Inhalt vom einem normalen Brief wurde beschädigt- muß die Post haften?
Hallo ! Ich habe bei ebay Kleinanzeigen 2 Beistifte für 4 Euro gekauft, Versand hat 1,45€ gekostet. Der Brief ist hier nach 10 Tagen angekommen. Er wurde bei der Post eingeschweißt. Die Plastikhülle trägt den Aufdruck "Brief wurde bei der Beförderung beschädigt". Richtig- der Umschlag war aufgerissen, die dicken Bleistifte steckten noch in einem Extraumschlag. Als ich sie rausgenommen habe, sah ich, dass beide Bleistifte geknickt sind. Die Post möchte aber nicht zahlen, da sie für normale Briefe nicht haftet, hat aber selber neu verpackt und draufgeschrieben, dass eine Beschädigung stattgefunden hat. Was kann ich tun?
6 Antworten
Die Post kann nicht einfach das Briefgeheimnis verletzen. Das ist strafbar.
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__202.html
Zudem liegt hier eine Sachbeschädigung vor.
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__303.html
Du hättest den Briefumschlag so nicht öffnen sollen. Vielmehr hättest du Fotos und ein Video machen sollen. Und zwar vom Original beschädigten Brief.
Während du den Brief filmst, hättest du ihn öffnen sollen. Dieses Video und die Fotos hättest du dann per E-Mail an die Deutsche Post Beschwerdestelle schicken müssen.
Ja, ich weiß: daran denkt man in dem Moment nicht. Du hast ja so gesehen nichts falsch gemacht. Zwar haftet die Deutsche Post laut ihren Richtlinien nicht für Briefe. Ein Freibrief für Straftaten seitens der Post ist das aber nicht.
Du solltest dich an die Verbraucherzentrale wenden.
Wenn jedoch die Bleistifte vom Absender nur in einem normalen Briefumschlag ( nicht gepolstert/nicht wattiert ) versandt wurden, dann liegt die Schuld beim Absender.
Bleistifte wickelt man in Zeitungspapier, Küchenrollen Papier oder in Folie ein und versendet es dann in gepolsterten Kuverts.
Vanelle: Das ist deine Auffassung. Es kann aber eben auch eine bewusste Zerstörung gewesen sein.
Wäre nichts neues bei der Deutschen Post. Bei der Deutschen Post arbeiten tausenden Menschen.
Dementsprechend auch einige Straftäter.
Ich habe alles fotografiert, ein Video kann ich nicht machen. Der Originalumschlag und Innenumschlag waren ja auch aufgerissen.
Von allem habe ich Fotos.
Das ist sehr gut. Wie war der Briefumschlag vom Absender? Gepolstert oder nicht gepolstert?
Umschlag mit Papprücken!
Man sollte solche Briefe nicht annehmen, bzw. so wie sie im Briefkasten lagen zu einer Postfiliale bringen und denen sagen, dass man die Annahme so nicht akzeptieren könne.
Der Absender hat nicht gut genug verpackt! Wende dich an den Absender. Die Post haftet nicht für die Fehler des Absenders.
Man kann ein Luftpolsterkuvert verwenden und die Stifte extra mit Pappe umwickeln, dann passiert nichts.
Das glaube ich nicht. Beim Transport wurden dicke Bleistifte geknickt. Da muss richtig Kraft angewendet worden sein. So zerrissen wie der Umschlag aussah, ist der Umschlag mit Innenumschlag in eine Maschine geraten... oder eine Elefant hat sich draufgesetzt...
Dann war wohl doch die Post schuld. :/
Hallo!
An alle die hier geantwortet haben. Ich war heute mit dem Brief und dem Inhalt bei unser normalen Post und habe da gezeigt, was passiert ist.
Ich habe nicht viel sagen müssen, der Postbeamte hat mir bestätigt, dass
der Brief in eine Maschine geraten ist, was nicht hätte passieren dürfen.
Ich habe die gesamten Schaden großzügig in Form von Briefmarken erstattet bekommen.
Jetzt, da die Sache ja wohl geklärt ist, mal ne Gegenfrage: Warum kauft man sich zwei Bleistifte auf Ebay für über 5€, wenn man die viel günstiger in der Drogerie bekommt?
dass beide Bleistifte geknickt sind
Wunder mich nicht ...
"Normale" Briefe werden maschinell bearbeitet, und beim Transport durch die Maschine werden sie auch leicht geknickt. Füllt man so einen Brief mit Teilen die das Knicken nicht vertragen ...
In diesem Fall wurde die falsche Verpackung gewählt womit eine Haftung eh ausgeschlossen ist.
Blödsinn! Wenn ein Versandumschlag mit dickem Papprücken und noch ein Innenumschlag nicht reicht? Gibt es vielleicht eine Panzerverpackung?
Weder ist davon auszugehen, dass das Briefgeheimnis verletzt wurde noch liegt eine Sachbeschädigung vor.
Die Sendung wurde beschädigt, weil der Inhalt in einer Verpackung war ("normaler" Brief), die in einer Sortiermaschine verarbeitet wurde, die nicht dafür gedacht/eingerichtet ist, mit unflexiblen Inhalten zurecht zu kommen.
Das die Sendung anschließend neu Verpackt wurde und dem Empfänger mit einem entsprechenden Hinweis zugestellt wurde, ist üblich.