Ebay ware verloren wer haftet?
Guten Abend.
Habe vor 2 Wochen etwas verkauft
Ich habe vor 1,5 Wochen ein PÄCKCHEN verschickt
Habe aber Dummerweise auf Ebay Paket bei Versand für 4,50 ( Preis von Päckchen )
angegeben, zugegeben habe sehr wenig Erfahrung davon.
Die Käuferin hat sich natürlich sehr beschwert da keine Sendungsnummer vorhanden ist, habe ihr nur die Quittung geschickt wo ich das Päckchen verschickt habe,
höchstwahrscheinlich ist das Päckchen verloren gegangen, sie möchte jetzt ihr Geld zurück jedoch steht auf Ebay das bei einen Privatkauf die Käuferin kein anspruch hat das Geld zurück zu verlangen.
Was soll ich tun, ich habe vor die Tage zur Post zu gehen wo ich das Päckchen verschickt habe, die können mir doch bestimmt nichts dazu sagen oder?
5 Antworten
ein tipp fürs nächste mal: du kannst auch ein päckchen über hermes verschicken, die sind bis 50 € versichert und haben auch eine Sendungsnummer, mit der sie verfolgt werden können.
Dumme Sache!
Vielleicht hat die Käuferin das Päckchen bekommen und versucht jetzt - nachdem sie den pflichtwidrig unversicherten Versand bemerkt hat - auch noch ihr Geld zurückzubekommen.
Blöd ist halt, dass Du das genauso wenig beweisen kannst wie dass Du die Ware überhaupt abgeschickt hast. So ne Quittung kannst Du ja für jede x-beliebige Sendung bekommen haben.
Nachforschungsauftrag kannst Du machen, erwarte aber nicht zu viel davon.
Gebittet? Es heißt „gebeten“.
Du musst bei Verlust haften!
Auf die gesetzlichen Bestimmungen beim sog. Sendungungsverkauf, wonach das Versandrisiko auf den Käufer übergeht, sobald der Verkäufer die Sendung an das Versandunternehmen übergeben hat, kannst du dich in diesem Fall nicht berufen.
Für das Einstellen seiner Angebote auf eBay ist der Verkäufer verantwortlich.
Für ein paar Cent mehr hättest du die Ware auch wie vereinbart verschicken können.
Du schreibst:
Habe aber Dummerweise auf Ebay Paket bei Versand für 4,50 ( Preis von Päckchen ) angegeben, zugegeben habe sehr wenig Erfahrung davon.
(Quelle: DHL)
Erfahrungsgemäß wirst du auch in der Post-Filiale gefragt ob du Päckchen- oder lieber den versicherten Paket-Versand mit Sendungsnummer wünschst.
Der Grund: In der Post-Filiale kostet der billigste Paket-Versand 5,99 EUR. Leicht verdientes Geld für DHL und Mehrkosten für den Kunden, der die günstige 4,99 EUR Versandart nur bei Onlinefrankierung nutzen kann.
(Quelle DHL)
Auch wenn du dich beim Einstellen auf eBay auf Unwissenheit (Fahrlässigkeit) berufst, hättest du auch bei der Post von "Paket-Versand" reden können. Denn das Päckchen-Versand und Paket-Versand nicht das Gleiche sein können, sollte klar sein. Auch wenn die Unterschiede im Detail nicht bekannt sind.
Du schreibst:
Die Käuferin hat sich natürlich sehr beschwert da keine Sendungsnummer vorhanden ist, habe ihr nur die Quittung geschickt wo ich das Päckchen verschickt habe,
Das kannst du der Käuferin wohl kaum verübeln. Schließlich hat sie sich auf die vertraglich vereinbarte Versandart verlassen können.
Als Nachweis ist die Quittung wohl kaum geeignet, da sie lediglich bestätigt, dass du etwas verschickt hast. Ob es sich hierbei aber auch tatsächlich um den besagten eBay-Artikel handelt, belegt die Quittung nicht.
Du schreibst:
höchstwahrscheinlich ist das Päckchen verloren gegangen,
Vielleicht wurde die Sendung auch gestohlen. Päckchen gelten auch als zugestellt, wenn der Zusteller das Päckchen im Treppenhaus oder auf den Briefkästen abgelegt hat.
Das spielt letztendlich in diesem Fall auch keine Rolle. Außer das du natürlich kaum beweisen kannst, dass DHL den Schaden verursacht hat, indem das Päckchen verloren gegangen und DHL für den Schaden haftbar ist.
Du schreibst:
Die Käuferin möchte jetzt ihr Geld zurück......
Wundert dich das wirklich? Du solltest froh sein, dass die Käuferin sich mit einer Kaufpreiserstattung zufrieden gibt. Die Rechte der Käuferin, die sie gegen dich geltend machen könnte, sind wesentlich umfangreicher.
Du schreibst:
jedoch steht auf Ebay das bei einen Privatkauf die Käuferin kein anspruch hat das Geld zurück zu verlangen.
Das steht so garantiert nicht auf eBay! Da steht steht vielleicht, dass private Verkäufer die Sachmängelhaftung ausschließen können und das Versandrisiko der Käufer im Schadensfall trägt.
Fakt ist: Hättest du dich an die zugesicherte Versandart gehalten und das Paket wäre verloren gegangen, hätte DHL bis 500,- EUR gehaftet.
In Deutschland gilt nach wie vor das Verursacherprinzip. Das heißt: Für den Schaden kommt der Verursacher auf. Und das bist in erster Linie du!
Den Schwarzen Peter jetzt einfach auf die Käuferin abschieden zu wollen - funktioniert nicht!
Du schreibst:
Was soll ich tun, ich habe vor die Tage zur Post zu gehen....
Warum hast du nicht schon längst einen Nachforschungsauftrag gestellt oder dich einfach mal an DHL gewandt und den Verlust gemeldet? Das wäre doch wohl das erste gewesen, was man in dieser Situation macht - oder? Was glaubst du, wird man die in der Post-Filiale sagen können, wenn du die Quittung über eine Wertmarke der Post/DHL vorlegst?
Im Internet gibt es Formulare für den Nachforschungsauftrag (auch für Päckchen). Den füllst du aus und schickst ihn an DHL. Hier kannst du deine Angaben aus der Quittung eintragen.
DHL übernimmt für Päckchen zwar keine Haftung, aber das heißt nicht, dass Päckchen nicht verfolgt werden können. Sie erhalten bei der Einlieferung einen Strichcode - exakt so wie die Pakete. Anhand des Strichcodes werden Päckchen in den Logistik-Zentren ebenso behandelt wie bei der Beladung des Zustellfahrzeugs. Auch wenn das Päckchen nicht persönlich übergeben wird, wird die Auslieferung durch den Zusteller gescannt. So z.B. auch, wenn es nicht zugestellt werden konnte und an den Absender zurück geht.
Der einzige Unterschied zum Paket-Versand besteht lediglich darin, dass DHL keine Haftung übernimmt, falls das Päckchen nicht gefunden werden kann. Ansonsten werden Päckchen nicht anders behandelt als Pakete.
Du schreibst:
habe vor die Tage zur Post zu gehen....
Du erwartest Verständnis für dein fahrlässiges Handeln. Wenn es darum geht, die Sache schnellst möglich aufzuklären, hält sich dein Interesse jedoch in Grenzen.
Da hast du, in den nächsten Tagen, bla, bla, bla......
Du schreibst:
...zur Post zu gehen wo ich das Päckchen verschickt habe, die können mir doch bestimmt nichts dazu sagen oder?
Warum willst du überhaupt zur Post gehen, wenn du davon ausgehst, dass man dir da nichts sagen kann?
Wenn du ernsthaft an einer Aufklärung interessiert wärst, hättest du einfach gefragt, an wen du dich bei Verlust der Sendung wenden musst.
Fazit:
Was behauptet wird, sollte auch bewiesen werden können. Deshalb bilde ich mir meine persönliche Meinung aufgrund der Fakten:
Zusammenfassung:
- Du bietest auf eBay die Versandart DHL-Paket an.
- Du verschickst die Sendung als unversichertes Päckchen
- Dummerweise kommt ausgerechnet diese Sendung nicht an.
- Statt dich nach Möglichkeiten zu erkundigen, wie du den Kaufvertrag doch noch erfüllen kannst, suchst du Bestätigung, wonach die Käuferin eben Pech gehabt hat und auf dem Schaden sitzen bleibt.
- Anstatt dich sofort an deinen Vertragspartner (DHL) zu wenden und den Verlust zu melden und dich über das weitere Vorgehen zu informieren, erklärst du hier deine Absicht, in den nächsten Tagen mal zur Post gehen zu wollen.
Meine pesrönliche Meinung:
- Für fahrlässiges Handeln auf eBay ist der Verkäufer verantwortlich und haftet auch als Privat-Verkäufer im Schadensfall.
- Die Vorlage einer einfachen Quittung ist als Sendungsnachweis ungeeignet. Der tatsächle Versand kann nicht bewiesen werden.
- Der Inhalt deiner Frage beschäftigt sich ausschließlich mit deinen eigenen Interessen und den Möglichkeiten, wie du Ansprüche der Geschädigten Käuferin umgehen kannst.
- Das ehrliches Interesse daran, die Sache schnellst möglich aufklären zu wollen, kann ich nicht erkennen.
Zu beurteilen ob es sich hier lediglich um Schutzbehauptungen oder eventuell um ganz viel Pech handelt ist nicht meine Aufgabe.
Fest steht allerdings, dass du bei dem von dir beschrieben Sachverhalt schadenersatzpflichtig bist und die Kaufpreiserstattung die billigste Art für dich ist, die Sache abschließen zu können.
Mein Tipp: Nutze die Unerfahrenheit der Käuferin, die nur ihr Geld zurück verlangt und sei froh, dass sie ihre umfangreichen Gewährleistungsrechte als Käuferin nicht gegen dich geltend macht.
- Du hast dich nicht an den Vertrag gehalten und die Ware als Päckchen und nicht als Paket versendet.
- Hat sie per Überweisung und nicht per Paypal bezahlt, ist das Schlimmst was sie machen kann, dir eine schlechte Bewertung geben ( es sei denn, sie geht zum Anwalt und verklagt dich - dann hast du schlechte Karten )
- Hat sie über Paypal, kriegt sie das Geld automatisch zurück. Über Umwege, von dir.
Ich habe ihr halt nach dem sie gefragt gesagt das ich ein Päkchen verschickt habe, aber ja das ist gegen den Vertrag ich wusste es nicht, ich hab selber Pech gehabt.
Sie hat per Paypal bezahlt, es handelt sich um 41 Euro also nicht die Welt da ich noch jung bin kann ich nicht ohne zu zögern das Geld aus meinem Ärmel zaubern.
Wenn du paypal als Zahlungsmethode anbietest musst du immer per Paket versenden ( Sendungsnummer). Selbst wenn es sich nur um einen 1 - Euro Artikel handelt. Du hast jetzt Pech gehabt und wirst das Geld zurück zahlen. Ich weiß nicht wie jung du bist, deswegen der Hinweis: Zum Handeln auf Ebay musst du volljährig sein.
Ob du das Geld zaubern kannst oder nicht, ist bei Geschäften auf Ebay egal.
Natürlich da gebe ich recht.
Ob du das Geld zaubern kannst oder nicht, ist bei Geschäften auf Ebay egal.
Nicht nur da. Grundsatz im Zivilrecht: Geld hat man zu haben.
Du schreibst:
aber ja das ist gegen den Vertrag ich wusste es nicht, ich hab selber Pech gehabt.
Richtig ist:
Du hast die Ware nicht in der zugesicherten Versandart verschickt und den Kaufvertrag nicht erfüllt.
Du hast kein Pech gehabt, sondern fahrlässig gehandelt.
Du schreibst:
Sie hat per Paypal bezahlt.
Richtig ist:
Offensichtlich kennst du auch die PayPal Nutzungsbestimmungen nicht. PayPal verlangt grundsätzlich einen Sendungsnachweis!
Durch die Bezahlung per PayPal gilt der eBay Käuferschutz. Sobald die Käuferin eBay erklärt, die Ware nicht erhalten zu haben, wird ihr der Kaufpreis erstattet. Sollte PayPal dir den Betrag bereits gut geschrieben haben, holt sich PayPal das Geld von dir zurück!
Du schreibst:
es handelt sich um 41 Euro also nicht die Welt da ich noch jung bin kann ich nicht ohne zu zögern das Geld aus meinem Ärmel zaubern.
Richtig ist:
Im Bezug auf die Käuferin spielst du die Summe von 41,- EUR herunter und im gleichen Satz jammerst du dir das Geld nicht aus dem Ärmel zaubern kannst.
Das finde ich schon reichlich unverschämt.
Du hast das Geld doch bereits bekommen. Und zwar obwohl du keine Gegenleistung erbracht hast!
Wenn du dich reif genug fühlst, um selbstständig rechtverbindliche Kaufverträge schließen zu können, solltest du im Stande sein, die Verantwortung für dein Handeln zu übernehmen.
Wenn du das vor 1,5 Wochen verschickt hast, müsste das schon längst angekommenn sein.
Wenn du eine als Paket deklarierte Sendung als unversichertes Päckchen verschickst, dann haftest DU! Bei Paketversand hätte man die DHL haftbar machen können, bzw. wäre das Ganze dann gar nicht verschwunden, weil man eine Sendungsverfolgung gehabt hätte.
Du musst gar nicht zur Post gehen, denn die wissen nicht, wo dein Päckchen geblieben ist. Woher auch. Du musst einen Nachforschungsauftrag stellen, und das kannst du auch online.
Du kannst die Käuferin um 14 Tage Geduld für die Nachforschung bitten, ihr den Nachforschungsauftrag zuschicken, damit sie sieht, dass du was tust. Und wenn nach 14 Tagen nichts aufgetaucht ist, dann überweist du bittschön das Geld zurück, denn DU hast ohne Sendungsverfolgung verschickt. Das war leider DEIN Fehler... .
Was war denn in dem Päckchen drin? War es etwas von Wert?
Bekam neulich ein Päckchen, das war genau drei Wochen unterwegs gewesen!
Ich werde ein Nachforschungsantrag machen, ich habe mich halt nur schnell auf Ebay informiert.
Kauf von einem privaten VerkäuferNach der allgemeinen Regelung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) trägt grundsätzlich der Käufer das Risiko des Verlusts und der Beschädigung der Ware auf dem Transportweg (§ 447 Abs.1 BGB).
Geht der Artikel bei einem Kauf von einem privaten Verkäufer verloren oder wird er beschädigt, können Sie den Kaufpreis nicht zurück verlangen. Sie haben auch keinen Anspruch auf eine erneute Lieferung. Der Versand der Ware geschieht also auf Ihr Risiko.
Lies bei der Gelegenheit auch mal den Absatz 2 von § 447!
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__447.html
(2) Hat der Käufer eine besondere Anweisung über die Art der Versendung erteilt und weicht der Verkäufer ohne dringenden Grund von der Anweisung ab, so ist der Verkäufer dem Käufer für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich.
Naja, ich habe sie um 14 Tage gebittet und wenn sich bis dahin nichts tut bekommt sie ihr Geld zurück. Ich hoffe das sich damit alles geregelt hat, und keine Schritte einleitet weil ich es nicht umgehend tuhe
Selbst, wenn sie bei Ebay einen Fall eröffnen würde, hättest du 10 Tage Zeit, zu antworten. Wenn du höflich und freundlich, sowie verständnisvoll schreibst, wird sie dir nicht gleich den Kopf abreisen. Entschuldigen und Reue zeigen ist immer wichtig, wenn einem sowas passiert :o) .
Lies halt mal ihre abgegebenen Bewertungen, dann weißt du, wo du dran bist.
Du schreibst:
Nach der allgemeinen Regelung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) trägt grundsätzlich der Käufer das Risiko des Verlusts und der Beschädigung der Ware auf dem Transportweg (§ 447 Abs.1 BGB).
Das ist vollkommen richtig. Das gilt jedoch nur, wenn nichts anderes vereinbart wurde.
Grundsätzlich gilt auch, dass der Verkäufer verpflichtet ist, die Kaufsache frei von Sachmängeln zu übergeben.
Aber eben nicht, wenn Sachmängel im Angebot beschrieben wurden. Dann gelten die Mängel als vereinbarte Beschaffenheit.
Ansonsten müsste jeder, der ein defektes Gerät an Bastler verkauft, anschließend eine funktionierendes liefern, weil er grundsätzlich dazu verpflichtet ist.
Und welchen Sinn würde ein versicherter Versand überhaupt machen, wenn er im Schadensfall für den Käufer wertlos ist?
Ja das war auch meine Vermutung, aber naja ich habe ein Nachforschungsantrag gemacht, und habe sie gebittet 14 tage zu warten dann bekommt sie ihr Geld zurück.