Darf man Privateigentum im Kleingewerbe nutzen?
Hallo,
ich habe eine Frage zu meinem Kleingewerbe: Ich habe es angemeldet als 'DJ + Verleih von Veranstaltungstechnik'
Nun habe ich mir privat eine PA-Anlage gekauft.
Darf ich diese nun einfach in meinem Kleingewerbe verleihen? Muss ich diese in irgendeiner Form meiner Firma 'zuführen', da sie ja einen bestimmten Wert hat? Wäre dies so, würde es aber doch im Umkehrschluss bedeuten, dass ich auch mein komplettes DJ-Equipment (das ich privat bereits vor der Gewerbeanmeldung erstanden habe) nicht nutzen dürfte?!
Vielen Dank im Voraus.
6 Antworten
Frage zu meinem Kleingewerbe
Ein Kleingewerbe gibt es nicht. Du meinst wohl dein Gewerbe, das du als Einzelunternehmer angemeldet hast und für das du die Kleinunternehmerregelung des § 19 USt in Anspruch nimmst.
Dazu ist zu sagen, dass es bezüglich deiner Frage völlig egal ist, ob du die Kleinunternehmerregelung nutzt oder der Regelbesteuerung unterliegst.
habe ich mir privat eine PA-Anlage gekauft.
Wenn du das Gewerbe als Einzelunternehmer angemeldet hast, gibt es keinen Unterschied zwischen dir und dem Betrieb. Ihr seid eins ! Deshalb kannst du natürlich auch alle deine Sachen für das Gewerbe nutzen.
Wenn du Ausrüstung nach der Gewerbeanmeldung (bzw. kurz zuvor) erwirbst, kannst du die Kosten als Betriebsausgaben geltend machen oder (bei größeren Anschaffungen) die Kosten über mehrere Jahre abschreiben.
Wenn du die Anlage also erst kürzlich gekauft hast, wäre die Äußerung, dass du sie privat gekauft hast, nicht so schlau...
Damit ist in meinen Augen alles gesagt.
Ich würde es auf das "Firmenvermögen" zuschreiben, so kannst du es abschreiben. IdR alles was geht auf die Firma laufen lassen, um den Gewinn zuschmälern und somit weniger steuern zu zahlen
kommt darauf an, wie lange das her ist. Stichwort hier "gewillkürtes Betriebsvermögen", dh. wenn zuvor privat genutzte Geräte ins Firmenvermögen einfließen sollen.
Das Finanzamt kann man fragen. Das ist schon möglich. Mit entsprechenden Buchungen kann man das Inventar aktivieren.
Die Vorsteuer wirst Du beim Kleinunternehmen ohnehin nicht ziehen, das wäre das größte Problem.
Besser sicherlich als wenn man das finanzieren müßte. So hat man die PA Anlage eben gekauft.
Ziel ist eine Gewinnerzielungsabsicht.
Als Unternehmer kannst du sicherlich Gerät unentgeltlich oder auch gegen Mietzahlung entleihen. Die Mietzahlung wäre dann absetzbar. Bei Personenidentität kann das aber Probleme beim Finanzamt geben. Besser wäre es in deinem Fall, das Gerät zu kaufen und ins Firmenvermögen zu stellen. Dann kannst du deine Gewinne vor Steuern kleinrechnen, in dem du Kaufpreis und Abschreibungen gegenrechnest.
Wenn eine Anlage einem Privatvermögen zugeordnet wird, kann man sie theoretisch als Unternehmer mieten, z. B. pro Abend 200 EUR. Bei Personenidentität ist das allerdings problematisch.
Ich kaufe eine Anlage, der Betrag steht als Ausgabe in der Bilanz. Die Anlage hat nun den Buchwert in dieser Betragshöhe (Doppik). Die jährliche Abschreibungsrate ist ebenfalls als Ausgabe zu buchen.
Gegenstände, die Du zu über 50 % nutzt, sind Betriebsvermögen. Sie sind zum Zeitwert einzulegen und Du kannst darauf Abschreibungen vornehmen.
Deine "private" Anlage, hättest Du gleich über Betrieb kaufen sollen, wenn Du sie auch vermietest.
Mietzahlungen wären absetzbar? Das sind doch Einnahmen.
Personenidentität? Na selbstverständlich - ist doch Einzelunternehmer. Welche Probleme sollte es denn da geben?
Firmenvermögen? Das heißt Betriebsvermögen - in solches wird nix gestellt sondern zu diesem wird zugeordnet.
Kaufpreis und Abschreibungen "gegenrechnen"? Entweder Sofortaufwand oder AfA.