich regelmäßig meinen Bekannten, aber der ist auch beratungsresident.
Bei Paypal hast du nur Käuferschutz, wenn du über Waren- und Dienstleistungen bezahlt hast.
Zu den anderen Sachen kann ich dir leider keine genaue Auskunft geben.
Sorry, aber was hat Hermes damit zu tun? Darum muss sich der Verkäufer kümmern. Du hast keine Ware von ihm erhalten, er ist der Vertragspartner von Hermes.
Ja, bei PayPal hast du Käuferschutz (sofern es eine normale Zahlung war und keine "Freunde und Familie"-Funktion).
Warum macht man eigentlich über eBay Kleinanzeigen Versandgeschäfte? Dafür gibt es das richtige eBay.
Sorry, aberwas hatder VERKÄUFER damit zu tun?
Der Verkäufer hat damit GAR NICHTS zu tun, da Privatperson. Das Risiko geht auf Hermes über, sobald die Ware ordnungsgemäß übergeben wurde. Das ist hier der Fall.
Anders wäre das, wenn der Verkäufer gewerblich wäre.
Leider hatte ich bei Paypal "Freunde" gewählt
Tja, dann lernst du hoffentlich daraus. Die Funktion heisst nicht zum Spaß so. Du hast den Käuferschutz ausgeschlossen, damit der Verkäufer Gebühren spart.
Immer das selbe bei diesen Kleinanzeigen-Versandgeschäften. Geht aufs richtige eBay und lasst den Quatsch sein.
FALSCH.