Darf ein Polizist Daten an die angeblich Geschädigte Person von dem angeblichen Täter übermitteln?
Es geht um einen Sachverhalt, wo eine Dame angeblich geschädigt wurde, weswegen der Mann angezeigt wurde und natürlich beschuldigter ist, zwischenzeitlich bekommt der Mann mit, dass die Dame nun Persönliche Dinge weißt, welche auf Ziviler Weise nicht zu erlangen ist, als Beispiel weiß die Frau nun, in welcher Adresse der Mann gemeldet ist, nach Umzug aus gemeinsamer Wohnung.
Kann man die Dame und vor allem den Polizisten dafür strafen lassen, eben die Weitergabe von privaten Informationen an dritte?
Der Name des vermeintlichen Polizisten liegt vor.
3 Antworten
Da die Frau auch zivilrechtliche Ansprüche geltend machen kann, wurden ihr vollkommen zu Recht die Daten des Verursachers bekannt gegeben. Diese würden ihr übrigens auf Antrag auch vom Einwohnermeldeamt zustehen!
Ja und? Nach dem POLG ist die Polizei verpflichtet, zivilrechtliche Ansprüche zu ermöglichen, sprich die Identität/Erreichbarkeit der Schuldners zu übermitteln.
Die Geschädigte hat auch einen Anspruch auf Akteneinsicht nach § 406e StPO. Sie erfährt die Adresse des Beschuldigten also so oder so.
Ich wittere den Skandal, den du hier angeblich siehst, nicht...?!
Wie na und? Die Sachlage ist solche, diese Dinge fordert man an, nachweislich und nicht nebenbei als Kumpel solche Daten rausrücken? Belehre mich gerne eines besseren, ich will es selber verstehen
diese Dinge fordert man an, nachweislich (...)
Ich kann mich nicht erinnern, dass es irgendeine Formvorschrift für einen solchen Antrag gibt. Die mündliche Frage dürfte bereits ausreichen.
Wozu Akteneinsicht? z.B. Anruf:
" Bitte teilen Sie mir doch Name und Anschrift des Unfallflüchtigen mit, damit ich meiner Versicherung Bescheid geben und ein Schmerzensgeld einklagen kann."
Ich wollte nur darstellen, dass diese angeblich "nicht zu erfahrenden Daten" sehr wohl zu erfahren sind. 😉
Bestes Beispiel: Unfallflucht. Der geschädigten Partei werden die Daten übermittelt. Ganz ohne Anfrage ; - )
Danke für das Beispiel, wenn nun aber der Beschuldigte nun gar nicht ein Täter ist und die Vermeintlich geschädigte geblufft hat, wie kann man sowas im Nachhinein sanktionieren? Die Anzeige wurde zwischenzeitlich zurückgezogen, die Bearbeitung muss natürlich dennoch erfolgen mit Vernehmung etc.
Auch bei einer zurückgezogenen Anzeige besteht ein zivilrechtlicher Anspruch fort. z.B. bei KV, denn die Schmerzen sind ja trotzdem entstanden. Ob der Anspruch zu Recht besteht, klärt dann das Gericht.
Es ist ein Bluff, es besteht bis zur Vollendung der Anspruch klar, nur wie kann man das ganze dann Zivil sanktionieren, es geht eben um die Dame, welche Polizeilich mehr als bekannt ist und darum die Frage, wie sieht das ganze danach aus, wenn das Gericht die Anzeige fallen lässt?
Wo ist dein Problem? Der "andere" hat ja auch die Daten der Klägerin.
Es geht nicht um die Daten, das habe ich mit deinem Beispiel verstanden, danke, es geht folglich eben um die falsche Aussage bzw. um eine Anzeige, welche frei erfunden ist
Dann wäre es ja klug, wenn du einen Strafantrag wegen "Falscher Verdächtigung" bzw. "Vortäuschen einer Straftat" stellen würdest.
Anscheinend konnte sie ein berechtigtes Interesse an den Daten darlegen.
Oder Akteneinsicht beantragt und dort die Infos her
Ich habe bei meiner Anzeige die Daten des Beschuldigten erhalten. Diese standen im Schreiben der Polizei bzw. Staatsanwaltschaft.
Die Dinge sind nicht offiziell angefordert worden, sondern die Dame steht privat mit einem Polizisten in Kontakt, welche dem beschuldigten als Screenshot seitens von ihr vorliegt, dass diese Informationen eben von dem einen Polizisten stammen