Darf man Privateigentum im Kleingewerbe nutzen?

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Frage zu meinem Kleingewerbe

Ein Kleingewerbe gibt es nicht. Du meinst wohl dein Gewerbe, das du als Einzelunternehmer angemeldet hast und für das du die Kleinunternehmerregelung des § 19 USt in Anspruch nimmst.

Dazu ist zu sagen, dass es bezüglich deiner Frage völlig egal ist, ob du die Kleinunternehmerregelung nutzt oder der Regelbesteuerung unterliegst.

habe ich mir privat eine PA-Anlage gekauft.

Wenn du das Gewerbe als Einzelunternehmer angemeldet hast, gibt es keinen Unterschied zwischen dir und dem Betrieb. Ihr seid eins ! Deshalb kannst du natürlich auch alle deine Sachen für das Gewerbe nutzen.

Wenn du Ausrüstung nach der Gewerbeanmeldung (bzw. kurz zuvor) erwirbst, kannst du die Kosten als Betriebsausgaben geltend machen oder (bei größeren Anschaffungen) die Kosten über mehrere Jahre abschreiben.

Wenn du die Anlage also erst kürzlich gekauft hast, wäre die Äußerung, dass du sie privat gekauft hast, nicht so schlau...

DjTilDawn  05.04.2016, 04:09

Damit ist in meinen Augen alles gesagt.

Ich würde es auf das "Firmenvermögen" zuschreiben, so kannst du es abschreiben. IdR alles was geht auf die Firma laufen lassen, um den Gewinn zuschmälern und somit weniger steuern zu zahlen

kommt darauf an, wie lange das her ist. Stichwort hier "gewillkürtes Betriebsvermögen", dh. wenn zuvor privat genutzte Geräte ins Firmenvermögen einfließen sollen.

Das Finanzamt kann man fragen. Das ist schon möglich. Mit entsprechenden Buchungen kann man das Inventar aktivieren.

Die Vorsteuer wirst Du beim Kleinunternehmen ohnehin nicht ziehen, das wäre das größte Problem.

Besser sicherlich als wenn man das finanzieren müßte. So hat man die PA Anlage eben gekauft.

Ziel ist eine Gewinnerzielungsabsicht.

Als Unternehmer kannst du sicherlich Gerät unentgeltlich oder auch gegen Mietzahlung entleihen. Die Mietzahlung wäre dann absetzbar. Bei Personenidentität kann das aber Probleme beim Finanzamt geben. Besser wäre es in deinem Fall, das Gerät zu kaufen und ins Firmenvermögen zu stellen. Dann kannst du deine Gewinne vor Steuern kleinrechnen, in dem du Kaufpreis und Abschreibungen gegenrechnest.

Bakaroo1976  04.04.2016, 20:05

Mietzahlungen wären absetzbar? Das sind doch Einnahmen.

Personenidentität? Na selbstverständlich - ist doch Einzelunternehmer. Welche Probleme sollte es denn da geben?

Firmenvermögen? Das heißt Betriebsvermögen - in solches wird nix gestellt sondern zu diesem wird zugeordnet.

Kaufpreis und Abschreibungen "gegenrechnen"? Entweder Sofortaufwand oder AfA.

darkhouse  05.04.2016, 07:54
@Bakaroo1976

Wenn eine Anlage einem Privatvermögen zugeordnet wird, kann man sie theoretisch als Unternehmer mieten, z. B. pro Abend 200 EUR. Bei Personenidentität ist das allerdings problematisch.

Ich kaufe eine Anlage, der Betrag steht als Ausgabe in der Bilanz. Die Anlage hat nun den Buchwert in dieser Betragshöhe (Doppik). Die jährliche Abschreibungsrate ist ebenfalls als Ausgabe zu buchen.

Gegenstände, die Du zu über 50 % nutzt, sind Betriebsvermögen. Sie sind zum Zeitwert einzulegen und Du kannst darauf Abschreibungen vornehmen.

Deine "private" Anlage, hättest Du gleich über Betrieb kaufen sollen, wenn Du sie auch vermietest.