Unterschied zwischen "Einschreiben" und "Einschreiben eigenhändig"

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@Schlumpf23,

auch wenn Du den Unterschied vielleicht nicht erkennen magst, der Unterschied ist vorhanden.

Der "schriftlich Bevollmächtigte" muss dem Zusteller eine schriftliche Vollmacht des Empfängers zum Entgegenehmen der Sendung vorweisen.

Der Empfangsberechtigte hat keine "schriftliche Vollmacht", sondern ist aus anderen Gründen empfangsberechtigt, weil er, zum Beispiel, Mitarbeiter der Poststelle der Firma des Empfängers ist.

Freundliche Grüße

Delveng

Ein Empfangsberechtigter ist nicht gleich einem schriftlich Bevollmächtigten.

Das kann auch ein Nachbar oder Mitbewohner sein; der braucht dann keine Vollmacht sondern allenfalls einen Ausweis.

Das günstigere kann auch an andere Empfangsberechtigte wie z.B. die Ehefrau zugestellt werden. (Quasi wer halt die Tür öffnet...)

Das Einschreiben Eigenhändig geht NUR zu dem Empfänger oder zu einem Empfangsberechtigten mit schriftlicher Vollmacht.

Schlumpf23 
Beitragsersteller
 07.12.2013, 18:03

Ok danke :)

Einschreiben Einwurf: Der Zusteller dokumentiert, dass Ihre Sendung in den Briefkasten oder das Postfach des Empfängers eingeworfen wurde. Einschreiben: Der Zusteller übergibt Ihre Sendung persönlich nur** gegen Unterschrift an den Empfänger oder einen Empfangsberechtigten***. Die Unterschrift kann im Internet unter Sendungsverfolgung angezeigt werden.

  • Empfangsberechtigter ist z.B. der Ehegatte

Einschreiben eigenhändig: Der Zusteller übergibt Ihre Sendung persönlich nur gegen Unterschrift und ausschließlich an den Empfänger oder einen schriftlich Bevollmächtigten.

Die Unterschrift kann im Internet unter Sendungsverfolgung angezeigt werden.

Der Interschied steht doch da! Im ersten Fall ist es ein Empfangsberechtigter (kann der Ehepartner sein, z.B.), im zweiten Fall muss jemand schriftlich vom Empfänger bevollmächtigt sein. Was ist daran nicht zu verstehen?