Einschreiben wurde an Nachbar zugestellt und der Empfänger sagt Einschreiben wäre bei ihm nicht angekommen, was soll ich machen?
Guten Tag,
ich habe bei Ebay eine Festplatte gekauft und die kam direkt am nächsten Tag (25. Juni) an. Diese wollte ich direkt wieder verschicken, weil die nicht ganz funktionsfähig war. Der Verkäufer sagte mir auch ich soll die zurück schicken. Die Festplatte habe ich als EINSCHREIBEN zurück verschickt, am 26. Juni. Laut POST kam das Einschreiben am 31. Juni an. Allerdings hat sich der Verkäufer nicht gemeldet und ich habe ihm am 2. Juli geschrieben ob das Einschreiben bei ihm angekommen ist. Allerdings meinte er Nein. Ich hab die Post angerufen und die meinten es wurde an einen anderen zugestellt, weil der Verkäufer nicht da war. Ich habe ihm am Samstag etwas dazu geschrieben, allerdings noch keine Antwort erhalten. Am 24. Juni endet mein Rückgaberecht.
Was soll ich machen?
Danke im Voraus
Mit freundlichen Grüße,
4 Antworten
Da du ein Einschreiben gemacht hast, kannst du beweisen, dass du die Sendung zurück geschickt hast.
Hat der Empfänger die Erlaubnis gegeben, das die Sendung beim Nachbarn abgegeben werden kann, hat er ein Problem - nicht du!
Hat der Empfänger diese Erlaubnis nicht gegeben, hat die Post den Nachweis zu erbringen, dass die Sendung beim Nachbarn - ungerechtfertigterweise abgegeben wurde. Dazu müsste die Post aber die Unterschrift des Nachbarn haben.
Du bist mit der Rücksendung an den Verkäufer auf der sicheren Seite. Es zählt der Tag der Absendung für das Rückgaberecht.
Nimm Kontakt zur Post auf und fordere die Untersuchung des Falles. Am besten du rufst bei der Post an.
Die Post soll dir die Bestätigung schicken, der Rest ist dann nicht mehr dein Problem, ich hoffe die Post bekommt wenigsten das hin…..
Dadurch das es beim nachbarn liegt ist es nicht im Zugriffsbereich des Empfängers. Daher hast du jetzt unverschuldet ein Problem. Merke lieber sowas nicht per Einschreiben oder per Einwurf-Einschreiben verschicken. Wenn es im Briefaksten ist, dann liegt es in seinem Zugriffsbereich und deine Frist wäre eingehalten: http://www.it-recht-kanzlei.de/zugang-beim-nachbar-widerrufsfrist.html
Ich würd mal bei der Post anrufen und die Unterschrift des Nachbarn verlangen. Irgend nen Nachweis muss es ja geben, dass es angekommen ist.