Gesetz hinter dem Schild "Gehwegschäden"
In Berlin sieht man überall das Schild beschrieben mit "Gehwegschäden". Gibt es wirklich ein Gesetz dahinter, dass die Stadtverwaltung solche Schilder bei den beschädigten Gehwegen erstellen muss? Darf man dann immer noch auf Schmerzengeld anfordern, falls man dort stolpert? Was für ein Beschädigung des Gehwegs ist mit so einem Schild zu bezeichnen? Danke!
5 Antworten
Berlin ohne Gehwegschäden wäre nicht Berlin. In ein paar Jahren wird man sich nur noch blass ans Brandenburger Tor errinnern, dann ist längst das Schild "Gehwegschäden" Wahrzeichen Berlins. Gut für die Kommune, wenn das bis zum letzten Touristen durchdringt. Denn eine Kommune haftet nicht, wenn eine Gefahrenquelle gut erkennbar ist und der Fußgänger den Zustand des Gehweges kannte. Und wer nach Berlin fährt, nimmt damit die Abertausende Gehwegschäden in Kauf. Von wegen Schmerzensgeld ... eher verklagt dich Berlin, wenn du fällst, und zwar wegen vorsätzlicher oder fahrlässiger Beschädigung ihrer Wahrzeichen.
Berlin ohne Gehwegschäden wäre nicht Berlin
Dit is wahr!
eher verklagt dich Berlin, wenn du fällst, und zwar wegen vorsätzlicher oder fahrlässiger Beschädigung ihrer Wahrzeichen.
Sag dit nich zu laut, sonst kommen die im Roten Rathaus noch auf dumme... äh, noch dümmere Ideen als so schon!
Das Zusatzschild warnt lediglich von unerwartbaren, atypischen Straßenverhältrnissen. Mit Schnee, Eis oder nassem Laub kann man rechnen, mit Straßenschäden, Querrllen, Ölspur oder lehmverdreckter Fahrbahn eben nicht.
Auf die Haftung das keinerlei Einfluß: entweder nimmt man den Fuß vom Gas und vermeidet Schäden und Unfälle, die Kommune ist dafür nicht haftbar oder - in sehr seltenen Einzelfällen - trotzdem.
G imager761
Das ist ein allgemeiner Hinweis ohne rechtliche Relevanz. Solche Schilder stellen die Städte auch nur freiwillig auf. Es gibt viele Städte mit Gehwegschäden, wo nicht davor gewarnt wird.
Schmerzensgeld kann man versuchen sich gerichtlich zu erstreiten, aber ohne gerissenen Anwalt wahrscheinlich eher erfolglos.
Wenn es wo ein Tempolimit mit dem Vermerk "Straßenschäden" gibt, dann ist das zwar eine Begründung, aber die Stadt könnte genauso auch eine Geschwindigkeitsbegrenzung ohne darunter stehende Begründung einführen.
Das Aufstellen von Verkehrszeichen ist in der StVO und den dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften geregelt, insbesondere in § 40 StVO.
Weist du es ist für die Stadt Berlin günstiger Schilder aufzustellen, als die Schäden zu reparieren. Da unsere Herren Politiker das Geld an verkehrten Ecken und Enden rausschmeißen, wird es sowieso weiterhin beschildert, da für andere Dinge kein Geld da ist.
LG Uwe