Flexschaden Fensterglas Mietwohnung, zahlt die Haftpflicht?
Hallo Allerseits,
mein Mann hat auf unserem Balkon geflext. Natürlich hatte er auch die Scheibe abgedeckt, aber die Pappe nur mit billigem Malerkrepp, statt mit gutem Klebeband befestigt. Leider hat er im Eifer des Gefechts nicht gemerkt, das ihm die ganze Schose runtergerutscht war und so hat die Scheibe eine volle Ladung Funkenflug abbekommen. Die Metallkörnchen konnten wir mit Salzsäure entfernen. Nur die kleinen Löcher in der Scheibe bleiben natürlich.
Nun meine Frage, zahlt in dem Fall die private Haftpflicht? Sie beinhaltet zwar keine Glasversicherung, zahlt aber Glasschäden, die man fahrlässig bei dritten verursacht hat. z.B. Fensterscheibe im Hotel zerstört. Einerseits werden Glasschäden bezahlt, aber eine Glasversicherung enthält sie nicht, etwas verwirrend das ganze.
Mietsachschäden sind angedeckt, aber eben keine Glasschäden. Ich denke wir werden die Scheibe selbst ersetzen müssen oder? Wir sind übrigens Mieter und ziehen im März eine Etage tiefer. Wir wollen es uns natürlich nicht mit dem Vermieter verscherzen.
Kennt sich jemand aus, oder den Fall schon gehabt? Bin für jeden Tipp dankbar.
Liebe Grüße
5 Antworten
Zuerst einmal zur Frage, warum Glasbruchschäden ausgeschlossen sind.
Mieter würden ja immer nur Scheiben des Vermieter (=Dritter, wäre theoretisch in der Haftpflicht mitversichert) beschädigen können. Wohnungseigentümer dagegen würden immer nur die eigenen Scheiben kaputt machen können (=Eigenschaden, wäre in der Haftpflicht nicht versichert).
Um jetzt beide Gruppen gleich zu stellen, hat man die Glasbruchschäden (gegen die sich ja beide Gruppen selbst versichern können) aus der Haftpflichtversicherung ausgeschlossen und quasi komplett in die Glasbruch ausgelagert.
Zur nächsten Frage, ob das in der Haftpflichtversicherung versichert ist.
Dort sind ja alle Schäden ausgeschlossen, die in diesem Fall in der Glasbruchversicherung versichert wären. Dort wiederum ist nur der vollständigen Durchbruch der Scheibe gedeckt, oberflächliche Beschädigungen dagegen sind in der GlasBRUCHversicherung nicht erfasst - und nach einem solchen Schadenbild klingt deine Beschreibung.
Logische Konsequenz: Es wäre als Mietsachschaden über dir Privathaftpflicht versichert, da man sich gegen oberflächliche Beschädigungen der Glasscheiben nicht selbst versichern kann und der Ausschluss damit nicht greift.
Da hebt ein Ausschluss dann sozusagen einen anderen Ausschluss auf! Irgendwie schon bekloppt ...
Sollte die Scheibe jedoch durchgebrochen sein oder ein Loch haben, wäre das ein Glasbruchschaden, der in eurem Fall dann nur über die Glasbruch versichert wäre.
ICH würde ja meine Versicherung fragen.
Aber eigentlich zahlt eine Versicherung, wenn man Sachen von ANDEREN kaputt macht.
ein fall für die haftpflicht
die Assekuranz könnte hier Fahrlässigkeit oder grobe Fahrlässigkeit annehmen. Ihr könnt den Schaden ja mal melden. Dann könnte die Privathaftpflicht einen Gutachter schicken.
Sonst müßtet Ihr das selbst zahlen. Ist das eingebrannt oder kann man das evtl. abschaben mit einer Klinge wie beim Ceran-Kochfeld etc ?
Fenster sind Eigentum des Vermieters
Das mit dem Schaber hatten wir am Anfang getestet, macht aber eher Kratzer. Die Metallkörnchen sind schon mit Salzsäure entfernt worden. Jetzt sind nur noch die kleinen Einschmelzugen im Glas und die gehen in die Tiefe. Sieht aus wie tausende kleine Sprenkel. Leider handelt es sich um den Raum um einen halben Wintergarten und die Optik ist nun übel beeinträchtigt. Auch die Glassanierer haben hier kapituliert.
Red mit Deinem Versicherungsfritzen.
Dann muss er mit seinem Versicherungsherbert reden.
dachte ich mirs doch :-))
Weder noch, ich bin weiblich, meine Versicherungvertreterin auch ;)
Dann ist es die Versicherungspaula vermute ich mal.
Genau so ist es, Lach.
und wenn der nun herbert heißt?