Einschreiben nach 7 tagen nicht zugestellt, wer haftet?

9 Antworten

Da der 31.7. ein Sonntag ist, gilt das Erreichen den Kündigung am 1.8. noch als ausreichend. Um solchen Widrigkeiten zu begegnen kann man solche Sachen einfach wirklich frühzeitig erledigen. Zu spät kommen, hat immer etwas mit zu spät losfahren zu tun.

XX4711XX 
Beitragsersteller
 30.07.2011, 19:08

Danke für deine Antwort. 7 Tage für Postzustellung sollten eigentlich ausreichend sein. Eventuell werde ich ja eines besseren belehrt. Habe eine Anfrage zum derzeitigen Status bei der Post abgefragt, man kann ja seine Sendung verfolgen, aber seit dem 25.07.11 steht da nur, dass im Logistikzentrum Düsseldorf in Bearbeitung. Vieleicht habe ich ja Glück, dass noch rechtzeitig zugestellt.

Haften? Für was? Wie hoch ist Dein Schaden?

Eine Kündigung ist nach dem BGB eine einseitige Willenserklärung die wirksam wird, in dem Moment in dem sie der Gegenpartei zugeht. Den Beweis für einen rechtzeitigen Zugang trägt immer der Erklärende.

Das einzige was Du, wenn überhaupt, nachweisen kannst ist dass Du ein Einschreiben aufgegeben hast. Du hast keinen Beweis, dass eine Kündigung da drin gewesen ist und Du hast gar keinen Beweis, dass überhaupt irgendwas beim Vertragspartner angekommen ist.

XX4711XX 
Beitragsersteller
 30.07.2011, 19:18

Danke für deine Antwort. Habe den Vertrag aus gutem Grund gekündigt, weil der anschließende Preis (nach Kundenwerbung) zum derzeitigem Zeitpunkt doch höher ist, als der jetzige Markt anbietet. Schließlich wurde der Vertrag ja vor einem Jahr abgeschlossen und heute sind neue Angebote aktuell. Zu Schaden: na ganz einfach die Differen, wenn ich den alten Vertrag weiterführen muss (überteuert nach heutigen anderen Angeboten ) als wenn ich neu abschließe. Zu Beweise: also so geht das ja auch nicht, da kann ja jeder sagen, dass er einen leeren Brief erhalten hat. Ein weinig vertrauen und vertragspartnerschaftliche Toleranz sollte doch sein.

Meandor  02.08.2011, 19:07
@XX4711XX

Vertrauen und Toleranz ist im BGB nicht vorgesehen, sondern nur der objektiv beweisbare Zugang einer Willenserklärung oder eben auch nicht.

Wenn Dein Vertragspartner tolerant ist, wird er die Kündigung akzeptieren. Ist er es nicht, wird er unter Umständen bestreiten, überhaupt etwas bekommen zu haben, und dann kannst Du auch nicht das Gegenteil beweisen.

Die Kuendigung wird erst mit Zugang beim Empfaenger wirksam, also wenn sie in den Briefkasten des Empfaengers eingeworfen wurde. Fuer den rechtzeitigen Zugang ist allein der Absender verantwortlich.

Verschlampt die Post das Einschreiben oder stellt sie es erst verspaetet zu, dann ist die Kuendigung nicht zugegangen und somit nicht erfolgt bzw. verspaetet zugegangen und kann wegen Nichteinhaltung der Kuendigungsfrist nicht mehr zum angegebenen Termin wirken. Die Post haftet fuer verloren gegangene Einwurfeinschreiben mit maximal 20 Euro und fuer verspaetet zugegangene ueberhaupt nicht.

Ein Einwurfeinschreiben gilt als zugestellt wenn es der Bote in den Briefkasten "einwirft".

Wann der Empfänger es aus dem Briefkasten nimmt und liest spielt keine Rolle.

Einschreiben mit Rückschein gilt erst als zugestellt wenn es der Empfänger in Empfang nimmt.

Holt der Empfänger das Einschreiben nicht innerhalb von 7 Werktagen nach dem 1. Zustellungsversuch ab, gilt es als nicht zugestellt und geht an den Absender zurück.

Die Kündigung wäre in diesem Falle unwirksam bzw. gilt erst zum nächstmöglichen Termin.

DerCAM  29.07.2011, 01:40

Absolut richtige Antwort. Allerdings sollte man beim Einschreiben mit Rueckschein noch auf die sog. "Zugangsfiktion" hinweisen. In bestimmten Faellen ist der Empfaenger naemlich zur Abholung verpflichtet und das "Rueckscheineinschreiben" wird in solchen Faellen auch dann als zugestellt gewertet, wenn es der Empfaenger schuldhaft nicht abgeholt hat. Dann geht aber immer wieder das Theater mit der "Reaktionszeit" los. Wie lange darf sich der zur Abholung verpflichtete Empfaenger hierfuer Zeit lassen und an welchem Tag gilt das nicht abgeholte Einschreiben dann wirklich als zugestellt?

Meandor  29.07.2011, 00:29

Gelinde gesagt Quatsch ohne Rechtsgrundlage.

aschaub  29.07.2011, 02:04
@Meandor

Die Antowrt von anitari ist richtig !!

Die Kündigung eines Vertrages immer Einschreiben mit Rückschein wählen, dann bestätigt der Empfänger mit seiner Unterschrift den Erhalt. Bei Einwurf wird das nur in den Briefkasten geworfen und es bleibt dem Empfänger überlassen, ob er den Briefkasten leert odr auch nicht. Es fehlt da die Kontrollmöglichkeit. Schick den Brief morgen noch mal ab als Einschreiben mit Rückschein, dann bist Du auf der sicheren Seite und der Brief kommt noch rechtzeitig an.

XX4711XX 
Beitragsersteller
 28.07.2011, 22:41

morgen ist Freitag der 29.07.2011, da kommt die Kündigung ja niemals frist- und formgerecht zum 31.07.2011 an. ( 30.und 31.07.2011 sind Wochenende )

tomya  28.07.2011, 22:42
@XX4711XX

hast ne möglichkeit der persönlichen zustellung?

Reanne  28.07.2011, 22:44
@XX4711XX

Am Samstag wird auch Post zugestellt.

anitari  28.07.2011, 22:47
@Reanne

Am Samstag wird auch Post zugestellt.

Darum zählt bei Kündigungen auch der Samstag als Werktag.

XX4711XX 
Beitragsersteller
 28.07.2011, 22:47
@tomya

Adresse ist München, Aufwand eventuell größer als Nutzen der Vertragsauflösung, aber so kann es auch rechtlich nicht sein, wenn man per Post mit einer mindestens 5 tägigen Laufzeit einen Brief aufgibt, muss er doch angekommen sein, gibt es Anforderungen der Postannahme?

XX4711XX 
Beitragsersteller
 28.07.2011, 22:51
@Reanne

durchaus möglich, aber wenn ich erst Samstag aufgebe, kann nicht gleichzeitig zugestellt werden.

tomya  28.07.2011, 22:55
@XX4711XX

kannst du ggf per fax kündigen? manche lassen auch per email kündigen. steht in der regel in den agb

XX4711XX 
Beitragsersteller
 28.07.2011, 23:03
@tomya

AGB:...schriftlich, dazu zählt Fax sicherlich nicht. Habe leider auch keine Fax Nummer.

Reanne  28.07.2011, 23:44
@XX4711XX

morgen ist doch erst Freitag!