Wer haftet bei gekaufter Hehlerware?

8 Antworten

Da war wohl von Anfang an die Angelegenheit ziemlich verwirrt, also hat auch der angebliche Käufer gewußt, daß der Kauf nicht ganz sauber sein kann. Deshalb sind eigentlich alle Beteiligte Hehler, wenn es sich um gestohlene Ware handelt. Das Geld ist wohl futsch!

Ich gehe davon aus, dass das Geld des Dritten als Einziehungsgegenstand beschlagnahmt wurde. Vermutlich wurde bei der Beschlagnahme die Eigentumsvermutung des § 1006 BGB zugrundegelegt, so dass man den damaligen Besitzer als Eigentümer ansah und damit nach § 74 Abs. 2 Nr. 1 StGB i.V.m. § 111b StPO beschlagnahmte. 

Um an dein Geld zu kommen, musst du "Farbe bekennen" und dich als Eigentümer des Geldes erklären. Da du von der Rechtmäßigkeit des Kaufs ausgegangen bist, besteht für dich m.E. keine Gefahr. Du musst aber damit rechnen, zunächst beschuldigt und zur Sache vernommen zu werden. Das Verfahren müsste aber nach 170,2 StPO eingestellt werden. Einen anderen als diesen risikobehafteten Weg sehe ich nicht. Es ist deine Entscheidung. 

Du machst Dich strafbar.

Und ganz ehrlich: wenn Du einen Rechner absichtlich ohne Beleg kaufst, dann ist Dir das auch bewusst bzw. die Polizei geht davon aus.

Bevor Dich auf krumme Geschäfte einlässt, kauf lieber saubere gebrauchte Ware.

Du kannst die Frage hier noch mehrmals stellen, davon wird die Aktion auch nicht legal.

denniace 
Beitragsersteller
 14.04.2017, 17:49

Nein nein nein. Es ward telefonisch abgeklärt, dass alle rechnungen und belege teil des handels sind.

Erst im nachhinein stellte sich heraus, dass dies nicht der fall war.

Das ist ja das problem.

wewog  14.04.2017, 17:49
@denniace

Man kauft nicht ohne belege. Spätestens vor Ort hätte Dir das klar sein müssen. Trotzdem hast Du das Geschäft gemacht.

Wenn dir beim Kauf nicht bekannt war, dass es sich um Hehlerware handelt, dann musst du auch nichts befürchten. Du hast im guten Glauben an den Bekannten das Geld zum Kauf der Ware übergeben, damit er dir das Laptop besorgt. Soweit so gut.

Es könnte sein, dass du polizeilich vernommen wirst um herauszufinden, ob du nicht doch etwas über die Herkunft der Ware weisst.

Besonderes Augenmerk wird wohl auf den Preis gelegt. Wenn ein Laptop z.  B. 500 .--€ Wert hat und es wird für 150.--€ verkauft, dann könnte man dir unterstellen, dass dir der Preis eigentlich als zu billig hätte vorkommen müssen und du die Frage nicht gestellt hast, warum das Laptop so billig ist. Dir muss man nachweisen, dass du über die Herkunft des Laptops Bescheid gewusst hast und es sich um Hehlerware handelt.Solange das nicht möglich ist, hast du auch nichts zu befürchten.

Das Geld, welches von der Polizei beschlagnahmt wurde, kannst du bei der Polizei zurückfordern. Musst eben nachweisen, dass es dein Geld ist.

Da hast du ja einen Zeugen, dem du das Geld zum Kauf übergeben hast.

Ja, natürlich, und Geld... gar nicht, denn er ist ja Hehler, weil er Hehlerware gekauft hat, und dafür gibt es keine Erstattung.

.... siehe ggf.:

Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.