Wer haftet bei Beschädigung von Dj EQ

6 Antworten

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Laut BGB haftet derjenige, der einen Schaden verursacht hat. Das ist die einfache Antwort. In der Praxis ist es aber oft westenlich schwieriger seinen Anspruch geltend zu machen. Versicherungen sind ein Weg, kosten aber letztlich DEIN Geld. Ich rate Dir zu Formulierung von AGB, die jede Beschädigung auf den Veranstalter übergehen lassen. Diese lässt Du Dir mit Vertragsabschluss dann unterzeichnen. So hast Du in jedem Fall einen konkreten Ansprechpartner im Schadensfall.

Gruß aus Köln,

DJ Til Dawn

dafür soltest du eine versicherung haben. der angetrunkene hat da vllt keine und auch kein geld. dann steht dir zwar schadensersatz zu, nutzt abe nichts wenn der andere nichts hat

weltklassejungs  01.07.2016, 10:39

Hallo, als DJ-Preisvergleich hören wir immer wieder von beschädigtem Equipment unserer DJs. Deshalb haben wir uns mit dem Thema ausführlich in unserem Blog befasst und stellen dort speziell eine Equipmentversicherung für DJs vor.
Such mal in unserem Blog auf weltklassejungs unter DJ - DJ-Tipps nach Equipmentversicherung. Die gehen schon bei unter 100€ pro Jahr los.

Zunächst musst Du dafür sorgen, dass Deine Anlage sicher aufgebaut wird. Sie sollte vor zufälligen "Angriffen" angetrunkener Personen ebenso gesichert sein wie dagegen, dass Gäste durch z.B. umstürzende Stative etc. geschädigt werden.

Für die von Dir beschriebenen Fälle jemanden in Haftung zu nehmen, dürfte in der Praxis schwer sein. Daher empfiehlt es sich, eine Elektronik-Versicherung mit sog. "Allgefahren-Deckung" abzuschließen.

Haftpflichtig und zum Schadenersatz verpflichtet ist nach BGB der Schadensverursacher. Den wirst Du bei im Getümmel einer Party wohl nur selten feststellen können und drauf vertrauen, dass sich einer freiwillig meldet, kann man wohl vergessen.

Eine Vereinbarung mit dem Veranstalter kann wohl treffen, aber ob der sich darauf einläßt ist eine andere Sache - ich würde es als Veranstalter nicht tun. Zumal seine Haftpflichtversicherung auf keinen Fall dafür aufkommen würde, da es sich in dem geschilderten Fall um keine gesetzliche Haftung, sondern rein vertraglich übernommene Haftung handelt. Die ist von der Haftpflichtversicherung nicht erfasst, es gelten explixit nur "gesetzliche Schadensersatzansprüche" versichert. Eine spezielle Versicherung kann er dafür auch nicht abschließen - die gibt es nicht.

Ansonsten haftet der Veranstalter nur bei eigenem Verschulden.

Du kannnst für solche Fälle ebenfalls keine Versicherung dafür abschließen, es gibt schlichtweg auch für Dich keine, die dieses Risiko abdeckten würde. Du kannst Dich nur selbst schützen, indem Du Deine Anlage durch z.B. Absperrungen, Folien, Ausnutzung von weniger begangenen Ecken etc.pp. bestmöglichst gegen Fremdeinwirkung/-schäden absicherst.

suzisorglos  23.05.2014, 13:52

Für die sichere Aufstellung seiner Technik ist der Fragesteller zunächst und vor Allem selbst verantwortlich. Gegen Schäden an seinem Equipment kann er sich allerdings versichern - dafür gibt's von diversen Anbietern technische Versicherungen wie z.B. eine Elektronik-Versicherung.

robe53  23.05.2014, 15:20
@suzisorglos

Soweit richtig - grundsätzlich wäre die Elektronikversicherung denkbar. Da es sich jedoch im weitestgehenden Sinne um ein "Diskothekenrisiko" handelt steht es auf dem Index, also ein Risiko, das kein Versicherer zeichnet - ist mir zumindest nicht bekannt. Es gibt da allenfalls der Makler Rieck in Hamburg der über einen Versichererpool Diskothekenrisiken zeichnet - aber solche Anlagen wohl auch eher nicht, da an wechselnden Orten eingestzt und summenmäßig zu klein

Das Regelst du am besten so das du dir von dem Veranstalter unterschreiben lässt das er das bezahlt bzw seine versicherrung

btw n Glas Bier halten die meisten "teuren" PAs aus :)

Ich hab das immer so gehandhabt das ich n kleinen text geschrieben habe vonwegen bla beschädigungen übernehme ich "name" die kosten .... damit du das nicht selber tragen musst oder deine versicherrung

Kellok99 
Beitragsersteller
 23.05.2014, 13:23

Ok danke