Wer haftet für Schaden an Fahrrad und Kleidung nach Sturz auf Arbeitsweg?
Hallo,
auf dem (direkten) Weg zur Arbeit bin ich (wohl selbstverschuldet, zumindest ohne Fremdeinwirkung) mit dem Fahrrad gestürzt. Ich musste im Krankenhaus behandelt werden, und mein Fahrrad ist gegen ein parkendes KFZ gefallen und hat dieses beschädigt. Mein Fahrrad ist stark beschädigt (mglw. Totalschaden), außerdem sind Jacke, Pullover u.a. Kleidungsstücke kaputt.
Mittlerweile bin ich so schlau, dass die BG für meine Arztkosten und einen möglichen Verdienstausfall etc. haftet. Für den Schaden am parkenden KFZ haftet wohl die Bestriebs-Haftpflicht meines Arbeitgebers.
Aber wer haftet für die Beschädigungen an meinem Fahrrad und meiner Kleidung (Schaden ca. 1000 €)? Ich selber? Oder gibt es irgendeine Möglichkeit, dass ich Fahrrad(reparatur) und kaputte Kleidung ersetzt bekomme?
Vielen Dank für hilfreiche Antworten oder Hinweise, wo ich weitere Auskunft erfragen kann!
12 Antworten
Beseitigung von Unfallschäden, welche auf dem Weg zur Arbeit entstehen sind steuerlich absetzbar.
(zumindest war es bei mir vor ein paar Jahren so, als mein Auto auf dem Weg zur Arbeit durch Eigenverschulden beschädigt wurde.)
Für den Schaden am parkenden KFZ haftet wohl die Bestriebs-Haftpflicht meines Arbeitgebers.
Warum sollte die Betriebshaftpflicht deines AG für den von dir verursachten Schaden aufkommen ?
Dafür kommst Du auf, bzw. deine Privathaftpflicht.
Aber wer haftet für die Beschädigungen an meinem Fahrrad und meiner Kleidung (Schaden ca. 1000 €)? Ich selber?
Ja, Du selber.
die kosten trägst du bzw. der der für diese kosten verantwortlich ist
Die Gesundheitsbehandlung wird von der Krankenkasse / Berufsgenossenschaft übernom-men. Die, durch dich verursachten, Schäden übernimmt DEINE Privathaftpflicht, nicht dein Arbeitgeber oder dessen Versicherung. Der Rest deiner Schäden läuft unter "allgemeinem Lebensrisiko".
naja, Lohnfortzahlung bekommt er noch, diese wirklich vom AG....
Dafür haftest du selbst. Es gibt keinen Grund, warum der AG für deinen, auch noch selbst verursachten Schaden, haften sollte. Ich bezweifle auch, dass die Haftpflicht des AG den Schaden am Kfz haften wird. Sowie beschrieben handelt es sich um einen Wegeunfall von deinem Wohnsitz zur Arbeit und nicht um einen vom AG angeordneten Arbeitsweg.