ec-Karte verloren - Geld abgehoben - wer haftet?
Guten Morgen, folgender Fall: das Portemonnaie (+ec-Karte + Personalausweiß) wurde verloren. Leider wurde der Verlust erst nach einigen Stunden festgestellt. Inzwischen haben Unbekannte bei der Bank (im selben Wohnort) 1000.00 Euro vom Konto "geklaut". Karte wurde sofort gesperrt u. Anzeige bei der Polizei gemacht. Die Polizei reagierte schnell und setze sich gelcih mit der Bank in Verbindung. Es kan heraus: das Geld wurde am Schalter durch Vorlage des Personalausweises (+gefälschter Unterschrift) abgehoben. Gut: die Angestellte konnte sich an den Vorgang erinnern und wird eine Personen- beschreibung abgeben und möglicherweise kann durch Videoafnahmen (Bank Ein-Ausgang) die Person identifiziert werden. Schlecht: das Geld ist trotzdem erst mal weg. Kann man die Bank hier Haftbar machen und so ggf. das Geld zurückbekommen? LG Polly
5 Antworten
Die Bank hat das Geld zu Unrecht an einen Fremden ausgehändigt. Die Bank muss haften! Sie hat einen Fehler gemacht!
Ich weiß, dass Banken versichert sind und z.T. bei Automaten-Abhebung haften, aber am Bankschalter? Frag doch die Angestellte, der das passiert ist, wie das sonst geregelt wird.
Die Bank muss selbstverständlich haften. Unter Umständen wird Sie dies aber nicht freiwillig tun. Rechtsberatung (kostenlos an der Uni, AStA) hilft Dir bei der Formulierung eines formellen Schreibens.
Meinem Sohn ist dasselbe passiert, da hat die Bank gehaftet, weil die Angestellte am Schalter die Unterschrift nicht gut genug geprüft hatte. Von dem Dieb gab es sogar ein Foto, weil der vorher mit der Karte am Geldautomaten geguckt hatte, wieviel auf dem Konto ist....
In so einem Falle die Bank. Ich wundere mich nur, daß du die Karten nicht gleich hast sperren lassen.
Danke für die schnelle Antwort! Und natürlich wurde die Karte sofort gesperrt als der Verlust realisiert wurde!