Einigungsprotokoll bei Unfallschaden - Reicht eine Kopie oder zwingend Original?

4 Antworten

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"Rechtlich abgesichert" klingt immer so nach "mir kann nichts mehr passieren" - das ist eine Erwartung, die wenig mit der Realität zu tun hat.

Grundsätzlich kann man sich auch mündlich über eine solche Abmachung einigen. Indem ihr ein Schriftstück aufsetzt, habt ihr einen entscheidenden Vorteil in Sachen Beweisbarkeit.

Da für den Vertrag an sich keinerlei Formerfordernis gegeben hat, ist es von untergeordneter Bedeutung, ob du den Wisch im Original oder als Kopie vorliegen hast.

Ich würde es als positives Zeichen ansehen, dass dein Unfallgegner diese Art der Abwicklung mitmacht, und davon ausgehen, dass nix mehr nachkommt.

Laß blos die Finger von solchem Unsinn! Mit dem Protokoll kannst du dir den H.. wischen, egal ob im Original oder ausgedruckt. (überspitzt)

Ruf deine Versicherung an, laß sie den Schaden regulieren und zahle ihn dann zurück. Das ist weniger Aufwand, als sich laienhaft auf Zahlungen einzulassen. Damit gestehst du erst mal deine Schuld ein. Was ja oki ist, wenn dein Gegner dich nicht betrügen wird. Blos kennst du ihn?

Du weißt nicht was dem Gegner noch alles einfällt oder zustößt. Ihm ist vielleicht inzwischen noch ein Unfall passiert, wo er keinen Unfallgegner dingfest machen kann und den Schaden hast du auch noch an der Backe. Was heute vereinbart wird, kann morgen nicht mehr wahr sein.

Wozu bezahlst du deine KFZ Versicherung? Laß die auch arbeiten dafür. Dann bist du auf der sicheren Seite!

DADDJ 
Beitragsersteller
 19.09.2016, 08:11

Können Sie erläutern wieso mir das Protokoll nichts bringt? Die Leute aus dem von mir angegebenen Thread sehen das nämlich komplett anders?

Ich habe für mich entschieden das ich diesen kleinen Schaden ohne Versicherung regeln werde. Der Unfall ist auch schon vor über einer Woche passiert also wäre es zu spät die Versicherung einzuschalten.

Das ist vor allem Unfug.

Lass die Versicherung zahlen, du bekommst eh einen Wisch, bei dem gefragt wird, ob Du selbst zahlen willst und die rechnen Dir auch aus ob sich das lohnt oder nicht.

Wenn dem Unfallgegner da noch etwas einfällt, dann wendet er sich eh an Deine KFZ-Haftpflichtversicherung und die zahlt dann - ist ja schließlich eine Pflichtversicherung.

Warum willst Du das ohne Versicherung regeln?

DADDJ 
Beitragsersteller
 18.09.2016, 20:12

Die Versicherung einzuschalten lohnt sich nicht. Der Schaden ist zu gering. Für mich würde das nur mehr Aufwand bedeuten.

Wenn dem Unfallgegner noch etwas einfällt habe ich ja das Einigungsprotokoll. Das sichert mich vor weiteren Forderungen ab. Die Frage ist nur ob ich zwingend das Original benötige und ob ich mir bezüglich des Geburtsdatums noch mal den Pass zeigen lassen sollte. Leider konnten Sie mir überhaupt nicht weiter helfen.

Menuett  18.09.2016, 20:20
@DADDJ

Da wäre ich vorsichtig mit, da Laien etwas ausschließen zu lassen, das kann für ordentlich Ärger sorgen.

Gibt auch Dinge, die man gar nicht ausschließen kann.

Mit dem was Du bist jetzt geschrieben und hin und her gefaxt hast, hast Du doch schon mehr Arbeit als mit der Versicherung gehabt.

Du solltest das Original mitnehmen eine kopie kann dort gemacht werden falls du eine brauchst.

MFG Brandon

DADDJ 
Beitragsersteller
 18.09.2016, 20:03

Ist das eine Empfehlung oder benötige ich das Original zwingend um rechtlich abgesichert zu sein.