Haftpflichtversicherung Wasserschaden Laptop?

6 Antworten

Hallo luna1234567luna,

ich kann mich kim294 nur anschließen.

Der Schaden muss gemeldet und dann von der Versicherung geprüft werden. Hierzu wird auf jeden Fall die Durchsicht des Gerätes erforderlich sein.

Also dieses niemals vorher entsorgen oder selbst reparieren lassen!

Ist der Schädiger zum Schadenersatz verpflichtet, erhält der Geschädigte die Reparaturkosten oder den Zeitwert des Gerätes erstattet.

Ich denke auch, dass es nur aufgrund Verdachtsfälle kein neues Gerät geben wird. Allerdings kann der Geschädigte als Anspruchsteller immer mit der Versicherung sprechen und seine Bedenken äußern.

Schöne Grüße

Sandra vom Social Media-Team

als wenn der tee troken ist passiert weiter nichts bei dem gerät zumal die meisten lapptops genau gegen solche sachen eine gummifolie unter der tastatur haben

und rosten kann dort auch nichts

Dann sollte ein genauer Schadensbericht an die Privathaftpflicht des Verursachers gesandt werden! Die Versicherungen haben Gutachter, die sehr gut einen gemeldeten Schaden nachvollziehen können, daher sollte man sich streng an die Wahrheit halten! Ein Versicherungsbetrug wäre kein Kavaliersdelikt! Außerdem wollen die den Laptop sehen und die Original-Rechnung.  Danach wird entschieden, ob und in welcher Höhe Schadenersatz gezahlt wird!

luna1234567luna 
Beitragsersteller
 29.04.2017, 12:06

danke für ihre antwort. es redet keiner von versicherungsbetrug, sondern davon, dass mien kommilitonen sich gerade einen neuen laptop gekauft hat, und  es nciht so witzig findet, zu wissen, dass das ding durch fremdverschulden jetzt erstens keine garantie mehr hat, und zweitens er seine daten möglicherweise in ein paar monaten verlieren könnte. 

rena101955  30.04.2017, 10:27
@luna1234567luna

Entschuldigung, ich wollte Ihnen keinen Versicherungsbetrug unterstellen! Nur die Fragestellung hörte sich so an, als ob sich dieser Schaden noch nicht zugetragen hätte, wenn Sie dort sagen: Man kippt Jemanden über einen quasi neuen Laptop Tee. In einem Schadensbericht mueßte es dann doch heißen: Herrn ...... ist die Tasse mit Tee umgekippt und der Tee ist über meinen Laptop gelaufen. Also, wenn es sich so zugetragen hat, ist es schon eine Sache für die Haftpflichtversicherung des Verursachers!

Der Verursacher soll den Schaden seiner Haftpflichtversicherung melden.
Die prüft dann die Ansprüche.
Berechtigte Ansprüche erstattet sie und unberechtigte lehnt sie ab.

Dafür würde sie das Gerät zeecks Prüfung erst einmal einziehrn

Wenn es unwahrscheinlichereeise tatsächlich einen neuen Laptop geben würde, würde die Versicherung den alten Laptop vermutlich behalten.

@Luna,

pauschal kann man deine Frage nicht beantworten.

Maßgebend ist die Schadensursache und dazu benötigt man eine Schilderung wie sich der Schaden zugetragen hat.

Möglich wäre, dass der Geschädigte an dem Schaden schuld ist. Möglich wäre auch, dass der Schaden absichtlich verursacht würde.

Möglich wäre, dass der Schadensverursacher den Laptop sich ausgeliehen hat und dies in der bestehenden Privathaftpflicht nicht mitversichert ist.

Entscheidend ist dann auch noch der Zeitwert des Laptops.

Mit Sicherheit wird man den Laptop an den Versicherer einschicken müssen, damit dieser prüfen kann, ob sich der Schaden wie in der Schadensmeldung beschrieben zugetragen haben kann.

Gruß Apolon